Vermieter räumt Wohnung eigenmächtig
Ich brauche mal schnell euren Rat. Wir waren einige Zeit bei meiner Mutter wegen Wohnungssuche. Nun kam beim Vermieter das Gerücht auf wir seien einfach so abgehaun. Er hat unsere Handynummern und hätte anrufen können. Davon mal abgesehen, hat er einfach die Wohnung leer geräumt. Alles ist weg. Möbel, Kleidung, Bettdecken,... Schmuck, Dvd, auch einige meiner Cds. 90% in der Wohnung gehörten mir. Mieter war mein Verlobter. Bis auf 7 Kisten wo sich meine Anlage und ein Teil Meiner Cds befand ist alles Weg. Wir haben quasi nur noch das was wir am Leibe tragen und den Computer, den wir zu meiner Mutter mitgenommen haben. Sonst nichts. Kein Bett, keine teller,tassen,....Ich bin so fertig mit der Welt. Grob geschätzt beläuft sich das ganze auf ca 10000 Euro. Zu meinem Verlobten sagte er nur das ihm das mit einer Räumungklage zu lange gedauert hätte. Die sachen seien auf dem Müll. Viele der Möbel waren neu. Ich denke mal alles was sich zu Geld machen lies hat sein "Ausräumer" , dem er 100 für den Job gab unter den Nagel grissen. Was kann ich jetzt machen. Klar Anwalt einschalten....Aber da es meine Sachen sind, kann ich ihn dann anzeigen... Danke
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Achtung! Das ist mir auch passiert. Das ist nach BGB "Verbotene Eigenmacht". Der Vermieter schuldet Dir Schadenersatz. Auch wenn Du Mietschulden gehabt hast, darf er Deine Wohnung nicht betreten, räumen erst mit Räumungsurteil. Die Schulden hätte das Sozialamt als Darlehen erstmal übernommen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Du mußt über einen Anwalt eine** Einstweilige Verfügung** gegen den Vermieter erwirken, das das Gericht Dir die Wohnung wieder zuteilt. Das dauert 2-3 Tage. Danach Schadenersatz einklagen wegen verbotener Eigenmacht. Strafanzeige stellen wegen Hausfriedensbruch. Und kämpfen - Kopf hoch!
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sicher kannst du ihn auf schadensersatz klagen dein verlobter kann ihn wegen hausfriedensbruch und du wegen diebstahl und ggf hehlerei anklagen (wenn er die sachen verkauft haben sollte, wenn nicht fällt hehlerei weg)
Kommentar von katti1980katti1980 17.02.2012danke ;)
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Auf jeden Fall zum Anwalt gehen und den Vermieter verklagen.
Wenn dem Vermieter der Rechtsweg zu lange dauert und er eine Straftat begeht, nämlich Hausfriedensbruch und Diebstahl, dann muß der dafür auch Büßen und Schandensersatz leisten.
Wie man hier genau vorgeht muß man mit dem Anwalt absprechen. Wenn ihr Hausratsversichert seid, könnt ihr die selbe Summe vom Vermieter einklagen die die Versicherung bei einem Totalverlust wie z.B. einem Brand ausgezahlt hätte!
Also ab zum Anwalt, ohne geht es nicht und es geht um sehr viel Geld!
Die Ausrede "hat mir zu lange gedauert" bringt dem Vermieter nichts. Ich will auch ein Heimkino und einen Sportwagen - und auch wenn mir das Spaaren darauf zu lange dauert, darf ich keine Straftat begehen um das zu beschleunigen (Bank überfallen) und ungestraft davonkommen!
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also ich würde schleunigst, am besten SOFORT die Polizei zur Hilfe rufen. Anzeige gegen Unbekannt, wie die ANderen das schon geraten haben. und dann SOFORT den vermieter aus dem Bett klingeln und so lange auf der Matte stehen, bis der sagt, welcher Entrümpler das war. vielleicht sind auf diese Weise noch einige deiner persönlichen Besitztünmer zu retten...
rechtlich sieht es übrigens so aus, dass es dich gar nicht zu interessieren hat, wer wem wann wie viel für dein zeug bezahlt hat. so lange du es wieder findest und nachweisen kannst, dass es deines ist, muss der derzeitige Besitzer es heraus rücken...
die frage, wer für den "schaden" dann auf Seiten dessen, der das Zeugs unrechtmäßig erworben hat, ist schließlich zwischen den anderen parteien zu klären...
