Vermieter möchte Wohnungseigenen Herd nicht reparieren lassen auf seine Kosten!
Hallo,
Ich bin im März in eine neue Wohnung gezogen mit Einbauküche. Der Herd war kaputt da funktioniert die unterhitze nicht. Das konnten mein Partner und ich bei der Wohnungsübergabe ja nicht feststellen und auch in der 2 wöchigen Frist die wir seid dem unterschiebenen Mietvertrag hatten, weil wir Renovierungsarbeiten hatten und da bleibt keine Zeit um irgendwas zu kochen oder zu backen wo man den Schaden hätte feststellen können. Das heißt der Ofen war vorher schon kaputt und mein Vermieter weigert sich mit einem neuen zu stellen oder den gar reparieren zu lassen. Ich bitte um Hilfe .. Wert kennt sich aus ?
4 Antworten
Ich bin im März in eine neue Wohnung gezogen mit Einbauküche.
Wir haben jetzt Ende Oktober.
Wann hast Du denn festgestellt das der Herd nicht funktioniert und wann dem Vermieter nachweisbar mitgeteilt?
1 Monat später
Wenn der Herd mit gemietet ist, muss er auch funktionieren.
Setzt dem Vermieter eine Frist. Wenn er dann die Reparatur nicht veranlasst habt, könnt ihr das selbst tun und mit der Miete verrechnen
Sie können dem Vermieter, soweit es sich um seinen Ihnen mit der Mietsache überlassenen Herd handelt, mit Ersatzvornahme auf seine Kosten drohen, falls er in angemessener Frist die Reparatur nicht ausführen läßt. Verstreicht die Frist fruchtlos, beauftragen Sie einen Fachmann mit der Reparatur und ziehen diese Kosten von der oder den nächsten Kaltmieten ab.
@Lariii;
Die 100€ beziehen sich in aller Regel auf Kleinreparaturen.
Die Reparatur / Ersatz des vermieteten Elektroherds fällt m.M. nicht darunter.
Ist die Kücheneinrichtung sicher Teil des Mietvertrages oder wurde die Küche z.B. vom Vormieter übernommen?
Mit welchem Grund weigert sich der Vermieter?
Die steht richtig im Mietvertrag drin.
Sein Grund ist das wir den Fehler innerhalb der 2 wöchigen Frist nicht angegeben hatten aber wir hatten keine Zeit dafür wir hatten andere Sorgen als uns mal eine Pizza reinzuschieben, schließlich wollten wir die Wohnung erst einmal einrichten usw.
Nun ja, dafür wäre die Frist ja auch gedacht gewesen.
Das ihr keine Zeit für eine Pizza hattet, könnt ihr jetzt schlecht dem Vermieter anlasten
Im Mietvertrag steht drin das wir Kosten bis zu 100€ selber bezahlen müssen.
Die Hausverwaltung hat mir gesagt das ich die für den Herd zuständige Firma anrufen soll, einen Termin zur Bedingung des defekten Herds machen soll und ihnen dann einen Kostenvoranschlag senden soll. Die Anfahrt der Firma kostet Geld sowieso auch die Diagnose des Schadens. Meine Vermietung sagt ich muss die Kosten dafür selber bezahlen wenn die unter 100€ sind. Ist das denn rechtens ? Ich kann doch nichts dafür das der Herd nicht funktioniert .,