Hallo, ich habe ein großes Problem mit meinem Vermieter. Die Sache gestaltet sich allerdings etwas schwierig und ich versuchs mal rüberzubringen. Vermieter is die Schwester meines Vaters. Wir haben seit einiger Zeit einen bösen Streit und keinerlei Kontakt mehr. Nun fängt sie an mir und meiner kleinen das Leben in der Wohnung schwer zu machen, sie verlangt 14tägige Wohnungskontrollen mit durchsuchung der Schränke etc, gibt die Schlüssel nicht raus (ich habe nur jeweils einen erhalten), und droht mich beim kleinsten Verstoß sofort auf die Straße zu setzen. BITTE helft mir und gebt mir Rat an wen ich mich wenden kann...
Kopiere dir mal einen Text herein:
Der Mieter einer Wohnung ist aufgrund des in § 123 StGB strafrechtlich geschützten Hausrechts berechtigt, darüber zu bestimmen, wer seine Wohnung, wann und weshalb betreten darf.
Nur der Vermieter darf seinen Besuch ankündigen. Handwerkern oder Kaufinteressenten muss der Mieter keinen Zutritt gewähren, eine Ausnahme bildet die jährliche Heizkostenablesung, wenn die Ablesefirma den Besuch mindestens 8 Tage im Voraus ankündigt.
Der Vermieter hat das Recht zur Inspektion der Mietwohnung, wenn mögliche Schäden, z.B. durch Feuchtigkeit in der Nachbarwohnung, drohen. Auch hat er die Möglichkeit - bei einem begründeten Verdacht - zu kontrollieren, ob die vermieteten Räume tatsächlich vertragsgemäß genutzt werden.
Bei einer Neuvermietung hat der Vermieter das Recht die Wohnung - nach Kündigung des Mietvertrags - mit Interessenten zu besichtigen. Dabei muss er jedoch immer selbst mit anwesend sein, sofern er keine andere Regelung mit dem Mieter vereinbaren kann.
Eine Besichtigung durch den Vermieter ohne Anlass (ohne eine entsprechende Regelung im Mietvertrag) ist bei einer vermieteten Neubauwohnung ca. alle 2 Jahre möglich; bei Altbauwohnungen jedes Jahr. Allerdings kann ein Vermieter nicht verlangen, dass ihm die Räume zugänglich gemacht werden, wann immer er es will. Der Vermieter muss die geplante Besichtigung – möglichst 24 Stunden vorher - ankündigen. Die Gerichte sind uneins, ob ein Aushang im Treppenflur als ordnungsgemäße Ankündigung ausreicht, oder ob ein persönliches Anschreiben erforderlich ist.
Der Mieter muss – abgesehen von Notfällen – eine berechtigte Besichtigung nur zu den üblichen Zeiten zwischen 10 und 13 Uhr und zwischen 15 bis 18 Uhr an Werktagen gestatten (Samstag zählt als Werktag). An Sonn- und Feiertagen braucht er eine Begehung seiner Wohnung nicht zu dulden – und zwar auch dann nicht, wenn im Mietvertrag eine solche Möglichkeit festgelegt sein sollte. Nach Meinung der Gerichte sind solche Vereinbarungen unwirksam.
Der Vermieter kann vom Mieter auch nicht bei dessen Abwesenheit die Herausgabe des Wohnungsschlüssels zur Besichtung fordern. Jeder Mieter darf erwarten, dass die Besichtigung seiner Wohnung nur erfolgt, wenn er anwesend ist. Nach Meinung der Gerichte ist der Mieter aber nicht berechtigt, den Zutritt des Vermieters zur Wohnung mit einer anderen Person davon abhängig zu machen, dass er Name und Anschrift dieser Person verlangt.
Aus Gründen der Rücksichtnahme ist der Vermieter verpflichtet, Besichtigungstermine zu bündeln und ihre Dauer möglichst kurz zu gestalten. Der Mieter muss es also nicht hinnehmen, dass alle paar Tage einem anderen Interessenten die Wohnung gezeigt wird. Sammeltermine zur Besichtigung sollten nach Meinung vieler Gerichte nicht länger als eine Stunde dauern und höchstens 3 bis 4 Mal im Monat stattfinden.
Falls der Mieter eine ordnungsgemäß angekündigte Besichtigung aber verhindert, indem er zum Beispiel zur vereinbarten Zeit ohne triftigen Grund abwesend ist, macht er sich schadensersatzpflichtig. Scheitert deshalb eine Neuvermietung muss er dem Vermieter den Mietausfallschaden ersetzen. Die gilt übrigens auch dann, wenn der Mieter ungefragt negative und unzutreffende Auskünfte zum Zustand des Mietobjekts macht.
Hoffe es hilft Dir !
Du solltest Dich umgehend mit einem Mieterbund in Kontakt setzen. Das grenzt ja an Stalking und ist somit strafbar !
Das darf sie nicht !!! Auch wenn sie deine Tante ist. Ich würde mir eine neue Wohnung suchen - schon allein um meine Nerven zu schonen und natürlich damit deine Kleine nicht diesen Stress mitbekommt. Denn egal was du tust , sie wird was neues suchen um dich und deine Tochter rauszuekeln.