Juristisch gesehen ist euer Vermieter übrigens arm dran...
- einbruch
- diebstahl
- unterschlagung
- hehlerei
lg, anna
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Wär das mein Vermieter wär er jetzt schwer verletzt ^^ aber irre was es alles gibt. Auf jeden Fall Polizei einschalten... Das is klar ne Straftat und hat nix mehr mit Miet- oder Zivilrecht zu tun...
Kommentar von katti1980katti1980 17.02.2012ich glaub mein verlobter hätte ihn auch am liebsten durch seinen garten geboxxt.
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Ich denke, wenn die Geschichte so ist, wie du sagst, ist das eine richtige Straftat. Du solltest sofort die Polizei rufen und eine Diebstahlsanzeige gegen "Unbekannt" machen. Ob es wirklich der Vermieter war, ob er die Sachen hat oder auf den Müll geworfen hat, braucht dich nicht zu interessieren. Die Sachen sind weg, das heißt: gestohlen!
Alles andere klärt die Polizei. Sie wird feststellen, daß es der Vermieter war, daß er keine Räumungsgenehmigung hatte, daß er alles entwendet hat und wird das der Staatsanwaltschaft übergeben. Die wird ihn anklagen.
Es spielt auch keine Rolle, ob ihr Mietschulden hattet. Er hätte erst auf Räumung klagen müssen.
Auf Schadenersatz als Privatklage kannst du dann zusätzlich klagen.
Kommentar von katti1980katti1980 17.02.2012danke das hilft schonmal weiter ;) zum anwalt wollten wir ja eh gehen. weil bislang alle gesagt haben das es net okay ist .
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Das Ganze liest sich etwas kurios, sofern ich die Frage richtig lese. Unabhängig davon, dass die Vorgehensweise mehr als grob rechtswiderig war, steht Ihr jetzt in der quasi leeren Wohnung ? Der VM war so dumm und hat vergessen, denn Schliesszylinder auszutauschen ? Gab es denn im Vorfeld eine Kündigung und wenn ja, könnten Mietrückstände dafür ursächlich gewesen sein ? War denn die Polizei schon und hat den Fall zu Protokoll genommen usw. ?
@imager761 hat recht, aber ganz ohne Grund bekommt der VM nicht einfach die Möglichkeit eine vereinfachte Zwangsräumung vorzunehmen. Da muss im Vorfeld immerhin ein CV mitwirken und GV´s sind Amtspersonen.
Kommentar von johnnymcmuffjohnnymcmuff 17.02.2012Wundert mich auch,dass der Vermieter kein neues Schloss eingebaut haben soll.
Lässt nur noch ein parr Kisten stehen,aber alle Dokumente weg.
Wenn dann würde ich Alles ausräumen.
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Das hängt davon ab, ob der Vermieter durch Zahlungsrückstände eine fristlose Kündigung aussprach, eine Besitzrechteinräumung durch den Gerichtsvollzieher erwarb und demnach eine "vereinfachte Zwangsräumung mit Vermieterpfandrecht" vornahm.
Dann wärt ihr eure Wohnung definitv los :-(
Allerdings war es grob rechtswidrig,
- unpfändbare Gegenstande der bescheidenen Haushaltsführung
- behauptet wertlose Gegenstände
zu entsorgen:-O
und erst recht, eine eigenmächtige Verwertung der Pfänder vorzunehmen :-O
Neben zivilrechtlichen Ansprüchen stünde dir hier der Klageweg strafrechtlicher Verfolgung offen!
