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Vermieter reagiert auf fristgerechte Kündigung mit fristloser Kündigung .

gefragt von gertrudbittner am 30.05.2008 um 17:09 Uhr

Hallo , ich habe meine Wohnung vorgestern per Einschreiben mit Rückschein zum 30.09.08 gekündigt . Nachdem mein Vermieter diese erhalten hat ( gestern ) kommt er heute und drückt mir einen Brief mit der fristlosen Kündigung in die Hand . Mit der Begründung , Mietrückstand . ( Bin aber nur den Mai schuldig ) Und oben drauf möchte er gleich morgen einem Interessenten die Wohnung zeigen . Meiner Meinung nach , kann er doch meine fristgerechte Kündigung nicht mit einer fristlosen Gegenkündigung beantworten , bin mir aber nicht sicher . Muss ich ferner den Interessenten in die Wohnung lassen . Wäre dankbar für jeden Tip .


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tradaix
beantwortet von tradaix am 30. Mai 2008 17:12
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Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte

Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.

Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr)...

http://kuerzer.de/RFB56vx9w | internetratgeber-recht.de

Generalschlüssel

Das Türschloß kann der Mieter jederzeit auf seine Kosten austauschen, ohne daß er jemandem Rechenschaft darüber schuldig ist. Allerdings muß beim Auszug wieder das alte Schloß eingebaut werden.

Bemerken kann dies die Hausverwaltung (bei fachgerechter Ausführung) allenfalls dann, wenn versucht wird, mit dem alten Schlüssel die Tür zu öffnen. Diesen Versuch eines Betretens der Wohnung des Mieters würde diese dann also selbst zugeben. Und dann würden sich sofort einige Fragen stellen, was der Hausmeister dort eigentlich zu suchen hatte (Hausfriedensbruch, Einbruchsversuch, usw.).

Bei längerer Abwesenheit reicht es übrigens aus, den Schlüssel bei einer Person seines Vertrauens zu hinterlegen (zB vertrauenswürdiger Nachbar) und den Vermieter darüber zu informieren. Wenn wirklich Gefahr im Verzuge ist, beispielsweise ein Wohnungsbrand oder Gasgeruch, wird die Feuerwehr - nicht der Vermieter - sowieso nicht lange nach dem Schlüssel suchen, sondern einfach die Tür aufbrechen.

Noch was: irgendwelche Vorladungen der Hausverwaltung (im Klartext: unverbindliche Bitte um ein Gespräch) braucht man nicht zu befolgen. Wenn etwas zu regeln ist, kann diese das auch brieflich regeln.

-- Editiert von fix am 01.01.2006 19:48:03 von fix - 01.01.2006 19:46:03 (123recht.net)

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn zwei Monatsmieten in Folge rückständig sind.


anonym
beantwortet von hochglanz am 30. Mai 2008 17:11
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Sobald du gekündigt hast, musst du auch Interessenten in die Wohnung lassen - jedoch im Mass des Vertretbaren.

Zahle (hoffentlich ist das möglich) schnell die Mai-Miete. Er kann dich nicht wegen des Rückstandes fristlos kündigen - lass dich nicht von solchen Vermietersch... ausnutzen!


anonym
beantwortet von KinderKinder am 30. Mai 2008 17:11
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tja, wenn man miete schuldig ist, dann ist (fast) alles möglich.

Kommentar von hochglanz am 30. Mai 2008 17:12

Quatsch - erst muss mal der Weg der Mahnung gegangen werden!

Kommentar von KinderKinder am 30. Mai 2008 17:16

sollte man glauben, aber dadurch, dass in den mietverträgen eine zahlungsfrist vereinbart ist brauchst nicht mahnen, die mietervereine wollen das aber meistens nicht wahr haben, darum heißt's ja auch mieterverein und nicht vermieterverein.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 30. Mai 2008 17:17

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn zwei Monatsmieten in Folge rückständig sind - ohne Mahnung.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 30. Mai 2008 17:19

es gibt keine Mahnpflicht mehr..


breitfuesse
beantwortet von breitfuesse am 30. Mai 2008 17:11
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Sooo geht's ja wohl nicht, lieber Herr Vermieter. Mach schnellstmöglich einen Termin beim Mieterschutzbund zwecks einer Beratung. Eine fristlose Kündigung aus benanntem Grund kann er vergessen.


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 30. Mai 2008 17:17
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Blödsinn hoch drei! Die fristlose Kündigung ist ein Witz um dich zu ärgern. Es gilt deine fristgerechte Kündigung. Du musst Interessenten die Wohnung besichtigen lassen, allerdings hat der Vermieter rechtzeitig (!!!) einen Termin mit dir zu vereinbaren. Aber zahle bald mal die Mai-Miete!





mikael
beantwortet von mikael am 30. Mai 2008 17:36
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Ich weiß jetzt nicht welche Nachteile durch die fristlose Kündigung entstehen? Eigentlich wollt ihr Beide das selbe und trotzdem Rate ich Dir, mach Dir keinen so großen Kopf über die fristlose Künd..., macht Dir eher ein Kopf über die Mitrückstände.

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 30. Mai 2008 17:43

Na fristlos ist doch mit einem sofortigen Auszug verbunden. Da gertudbittner fristgerecht, das heißt im allgemeinen eine Frist von 3 Monaten gekündigt hat, steht ihr die neue Wohnung auch erst in 3 Monaten zur Verfügung und nicht sofort. Die nächsten 3 Monate auf der Straße zu sitzen ist keine schöner Gedanke. Aber dafür gibt es ja den Mieterverein. LG TawaGirl

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 30. Mai 2008 18:11

Ich wusste da war was, nur ich wusste nicht was. Nun ist seine Sorge natürlich verständlich, ja, ich würde es so machen wie Du vorschlägst, sich kompetente Hilfe holen. Recht herzlichen Dank Tschüss mikael


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 30. Mai 2008 17:38
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Geh zum Mieterverein und reagier auf die fristlose Kündigung mit einfach nicht ausziehen. So kann der Vermieter mit Dir nicht umgehen. Hatte mal einen Vermieter, der hat mir eine Fristlose Kündigung ins Haus geschickt, weil ich auf seine Mieterhöhung mit der schriftlichen Bitte von 3 Vergleichswohnungen geantwortet hatte, da es bei uns keinen gültigen Mietspiegel gibt. Der fristlosen Kündigung hat dann der Mieterverein wiedersprochen. Daraufhin bekamen wir dann eine fristgerechte Kündigung wegen Eigenbedarfs. Leider hatte der Vermieter versäumt in der Kündigung mitzuteilen, wer denn dort wegen Eigenbedarfs einzieht. Auf anraten des Mietervereins haben wir auch den Termin verstreichen lassen, da durch seine eigene Schuld die Kündigung ungültig war. Du kannst Dir Sicher sein, dass Dein Vermieter Dich nur ärgern wollte. Aber den Rat Deine Mai-Miete zu zahlen kann ich Dir auch nur geben. Sonntag ist bereits der 1. Juni. LG TawaGirl


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 30. Mai 2008 17:42
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Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn zwei Monatsmieten in Folge rückständig sind.

Da.h. wenn nächste Woche die Miete für Juni fällig ist und Du den Mai auch nicht bezahlt hast dann wär eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.


anonym
beantwortet von kunni am 31. Mai 2008 09:55
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a) Rückständige Monatsmiete Mai bez. Damit ist die fristlose vom Tisch.

b) Hast du evtl. einen Grund die Miete nicht zu bezahlen - überleg mal .


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