Auch wenn es Deine Tante ist, hast Du die gleichen Rechte wie andere Mieter auch. Tausche das Türschloß. In Deinen Schränken hat sie nichts zu suchen. gehe zu einem Anwalt oder suche Dir eine andere Wohnung

alles das was sie verlangt ist für den vermieter verboten. sie hat keinerlei recht auf wohnungskontrollen ect. auch hat sie alle schlüssel herauszugeben (ansonsten schlösser tauschen)
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aber ich wäre schon lang ausgezogen und zwar weit wech...

Das ist nicht rechtens: ein Vermieter hat ein mal im Jahr das Recht in der Wohnung, nach vorankündigung, nach dem rechten zu schauen.
Bei der verzeickten Lage würde ich mir eine neue Wohnung suchen und bis dahin das Schloß austaushen.
Alles Gute Taraa
Kai aus Berlin am 16. Juli 2008 10:29 Das mit dem jährlichen Besuch halte ich für ein Gerücht. Wo soll das gesetzlich geregelt sein? Nach meiner Kenntnis muss für eine Besichtigung ein konkreter Grund vorliegen, ansonsten hat der Vermieter in der Wohnung nichts zu suchen.
Taraa am 16. Juli 2008 10:53 Ich weis das das so ist weil in meiner Familie rege vermietet wird!
zuerst mal darf sie deine räume nicht einfach betreten geschweigedenn kontrollieren. tut sie´s doch ohne einwilligung, so stellt das hausfriedens- wenn nicht sogar einbruch dar! wende dich an einen mieterschutzbund, die können helfen. allerdings wird die situation wahrscheinlich nur zugespitzt, vielleicht wär es besser, du suchst dir und deiner kleinen ein neues zu hause, wo ihr in frieden leben könnt. viel glück
Ein Vermieter hat doch kein Recht deine Schränke zu durchsuchen! Und auch nicht dein Wohnung! Lass ihn nicht rein u. wende dich an den Mieterbund.

Was sagt denn der Bruder deiner Tante dazu? Ansonsten sind die gegebenen Tipps sehr gut.
ALs erstes danke Euch, ihr macht mir echt mut, war ziemlich verunsichert. Naja und was mein Vater dazu sagt.... leider sind ihr alle Personen dieser Seite der Familie hörig da sie sich meint mit ihrem Geld kann sie sich alles erlauben. Leider kuscht die ganze Familie vor ihr und hat angst. So traurig das auch leider ist.
Dann zeig ihr, dass DU nicht kuscht. Zeig sie an und geh zum Mieterbund oder RA. Die Kosten brummst Du ihr auch auf, bist voll im Recht dazu. Zeig Zähne Liebes, wir haben keine Sklaverei mehr. Solchen Menschen muss man Einhalt gebieten. Viel Erfolg !
Im Mieterbund muss man allerdings Mitglied sein, um beraten zu werden. Ich würde mich an deiner Stelle an die örtliche Verbraucherzentrale wenden, die haben meist auch eine Mietrechtsberatung. Ich setzte dir hier mal als Beispiel die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale Köln rein: http://www.vz-nrw.de/UNIQ121619854510988/link198812A.html?returnto=link201591A&a... Wenn danach noch Probleme bestehen, würde ich mir an deiner Stelle einen Rechtsanwalt nehmen.
Super Antwort .... D.H. Das ist Stalking und Mobbing. Bei einer Anzeige könntest Du noch Schadensersatz bekommen, denn sie macht sich in allen Sachen strafbar. Und such Dir dringend eine neue Wohnung, ansonsten geht ihr seelisch kaputt !