Mirabella21w am 02.07.2009 um 10:13 Uhr
Mein Vermieter hat eine Frist bis zum 30.6 bekommen um auf sich auf das Schreiben vom Anwalt zu melden,und noch zwei fristen um mir Belege von der eingezahlten Kaution und Nebenkostenabrechnung 08vorzulegen, bisher hat er das nicht ernst genommen! Wenn er im Recht wäre würde er das doch schon lange tun oder?! Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?!
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Du garnicht, das macht dein Anwalt. Der sollte das können, weil er so etwas gelernt hat.
Frag bei Deinem Anwalt nach, ob er schon den nächsten Schritt getan hat. Dafür bezahlst Du ihn! Du selbst solltest Dich raushalten

geh wieder zum anwalt der regelt das
Mirabella21w am 2. Juli 2009 10:20 dort werd ich jetzt mal anrufen
herzilein27 am 2. Juli 2009 10:25 am besten mit dem Anwalt die weitere Vorgehensweise besprechen. Vermutlich wird er nun Klage einreichen.
frist setzen... und wenn er sich dann immernoch nicht muckt, den anwalt fragen, wie es weitergeht... das ist je nach streitfall sicherlich untershciedlich

wir haben ihm drei fristen gesetzt die nun seit 2 tagen alle drei verstrichen sind, er meldet sich nicht...der nimmt diesen anwalt anscheinend nicht wirklich ernst

Freundlich bleiben - und den Anwalt machen lassen. Generell kann es passieren, dass dein Vermieter dumm dasteht, weil er Fristen verstreichen lässt. Das wäre gut für dich. Aber verlass dich da nicht drauf, Gesetze sind 'ne Welt für sich. Also - lass den Anwalt machen, da bist immer auf der sicheren Seite.
Mirabella21w am 2. Juli 2009 10:19 ja, es nervt mich nur dass er das alles unnötig hinauszögern will
Verzögerungstaktik ist sein Recht. Im Gegenzug kannst du oder dein Anwalt das auch einsetzen.
anwalt und sonstige kosten reinbauen...verzugszinsen usw.
Hallo,
und wenn Dein Vermieter behauptet, er hätte das Schreiben Deines RA gar nicht erhalten ? Ist mir auch passiert und soll nun die gesamten Anwaltskosten tragen. Obwohl ich im Recht war.
Berichte doch mal, wie es bei Dir weitergeht !!
Anwaltskosten trägt immer der, der den Anwalt beauftragt hat. Nur bei verlorenen Prozessen vor Gericht trägt der Verlierer auch die Kosten des Gegenanwalts.
Fristen die ein Anwalt bestimmt, sind rechtlich nicht bindend. Nur wenn Fristen vom Gericht kommen, müssen diese eingehalten werden ohne das ein Rechtsnachteil bestehen könnte. Der Vermieter muss darüber hinaus keine Belege der Nebenkostenabrechnungen vorlegen. Dazu ist er nicht verpflichtet. Du hast nur das Recht nach Voranmeldung die Belege einzusehen. Mehr nicht.
Hoffentlich hat sich dein Thema schon erledigt, aber falls nicht: hast du das über den Mieterbund gemacht? Können die dir nicht weiterhelfen? Und wie hast du deine Kaution bezahlt, dass du keine Quittung bekommen hast? Ansonsten muss er dir, wenn du Zweifel an der Richtigkeit seiner Neben bzw. Betriebskostenabrechnung hast, Einsicht in die Belege gewähren (nach Aufforderung). Du bist also natürlich im Recht - zumindest nach deinen Angaben und meiner Interpretation dieser.
Red mit deinem Anwalt, der wird wissen was zutun ist! Möglicherweise könnte dir auch das hier weiterhelfen: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html