Im Mietvertrag zu meiner Wohnung (2-Familienhaus, ländlich) wurde festgehalten, daß ich alleine den Flur putzen muß, da ich einen Hund habe (1 Person + Hund - Nachbarn 3 Personen) und zwar 2 x wöchentlich. Damit habe ich mich einverstanden erklärt. Damit man nicht immer so viel Schmutz in den Flur trägt, habe ich eine große professionelle (und teure!) Fußmatte gekauft, die aber von meinen Nachbarn auf Seite geschoben und nicht benutzt wird. Gesprächsversuche scheiterten an der rigorosen Weigerung, diese Matte zu benutzen. Nun kommt heute der vermieter und verlangt, daß ich jetzt täglich zu saugen und bei diesem Wetter auch zu putzen hätte, damit der Flur immer sauber sei. Mein Hinweis auf den Mietvertrag wurde abgetan mit der versteckten Drohung der Kündigung, wenn ich nicht so wollte wie er. Durch die umliegende Nachbarschaft weiß ich mittlerweile, daß bisher jeder Vormieter mit meinen Nachbarn Streit hatte, leider sind diese jedoch mit dem Vermieter verwandt und werden im Zweifelsfall eben wieder rausgegrault, wenn man keinen Kündigungsgrund finden kann.
Auch den Schnee vor der Haustür muß ich alleine wegmachen, sonst macht es eben keiner - ich bin ja die Dumme, die den Flur putzen muß.
Hat jemand einen Tipp, was ich machen kann? Und bitte, umziehen möchte ich eigentlich nicht schon wieder, der Umzug hierhin war schon teuer genug.
Wo und wie ist denn die Straßenreinigung in deinem 2-Parteien-Miethaus geregelt? Gibt es eine Hausordnung, die dazu Aussagen trifft? Sind Straßenreinigung und Schneeberäumung Bestandteil der Nebenkosten? Das zu schneefreieM Hauseingang. Dass dein Hund Dreck ins Haus bringt und du dafür 2 x mal in der Woche den Flur putzst wirft aber die Frage auf: Wie oft putzen den die Nachbarn und räumen deinen Dreck weg? Deine Darstellung erweckt den Eindruck, dass nur Du Hauseingang und Flur reinigst. Prinzipiell gilt der Grundsatz: Wer Dreck verursacht muss ihn auch unverzüglich beseitigen. Hier bietet sich für den Vermieter ein Angriffspunkt, der noch nicht einmal im MV/Hausordnung fixiert sein muss. Es scheint, als ob du dem Vermieter Grund für eine Abmahnung geben willst, die Voraussetzung für eine derartig begründete Kündigung sein müsste. Du kannst niemanden zwingen eine Schmutzfangmatte zu benutzen doch eine gerechte Verteilung der Reinigungspflichten erreichen. Beauftragung einer Reinigungsfirma und Abwälzung der Kosten nur auf dich kann der Vermieter nicht durchsetzen. Beharre auf deinen Mietvertrag.

Nein, daß mußt Du nicht.
Du mußt auch nicht allein den Flur putzen.
Laß Dich doch nicht ausnutzen.
SAGE NEIN.
Ich glaube eher, die wollen den Hund loswerden.
Hund loswerden ist es wohl nicht. Die Vormieter hatten keinen und auch den gleichen Stress und mehr, wie ich heute weiß.
biete deinem vermieter an, gegen ein entgeld diese tätigkeit zu übernehmen. ansonsten bist du nicht verpflichtet und ich bezweifle stark bzw. verneine es, dass das als kündigungsgrund bestand haben könnte!
Danke, er hatte mir gerade angeboten, das Putzen und Schneeräumen machen zu lassen - auf meine Kosten!
Haesilein1951 am 8. November 2009 17:44 dies kann er m.W. nicht so einfach machen.
Widerspreche dem ganzen schriftlich.
Beziehe Dich auf den MV, und dass Du diese Arbeiten bisher immer zuverlässig und pünktlich ausgeführt hast.
Nenne ihm evtl. Zeugen.
Biete ihm doch an, den Schneeräumdienst für den anderen Mieter gegen Bezahlung zu erledigen, da Du dies bisher unentgeltlich gemacht hast.
solche vereinbarungen werden in der regel getroffen um die nebenkosten überschaubar zu halten. dennoch würde ich mir als mieter einen angemessenen geldbetrag erstatten lassen. im zweifel kündigst du einseitig mit einer frist von 3 monaten diese zusatzvereinbarung zum mietvertrag!
Mieterverein, der wird deinem Vermieter klarmachen was Sache ist.

Wenn es im Vertrag so steht und beide Vertragsparteien ihn unterschrieben haben, dann ist das auch so. Einseitige Änderung ist nicht möglich. Das gilt auch für den angebotenen Service des Reinigungs- und Räumdienstes. Da es insgesamt sehr ungerecht zu sein scheint, schlage ich eine andere Lösung vor, beide Mieter des Hauses teilen sich die Kosten für das Unternehmen. Wenn sich keine Einigung erzielen lässt, beharren Sie auf den Vertrag. Führen Sie Buch darüber, wie oft und wie lange Sie geputzt haben (nur zur Sicherheit). Mir persönlich ist kein Fall bekannt, bei dem bei unzureichender Reinigung, der Mieter vor dem Richter Unrecht bekam. Es gibt allerdings im Mietrecht, die Möglichkeit des VM seinen Mieter auf Erfüllung zu verklagen. Wenn das Urteil positiv ausfällt kann der VM die Vollstreckung betreiben (Reinigungsdienst beauftragen und Kosten eintreiben).Kommt aber nur in Frage, wenn der Mieter überhaupt keine Reinigung ausführt. Im Übrigen ist 2X die Woche schon ein Zugeständnis, es gibt auch anderslautende Urteile. MfG
Schau mal genau in den Mietvertrag. In Formularmietverträgen steht meist die Reinigungsthematik wie "2x mal pro Woche, wenn es der Grad der Verschmutzung nicht anders fordert". Das bedeutet im Klartext es muss dann geputzt werden wenn es nötig ist. Das kann auch mal öfter sein. Die Nachbarn müssen Deine Matte nicht benutzen. Die legt man doch nicht für die Allgemeinheit hin.
Ein Kündigungsgrund ist das nicht.
mattenkasper oder was? nein deine matte nehm ich nicht! aber ernsthaft: soll der vermieter sich seinen staubsauger doch sonstwohin stecken.
Was nicht im Mietvertrag steht muss Du nicht unbedingt machen. Erkundige Dich einfach mal bei den anderen Mietern und tue Dich mit Ihnen zusammen bzw. wechselt Euch beim Putzen oder Schneeräumen ab.
ReinerUnsinn am 8. November 2009 16:15 Der war gut. Sind doch nur zwei Parteien.
Oh, hatte ich überlesen, tut mir leid :-/
Dein Mietvertrag ist sittenwidrig.Putze so,wie du es für richtig hälst.Das reicht.
hmm.Naja, viel kannst du da nich machen. Ich würd eigentlich wirklich sagen, bevor er dich rauswirft zieh aus. Is zwar teuer, aber besser. Du musst den Flur nicht öfter putzen wie im Vertrag vereinbart. Das mit dem schnee musst du auch nicht alleine machen. Wenns so weiter geht würd ich vllt. sogar vor Gericht gehn..
Naja, rauswerfen geht auch nicht so einfach. Da muß er schon einen guten Grund haben.