Vermieter reagiert nicht auf beanstandete Nebenkostenabrechnung?

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Ergab die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung?

War es eine Nachzahlung, habt ihr bestimmt nichts nachbezahlt, zumal sowieso ein Guthaben bestand. Auszurechnen, wieviel Guthaben vor dieser Abrechnung und nach dieser Abrechnung bestand, ist sicher kein großes Problem. Wenn das Guthaben größer war, als die geforderte Nachzahlung, würde ich auf jeden Fall bei der nächsten Mietzahlung soviel einbehalten, dass das Guthaben ausgeglichen ist. Unbedingt dem Vermieter schriftlich mitteilen, wie ihr auf den Überweisungsbetrag gekommen seid und auch noch einmal auf die falsche NK-Abrechnung bzw. die Fehler darin hinweisen.

Falls er nicht darauf reagiert, im nächsten Monat darauf auch soviel einbehalten, dass auch der Nachzahlungsbetrag wieder raus geholt ist. Ggf. auf mehrere Monate verteilen. Dann muss der Vermieter reagieren, denn dann geht es richtig an sein Geld.

War es ein Guthaben, das die NK-Abrechnung auswies, dann addiert dazu noch die fehlerhaften Beträge, um die es Euch geht und holt Euch den Guthabenbetrag durch Abzug von den kommenden Mietzahlungen wieder zurück. Achtung: Übersteigt der Einbehalt mehr als zwei Monatsmieten, gerät ihr in Gefahr eine fristlose Kündigung auszulösen. Deshalb unbedingt den Vermieter informieren und darauf drängen, dass die Sache endlich geklärt wird. Verlasst Euch nicht auf den Mieterverein.

Danke für die Auszeichnung.

Nach mehrfachen Erinnerungsschreiben des Mietervereins hat sich der Vermieter bis heute nicht dazu geäußert . Unser Mietkonto wies zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben auf. 



Ein Schreiben mit genauer Fristsetzung reicht aus und dann nach Fristablauf entsprechend reagieren.

Durch ein Versehen hat mein Mann und ich zeitlgleich die Miete überwiesen, so dass sich ein weiteres Guthaben angehäuft hat. Wir haben die Miete dann im Folgemonat ausgesetzt, wegen der Doppelzahlung.

Nach erfolgloser Fristsetzung darf man die Nebenkostenvorauszahlungen zurückhalten, nicht aber die ganze Miete!

Insofern ist es auch keine Doppelzahlung.

Was würdet Ihr uns nun empfehlen?

Einen Anwalt einschalten.

hm, okay. Mein Mann und ich haben für Juni jeder die komplette Warmmiete überwiesen, also 2 x. 

Ich kann nicht nachvollziehen, wieso es sich da nicht um eine Doppelzahlung handelt. 

@johnnymcmuff

Deshalb wurde auch die Mietzahlung für Juli nicht geleistet.

anwalt einschalten. die vom mieterverein stellen einen solchen. haben sie euch das noch nicht gesagt? ihr hättet auch vor gericht gute karten, da ihr alles schriftlich gemacht habt mit dem mieterverein im rücken.

okay, danke Dir. 

"im November 2015 bekamen wir unsere NK-Abrechnung"

vermutlich für den Abrechnungszeitraum des Jahres 2014. Eine Korrektur müsste der Vermieter bis nn.11.2016 ausführen, wenn in dem Widerspruch keine Fristen benannt wurden. Die Korrektur ist nochmals unter Fristsetzung zu fordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, sind die zu korrigierenden Positionen der Betriebskosten in den folgenden Vorauszahlungen nicht mehr zu leisten, daher sind die Betriebskostenvorauszahlungen nur noch verkürzt vorzunehmen. Die Zurückhaltung der BK ist aber nicht mit Verweigerung gleichzusetzen.

Euer Überblick auf dem Stand des Mietkontos beim Vermieter muss nicht zwingend vorhanden sein.