Vermieter Verklagen
Hallo Leute,
meine Vermieterin habt heute einfach die Wohnung betreten. Dies ist schon mehrmals geschehen und sie wurde auch deswegen ermahnt von uns. Im Mietvertrag wurde auch nichts vereinbart, dass sie ohne einwilligung die Wohnung betreten darf. Der Grund des eindringen der Vermieterin war, dass irgendwas mit der Wasserleitung nicht in Ordnung war.
Außerdem bei einer Klage gegen Sie, was für Kosten würden da auf mich zukommen?
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Erstatte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Hat der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung? Wenn ja rausfordern. Selbst eine diesbezügliche Klausel im Mietvertrag wäre rechtsunwirksam. Ihr könntet sogar bereits bezahlte Kaltmieten zurückfordern.
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habe unten gelesen, dass deine Wohnung "offen" ist....wie stellt man sich das vor?
Habt ihr keine abgeschlossene Wohnung?
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Kämest du nicht billiger davon, wenn du das Schloss auswechseln würdest?
Kommentar von DelarisaDelarisa 11.07.2012Ich muss dazu sagen, dass die Wohnung offen ist sodass es keine Tür gibt....
Kommentar von astortomastortom 11.07.2012Wie offen, es gibt keine Tür? Dann bau mal schleunigst eine ein.
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hallo,
hier ein artikel zum thema: http://www.saarbruecker-zeitung.de/bauen-und-wohnen/mieten/Mieten-Recht-Wohnen-R...
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Kauf Dir ein neues Schloss,tausch es aus und bei Auszug wechselst Du es wieder aus! Was willst Du Klagen,Du bist zwar im Recht,aber das Dauert alles viel zu Lange und Bringt nur weiteren Ärger.Die Kosten müsstest Du eh erst Auslegen und erst nach gewonnenen Prozess könntest Du diese bei der Vermieterin geltend machen.Eine Kündigung wäre Dir außerdem Seitens Deiner Vermieterin sicher.
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Grds. wäre sie bei einem Notfall (!) berechtigt, eure Wohnung zu betreten, um das Wasser abzustellen.
Davon gehe ich aber in diesem Fall nicht aus, mir scheint das eher eine Schutzbehauptung.
Nur - was soll euch denn eine Klage, die erst in Monaten durchdringt, eigentlch bringen? Die Vermieterin würde günstigstenfalls zu einem Unterlassungsurteil und einer Geldbuße verdonnert, betritt sie aber eure Wohnung aber allein deswegen nicht mehr?
Eheblich schneller, günstiger und effektiver wäre es doch, einen neuen Zylinder einzubauen: In guter Qualität kostet der rd. 50 EUR und ist nun selbst von einem Laien in ein paar Minuten eingebaut :-)
G imager761
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Wenn Gefahr im Verzug war, dann hätte die Vermieterin dich anrufen müssen. Hat sie denn noch Schlüssel für die Wohnung? Wenn es mehrmals passiert ist, dann solltest du das Schloss wechseln.
Ich würde nicht klagen. Sondern einfach das Schloss auswechseln und die Vermieterin anschreiben, dass du es nicht duldest, wenn sie einfach in deine Wohnung geht.
Wenn du klagen möchtest, dann mache dich auf viel Ärger gefasst. So wie ich es dir geraten habe, ist es am einfachsten.
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anzeigen wegen hausfriedensbrcuh und dann direkt zum anwalt und auf jedenfall nicht ausziehen
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Wenn das schon öfter vorgekommen ist, warum hast du nicht das Schloß ausgewechselt? Und wieso hat deine Vermieterin überhaupt einen Schlüssel zu deiner Wohnung? Dem unbefugten Betreten deiner Wohnung durch deine Vermieterin hättest du doch leicht entgegenwirken können. Habt ihr sie schriftlich ermahnt?
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Warum wechselst du nicht einfach das Schloss aus??? Kostet 12,50€
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Warum denn gleich klagen? Meist reicht auch ein Schreiben eines Anwaltes. Allerdings, sollte es wirklich ein Problem mit der Wasserleitung gegeben haben, dann hat sie u.U. auch das Recht die Wohnung zu betreten.
Kommentar von rhapsodyinbluerhapsodyinblue 11.07.2012Nein, sie muss es dem Mieter mitteilen, dass sie in die Wohnung muss/möchte. Einfach reingehen darf sie nicht.
Kommentar von joyce123joyce123 11.07.2012Sollte ein Notfall vorliegen (Wasserrohrbruch o.Ä.) und sie den Mieter nicht erreichen können, dann darf sie auch ungefragt in die Wohnung.
Ne die ist offen und im Dachgeschoss, daher keine Tür.
also keine Wohnungseingangstür, keine abgeschlossene Wohnung. Ist eigentlich Pflicht wenn man eine Wohnung vermieten und beim FA irgendwelche Kosten dafür absetzen will.
Dann bleibt dir nur eines: alle Zimmertüren abzuschließen und ggf. von der Vermieterin alle Zweitschlüssel zu fordern und sie schriftlich abmahnen, dass sie in eurer Abwesenheit und auch Anwesenheit nicht mehr unbefugt die Wohnung betreten darf. Das bedeute Hausfriedensbruch und ist strafbar.