Frage von Delarisa 11.07.2012

Vermieter Verklagen

  • Antwort von astortom 11.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Erstatte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Hat der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung? Wenn ja rausfordern. Selbst eine diesbezügliche Klausel im Mietvertrag wäre rechtsunwirksam. Ihr könntet sogar bereits bezahlte Kaltmieten zurückfordern.

  • Antwort von guterwolf 11.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    habe unten gelesen, dass deine Wohnung "offen" ist....wie stellt man sich das vor?

    Habt ihr keine abgeschlossene Wohnung?

  • Antwort von Schuhu 11.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Kämest du nicht billiger davon, wenn du das Schloss auswechseln würdest?

  • Antwort von SaarbrueckerZeitung 12.07.2012
  • Antwort von isomatte 11.07.2012

    Kauf Dir ein neues Schloss,tausch es aus und bei Auszug wechselst Du es wieder aus! Was willst Du Klagen,Du bist zwar im Recht,aber das Dauert alles viel zu Lange und Bringt nur weiteren Ärger.Die Kosten müsstest Du eh erst Auslegen und erst nach gewonnenen Prozess könntest Du diese bei der Vermieterin geltend machen.Eine Kündigung wäre Dir außerdem Seitens Deiner Vermieterin sicher.

  • Antwort von imager761 11.07.2012

    Grds. wäre sie bei einem Notfall (!) berechtigt, eure Wohnung zu betreten, um das Wasser abzustellen.

    Davon gehe ich aber in diesem Fall nicht aus, mir scheint das eher eine Schutzbehauptung.

    Nur - was soll euch denn eine Klage, die erst in Monaten durchdringt, eigentlch bringen? Die Vermieterin würde günstigstenfalls zu einem Unterlassungsurteil und einer Geldbuße verdonnert, betritt sie aber eure Wohnung aber allein deswegen nicht mehr?

    Eheblich schneller, günstiger und effektiver wäre es doch, einen neuen Zylinder einzubauen: In guter Qualität kostet der rd. 50 EUR und ist nun selbst von einem Laien in ein paar Minuten eingebaut :-)

    G imager761

  • Antwort von rhapsodyinblue 11.07.2012

    Wenn Gefahr im Verzug war, dann hätte die Vermieterin dich anrufen müssen. Hat sie denn noch Schlüssel für die Wohnung? Wenn es mehrmals passiert ist, dann solltest du das Schloss wechseln.

    Ich würde nicht klagen. Sondern einfach das Schloss auswechseln und die Vermieterin anschreiben, dass du es nicht duldest, wenn sie einfach in deine Wohnung geht.

    Wenn du klagen möchtest, dann mache dich auf viel Ärger gefasst. So wie ich es dir geraten habe, ist es am einfachsten.

  • Antwort von LizMoncler 11.07.2012

    anzeigen wegen hausfriedensbrcuh und dann direkt zum anwalt und auf jedenfall nicht ausziehen

  • Antwort von StupidGirl 11.07.2012

    Wenn das schon öfter vorgekommen ist, warum hast du nicht das Schloß ausgewechselt? Und wieso hat deine Vermieterin überhaupt einen Schlüssel zu deiner Wohnung? Dem unbefugten Betreten deiner Wohnung durch deine Vermieterin hättest du doch leicht entgegenwirken können. Habt ihr sie schriftlich ermahnt?

  • Antwort von Bause2404 11.07.2012

    Warum wechselst du nicht einfach das Schloss aus??? Kostet 12,50€

  • Antwort von joyce123 11.07.2012

    Warum denn gleich klagen? Meist reicht auch ein Schreiben eines Anwaltes. Allerdings, sollte es wirklich ein Problem mit der Wasserleitung gegeben haben, dann hat sie u.U. auch das Recht die Wohnung zu betreten.

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