Vermieter nicht erreichbar will Kündigen

8 Antworten

Mach eine Kopie von dem Briefumschlag, wo ersichtlich ist, dass Du bereits ein Einschreiben versandt hast. Das legst Du zu Deiner Kündigung dazu und verschickst dann ein Einwurfeinschreiben. Dies wird auf jeden Fall zugestellt, wenn die Adresse stimmt.

Einfach die Miete einbehalten kann Dir viel Ärger bereiten. DAs würde ich auf keinen Fall riskieren.

Wisent es aus wenn ich einfach die miete einbehalte um mich so von ihm kündigen zu lassen

Das Wisent weiß das nicht, und ich würde davon abraten. Ein Einschreiben mit Rückschein konnte nicht zugestellt werden? Versuche es mit einem Einwurfeinschreiben. Wohnt er in deiner Nähe? In diesem Falle mit Zeugen hinfahren und die Kündigung bei ihm in den Briefkasten werfen.

Nicht zugestellt, weil die Adresse nicht mehr korrekt ist oder weil der Vermieter Dein Einschreiben nicht abgeholt hat?

War es letzteres, nochmal per Einwurfeinschreiben kündigen. Das muss dann nicht abgeholt werden und gilt trotzdem als zugestellt. Auch die Annahme kann dann nicht verweigert werden.

Am besten jedoch, persönlich mit Zeuge die Kündigung übergeben.

Stimmt die Adresse nicht mehr, könntest Du, weil Du echtes Interesse hast, beim Einwohnermeldeamt fragen. Ist es eine Eigentumswohnung, gibt es eine Hausverwaltung, die man fragen kann und hat der Eigentümer in dem Haus einen eigenen Stromzähler, gibt es noch den Stromversorger, darüber hinaus ggf. den Kaminkehrer, den Wasserversorger u. ä, die auf jeden Fall die Adresse des Vermieters kennen müßten, wenn ihm das ganze Haus gehört.

Wenn Du einfach die Miete einbehältst, kann das schlimme Folgen haben. Ein Schufa-Eintrag kann schon dadurch entstehen, dass Dich der Vermieter zunächst per gerichtlichen Mahnbescheid anmahnt. Diesen Negativ-Eintrag bekommst Du nicht so leicht wieder weg und kann bei der Wohnungssuche, bei Handy-Verträgen und was noch so in der Zukunft kommen kann, sehr hinderlich sein.

Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, deine Willenserklärung muss dem Vermieter zugehen - vor Gericht müsstest du die Zustellung beweisen. Wenn sich der Vermieter arglistig gegen den Zugang wehrt (also z.B. seinen Briefkasten verklebt und die Annahme von Post verweigert) wird der Zugang jedoch fingiert, das bedeutet, dass die Kündigung wirksam wird, ohne dass der Vermieter davon Kenntnis erlangt.

DarthMario72  05.03.2015, 16:09

Wenn sich der Vermieter arglistig gegen den Zugang wehrt (also z.B. seinen Briefkasten verklebt und die Annahme von Post verweigert) wird der Zugang jedoch fingiert, das bedeutet, dass die Kündigung wirksam wird, ohne dass der Vermieter davon Kenntnis erlangt.

Wo steht das?

Schokorecht  05.03.2015, 21:14
@DarthMario72

Steht nicht eindeutig im Gesetz, ergibt sich aber nach herrschender Meinung aus § 242 in Verbindung mit dem Rechtsgedanken der §§ 162, 815 BGB.

DarthMario72  06.03.2015, 12:42
@Schokorecht

OK, mag sein, das ist mir nicht bekannt, aber das steht hier ja anscheinend auch gar nicht zur Debatte. Der Vermieter hat "nur" sein Einschreiben nicht abgeholt. Da Arglist zu unterstellen ist schon weit hergeholt.

so hab dann Frist gerecht gekündigt doch diese kam unter nicht zugestellt zurück an mich

Du hast per Einschreiben mit Rückschein gekündigt? Prima, das ist die beste Möglichkeit, Fristen zu versäumen, wenn das Kündigungsschreiben so wie in deinem Fall nicht abgeholt wird. Schick die Kündigung nochmal, diesmal mit Einwurfeinschreiben. Allerdings an den Vermieter, nicht an ein Wisent.