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Vermieter spart Heizung - welche Mindesttemperatur muß eine Wohnung z.B. im Wohnzimmer haben?

gefragt von miamiwise am 09.10.2008 um 16:22 Uhr

Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften? Was kann ich tun, wenn sich der Vermieter nicht an diese Vorschriften hält?

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BibEngels
beantwortet von BibEngels am 9. Oktober 2008 16:29
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Ich zitiere einfach von folgender Website (http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html):

st der Vermieter zum Heizen verpflichtet, so hat er nach DIN 4701 dafür zu sorgen, daß folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden können:

-Wohn-,Schlafzimmer, Küche: 20 Grad Celsius -Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius -Diele, Flur usw.: 15 Grad Celsius

Zur Nachtzeit von ca. 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens dürfen diese Werte um bis zu drei Grad Celsius unterschritten werden. (vgl. AG Stuttgart, WuM 1987, 147)

Die entsprechende Heizleistung hat der Vermieter von 6.00 Uhr morgens bis mindestens 23.00 Uhr abends zur Verfügung zu stellen. Kürzere Zeiten, die in einem Formularmietvertrag stehen, etwa eine Beheizung nur bis 22.00 Uhr, sind unzulässig. (OLG Frankfurt, WuM 1992, 56f.)

Der BGH und das OLG Frankfurt gehen sogar davon aus, daß eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius als Wohntemperatur die unterste Grenze des Zumutbaren darstellt. (BGH WuM 1991, 381 f; OLG Frankfurt 1992, 56 f.)


ralli16
beantwortet von ralli16 am 9. Oktober 2008 16:43
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KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 5. November 2008 23:21
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Ich denke mal: Wohnräume: 19 bis 22 °C Schlafräume: 15 bis 18 °C Bad: 22 bis 24 °C

http://www.wohnung.com/richtig-heizen/


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Oktober 2008 16:27
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Ich würde sagen ein Wohnraum muß zumindest auf 22 Grad aufgeheizt werden können. Geht das nicht liegt ein Mangel an der Mietsache womit eine Mietminderung bis 100% möglich ist. Bei einer Temperatur von 10 Grad dürfte 100% gerechtfertigt sein bei 20 Grad würde ich mit 10% Mietminderung anfangen.

Aber immer schön vorher schriflich ankündigen und auf eine Frist zur Abstellung des Mangels achten.


anonym
beantwortet von Silberheim am 9. Oktober 2008 16:25
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HM eigentlich solltest du deine Wohnung so heizen können wie du willst ( von sachen wie zu wenig und schimmel und so mal abgesehen) denn die Kosten trägst ja du und nicht der Vermieter !


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 9. Oktober 2008 16:24
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In der kalten Jahreszeit muss es möglich sein auf 22Grad hoch zu Heizen....


Sternschnupfen
beantwortet von Sternschnupfen am 9. Oktober 2008 16:23
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ich meine wenns unter 19,5 ist, kannst du mietminderung fordern, aber ohne gewähr


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