gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Vermieter Pleite - von wem bekommt man die Kaution zurück?

gefragt von Mensch11 am 20.01.2008 um 16:44 Uhr

Unsere Freunde haben leider erst jetzt erfahren, dass ihr Vermieter pleite ist. Sollten sie sich auf die Gläubigerliste setzen lassen, oder können sie ihr Geld in dem Fall abschreiben?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34176)
Geld (21961)
Mietrecht (3783)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


gri1su
beantwortet von gri1su am 20. Januar 2008 16:54
12x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde auf jeden Fall meine Forderungen anmelden. Ob etwas dabei heraus kommt, steht auf einem anderen Blatt, aber wenn Da nichts versucht wird, ist das Geld komplett weg. So besteht zumindest die Chance, einen Teil zu bekommen. Allerdings weiß ich nicht, wie es rechtlich aussieht: Fällt die Kaution, die dem Vermieter gar nicht gehört, in die Insolvenzmasse????


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. Januar 2008 16:50
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

normalerweise hat ja der vermieter die kaution auf den namen des mieters zinsbringend anzulegen.

und kann auf dieses konto nicht zugreifen.

da haben deine freunde wohl schon bei antritt des mietvertrages nicht aufgepasst.

sollen sich ruhig auf die gläubigerliste setzen lassen, aber bringen wird es meistens nichts.


strick4a
beantwortet von strick4a am 20. Januar 2008 16:49
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie wäre es denn, den Betrag einfach "abzuwohnen" ?


vampire
beantwortet von vampire am 20. Januar 2008 16:45
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Versuch macht kluch, mehr kann man kaum machen


anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. Januar 2008 16:52
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein ehrlicher, bzw. seriöser Vermieter hat das Geld z.B. auf einem Kautionssparbuch angelegt, damit es bei einer Insolvenz sicher ist.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 21. Januar 2008 15:11
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier ist viel falsches geschrieben worden, deshalb gebe ich etwas verspätet meinen Kommentar auch noch ab.

  • Wenn das Wohnhaus zwangsverwaltet wird, hat der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch auf Kautionsrückerstattung gegen den Zwangsverwalter.

  • Wenn das Wohnhaus zwangsversteigert wird, tritt der Ersteher in den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, auch mit der Pflicht zur Kautionsrückzahlung. Der Mieter kann sich die Kaution dann beim Erwerber zurückholen.

  • Wenn der Vermieter Insolvenz beantragt, gehört die Kaution nicht zur Insolvenzmasse, wird also nicht unter allen Gläubigern verteilt, soweit der Vermieter die Kaution auf einem Sparkonto (von seinem Vermögen getrennt) angelegt hat. Die Kaution wird dann vom Insolvenzverwalter zurückgezahlt.

  • Wenn der Vermieter seiner Pflicht, die Kaution von seinem Vermögen getrennt anzulegen, nicht nachgekommen ist, dann hat er sich einer strafbaren Untreue schuldig gemacht. Der Kautionsrückzahlungsanspruch geht dann nicht mit der Restschuldbefreiung unter. Der Mieter kann den Anspruch gerichtlich feststellen lassen und 30 Jahre lang vollstrecken.

Es ist also keineswegs so, dass die Kaution einfach "weg" ist. Der Mieter sollte in so einer Situation besser einen Anwalt zu Rate ziehen.


anonym
beantwortet von kunni am 21. Januar 2008 11:55
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hier sind einige Fragen offen, wurden Sie vom Insolvenzverw. oder evtl einem eingesetzten zwangsverwalter über eine Insolvenzeröffnung informiert.

Welchen Nachweis haben Sie über die Zahlung der Kaution. Dieser Nachweis genügt gegenüber dem Gesetz.

Der Zwangsverwalter, od. auch der Insolvenzverwalter muß die Kaution nach Urteil des BGH vom 03.05.06 -- VIII ZR 210/05 -- an den Mieter zurückbezahlen.

Die jährliche Nebenkosten-Abrechng. ist ebenfalls vom Insolvenzverwalter vorzunehmen. Es sei denn es ist pauschaliert.

Wie lange ist das schon her seit Insolvenzantrag gestellt wurde ?

Außerdem muß der Vermieter nicht auf den Namen des Mieters ein Konto/Sparbuch anlegen. Der Mieter hat den Nachweis (Quittung od. Kontoauszug) daß er die Kaution bez. hat. Wenn Ihnen der Insolvenzverwalter be- kannt ist, wenden Sie sich an diesen, oder an das Insolvenzgericht bei dem der Antrag gestellt wurde.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.