vermieter verkauft haus!was nu?

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Oder: http://www.bmj.bund.de/media/archive/215.pdf auf Seite 37, unter 2. KÜNDIGUNGSSPERRE. So wie es da erklärt wird, kannst Du erst mal ganz beruhigt sein. So einfach kann es eigentlich auch nicht sein, jemanden aus der Wohnung zu schmeissen, sonst würde es ja nicht so viele "Miet-Nomaden" geben...

Alte Formel: Kauf bricht Miete nicht! Für dich läuft erstmal alles weiter wie bisher, nur der Vermieter und das Bankkonto, auf das die Miete gezhalt wird, ändern sich.

Sollte der neue Vermieter nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden, d.h. die gekaufte Immobilie für sich oder nahe Familienangehörige nutzen wollen, musst du natürlich ausziehen. Die Kündigungsfristen hierbei sind gesetzlich geregelt. Andere Wege bzw. Gründe, dir zu kündigen (außer du würdest Mietschulden beim neuen Vermieter auflaufen lassen) gibt es zunächst erstmal kaum.

hast du denn ne ahnung wie lang die fristen dann sind?

Von heute auf morgen musst du da nicht ausziehen.

Vorausgesetzt, dass der neue Eigentümer selbst einziehen will oder für Familienangehörige Eigenbedarf anmeldet, kann er dies erst tun, wenn er auch rechtmäßiger Eigentümer ist = im Grundbuch eingetragen.

Das geht auch nicht von heute auf morgen und dann muss er kündigen und den Eigenbedarf nachweisen. Denke mal, dass du nach Kauf noch rund 5 Monate Zeit haben wirst.

Aber raus wirst du müssen, wenn es berechtigt ist.

danke

@Ghismo

büdde

Ja, wenn du eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bekommst.

Es gibt Gerichtsurteile, wonach eine Eigenbedarfskündigung nach Verkauf nicht rechtens ist, weil der neue Eigentümer ja schon im Vorfeld wußte, daß dort schon jemand wohnt und er sich ja ein "leeres" Haus hätte kaufen können. Aber da wird jeder Richter wohl auch seine eigene Meinung zu haben.