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Vermieter verlangt das Geld für Strom und Gas was man nicht verbraucht hat...

gefragt von biricik am 21.04.2009 um 14:58 Uhr

Hallo,

folgenedes Problem. Hatte einen Mietvertrag bis Ende Februar. Bin aber am 15.02 ausgezogen und habe an diesem Tag die Übergabe mit dem Vermieter und dessen Markler gemacht. Somit habe ich auch an diesem Tag die Schlüsseln der Wohnung abgegeben. Ich hatte an diesem Tag die Zählerstände noch abgelesen und diese ein Tag später bei der Stadtwerke gemeldet, somit auch mich abgemeldet. Die Stadtwerke hat daraufhin mir eine Schlussabrechnung bis zum 16.02 erstellt die ich beszahlt habe. Nun wurde in den restlichen zwei wochen Gas und Strom in der Wohnung verbaucht (Gas 1600kWh). Mein Vermieter verlangt das Geld von mir, da ich Mieterin bis zum 28.02 war. Ich hatte aber doch gar keine Schlüssel für den Zugang in die Wohnung, und bei der Stadtwerke habe ich mich auch ordnungsgemäß abgemeldet.

Muss ich das nun bezahlen???


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 21. April 2009 14:59
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Wenn die Wohnung ordnungsgemäß am 15.02. zurückgegeben wurde, dann musst Du für danach erfolgten Verbrauch nichts mehr zahlen.

Kommentar von Rolfe am 21. April 2009 22:53

DH!



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