Bei allem Verständnis für den VM, der seine Zahlungsausfälle ohne monatelange Räumungsklageverfahren damit wirksam begrenzen durfte und Zerstörung seines Eigentums (Mietnomadentum) verhindern durfte: so geht es dann doch nicht :-(
Hier scheint Klage geboten - allerdings müßt ihr den Schaden nachweisen (Rechnungen) und er wird dann nach Schätzungen des Zeitwerts, nicht Anschaffungspreises gewährt. 10.000 EUR bekommt ihr da längst nicht mehr heraus :-(
G imager761
Kommentar von katti1980katti1980 17.02.2012rechnungen können wir nicht mehr nachwiesen.... ist alles weg
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der vermieter darf während der mietzeit die wohnung nicht ohne einwilligung betreten. völlig egal ob mietschulden bestehen oder nicht.
unbedingt bei der polizei anzeige erstatten wegen einbruch, wenn sachen aus einer verschlossenen wohnung entfernt d.h. gestohlen wurden. schnellstens eine liste ALLER verschwundenen waren aufstellen (ehrlich sein, schon allein für den fall dass der vermieter alles nur versteckt hat) und diese liste vorlegen.
unbedingt anwalt einschalten, der kann rechtlich verbindlich die ware oder schadenersatz fordern.
Kommentar von katti1980katti1980 17.02.2012liste ist soweit fertig. jedenfalls das wichtigste was uns einfiel steht drauf.
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Auch wenn keine Miete gezahlt worden wäre, durfte der V. nicht so handeln. Das war verbotene Eigenmacht, Hausfriedensbruch und Diebstahl. DerVermieter ist voll schadenersatzpflichtig. Macht eine Liste von den fehlenden Sachen mit Preisangabe undgebt sie mit der Anzeige der Polizei. Parallel Anwalt einschalten und auf Herausgabe bzw. Schadenersatz klagen. Es kann auch nicht schaden, mit eurer Haushaltversicherung zu reden, evtl. regulieren die den Schaden und holen sich das Geld vom Vermieter zurück.
Kommentar von katti1980katti1980 17.02.2012eine grobe liste ist schon erstellt.... wie gesagt es ist ja fast alles weg....... bis auf 7 kisten..... ist echt als wenn wir ein feuer gehabt haben.... nix mehr da nix..... ich könnt grad platzen..... sogar dokumente etc sind weg
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Das darf er nicht, er muss euch eine Frist von 3 Monaten glaube ich wars geben. Das verstößt gegen das Gesetz, ich würde mir einen Anwalt zu rate ziehen.
Kommentar von JorgfriedJorgfried 17.02.2012Alles falsch. Er darf die Wohnung nicht betreten. Dazu braucht er einen Gerichtsbeschluss und einen Gerichtsvollzieher.
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Ich würde den Exverlobten verklagen und zwar sofort. Hier liegen aus meiner Sicht mehrere Taten vor, für die er sich strafbar gemacht hat. Als ersten Schritt zur Polizei und Anzeige wegen Diebstahls gegen "Unbekannt". erstatten. Du nennst deinen Exverlobten als Täter und die Polizei wird dann in diese Richtung ermitteln.
Kommentar von katti1980katti1980 20.03.2012ex vermiter. der verlobte is net ex;) klage is eingereicht ;)
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Antwort von walsumerin 17.02.2012
Da hilft nur eins sofort Anzeige bei der Polizei machen und dann zu einem Anwalt ,keine Angst vor den Kosten ,kann immer Prozeskostenhilfe beantragt werden . Das was Euer Vermieter mit Euerem Eigentum gemacht hat ,daß darf er nicht ,wenn Ihr Euch immer Richtig verhalten habt , Miete gezahlt habt.
Er muß euch sagen ,wo er die Sachen gelassen hat, alles andere ist Diebstahl. Wünsche Euch viel glück ! -
Antwort von jtwoman 17.02.2012
Der Vermieter darf erst die Wohnung räumen, wenn eine Räumungsklage gegen den Mieter durch ist.
Polizei rufen
Anwalt einschalten
Neues Schloss einbauen.
Unmöglich sowas.
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Das ist ja wohl der Hammer.
Ich würde auf jeden Fall sofort die Polizei rufen,Anzeige erstatten und einen Anwalt für die Durchsetzung von Schadenersatz beauftragen.
Aber da es meine Sachen sind, kann ich ihn dann anzeigen... Danke
Du musst dieses "Schwein" anzeigen.
Ich würde mal im Haus nach Zeugen fragen,ob einer an dem Tag der Ausräumung jemand den Vermieter oder den Handlanger gesehen hat.
Zu meinem Verlobten sagte er nur das ihm das mit einer Räumungklage zu lange gedauert hätte.
Das wird er bestimmt nicht so einfach zugeben,es sei denn er wird überführt.
Juristisch ist das:
- Hausfriedensbruch,Diebstahl
Kommentar von katti1980katti1980 17.02.2012im haus werden alle die klappe halten. ein bekannter hat allerdings einige dinge im dem container wiedererkannt . danke dir für deine antwort
Kommentar von johnnymcmuffjohnnymcmuff 17.02.2012Ich hoffe Du kommst zu Deinem recht!
Kommentar von katti1980katti1980 20.02.2012die polizei sieht sich als nicht zuständig
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na klar! gleich morgen zur polizei gehen, und aussage machen, nimmst du deinen verlobten gleich mit!
mal ne andere frage: in der zeit wo ihr nicht in eurer wohnung gewesen seid, wurde regelmässig miete gezahlt? weil dem vermieter kann es ja total egal sein, ob ihr zuhause seid oder euch sonstwo aufhaltet, solange die miete er immer erhält. wenn dem so ist, seid ihr voll im recht! auch wenn ihr einen anwalt habt, ihn zu rate ziehen! lasst nicht viel zeit vergehen, je schneller ihr handelt, umso besser ist es!
oder kann es vielleicht sein, das dein verlobter seit monaten nicht mehr die miete bezahlt hat? weil sogesehen würde ein vermieter sowas nicht einfach so ohne grund machen! ich glaube nämlich eher, das dies die lösung ist!
Kommentar von katti1980katti1980 17.02.2012gezahlt hat er schon. er hatte die miete aber gemindert. wegen schimmel, schrechlicher elektrik , keine schlüssel für keller und briefkasten. hatte er ihm geschrieben. aber er sagt er hat es nicht erhalten.
Kommentar von albatrosalbatros 17.02.2012Auch wenn keine Miete gezahlt worden wäre, durfte der V. nicht so handeln. Das war verbotene Eigenmacht, Hausfriedensbruch und Diebstahl. DerVermieter ist voll schadenersatzpflichtig. Macht eine Liste von den fehlenden Sachen mit Preisangabe undgebt sie mit der Anzeige der Polizei. Parallel Anwalt einschalten und auf Herausgabe bzw. Schadenersatz klagen. Es kann auch nicht schaden, mit eurer Haushaltversicherung zu reden, evtl. regulieren die den Schaden und holen sich das Geld vom Vermieter zurück.
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ihr hattet eindeutig mietschulden, sonst wäre der vermieter doch nicht auf die idee gekommen, oder? kann es sogar sein, dass dein verlobter davon wußte? geh doch zum anwalt, wenn ihr ein gutes gewissen habt! ich finde dein geschichte höchst merkwürdig...
Kommentar von katti1980katti1980 17.02.2012kann ich mir vorstellen das dir das merkwürdig vorkommt. ich habe ein rheines gewissen. sonst hätte ich wohl kaum hier gefragt ;) aber danke dir
Kommentar von silberdistel50silberdistel50 17.02.2012egal wie komisch die geschichte ist, wenn der vermieter die wohnung betreten möchte, muss er hierzu rechtzeitig das einverständis des mieters einholen, eventuell mit einem vorlauf von tagen oder wochen. ausnahme: gefahr im verzug (zb überschwemmung, kurzschluss, feuer, höhere gewalt o.ä. , in solchen fällen darf er die wohnung öffnen lassen (zB durch schlüsseldienst), aber nichts entfernen.
Eine "einstweilige Verfügung" kann man von einem Notrichter sofort bekommen.
eine neue wohnung haben wir ja schon nur können wir nichts hineinstellen.. aber danke das hilft weiter.. heute hat mein anwalt einen termin zwischen geschoben für uns. und dann geh ich zur polizei. immerhin waren es meine sachen. aber die wohnung gehörte meinem verlobten. es geht uns nich um die wohnung nur um die dinge die drinne waren.