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Vermieter meldet sich nach Schreiben von Rechtsanwalt nicht, was nun?

gefragt von Mirabella21wMirabella21w am 02.07.2009 um 10:13 Uhr

Mein Vermieter hat eine Frist bis zum 30.6 bekommen um auf sich auf das Schreiben vom Anwalt zu melden,und noch zwei fristen um mir Belege von der eingezahlten Kaution und Nebenkostenabrechnung 08vorzulegen, bisher hat er das nicht ernst genommen! Wenn er im Recht wäre würde er das doch schon lange tun oder?! Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?!


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 2. Juli 2009 10:14
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Du garnicht, das macht dein Anwalt. Der sollte das können, weil er so etwas gelernt hat.

Kommentar von juranimo am 17. September 2009 18:38

Red mit deinem Anwalt, der wird wissen was zutun ist! Möglicherweise könnte dir auch das hier weiterhelfen: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 2. Juli 2009 10:16
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Frag bei Deinem Anwalt nach, ob er schon den nächsten Schritt getan hat. Dafür bezahlst Du ihn! Du selbst solltest Dich raushalten


jenny74
beantwortet von jenny74 am 2. Juli 2009 10:19
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geh wieder zum anwalt der regelt das

Kommentar von E872b28b8c945f2bc876dd063ee9417esmallMirabella21w am 2. Juli 2009 10:20

dort werd ich jetzt mal anrufen

Kommentar von B08cf721fdce022292961f7a447b024dsmallherzilein27 am 2. Juli 2009 10:25

am besten mit dem Anwalt die weitere Vorgehensweise besprechen. Vermutlich wird er nun Klage einreichen.


anonym
beantwortet von denniswi am 2. Juli 2009 10:14
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frist setzen... und wenn er sich dann immernoch nicht muckt, den anwalt fragen, wie es weitergeht... das ist je nach streitfall sicherlich untershciedlich


Mirabella21w
beantwortet von Mirabella21w am 2. Juli 2009 10:16
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wir haben ihm drei fristen gesetzt die nun seit 2 tagen alle drei verstrichen sind, er meldet sich nicht...der nimmt diesen anwalt anscheinend nicht wirklich ernst



DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 2. Juli 2009 10:17
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Freundlich bleiben - und den Anwalt machen lassen. Generell kann es passieren, dass dein Vermieter dumm dasteht, weil er Fristen verstreichen lässt. Das wäre gut für dich. Aber verlass dich da nicht drauf, Gesetze sind 'ne Welt für sich. Also - lass den Anwalt machen, da bist immer auf der sicheren Seite.

Kommentar von E872b28b8c945f2bc876dd063ee9417esmallMirabella21w am 2. Juli 2009 10:19

ja, es nervt mich nur dass er das alles unnötig hinauszögern will

Kommentar von Regenmacher am 2. Juli 2009 10:21

Verzögerungstaktik ist sein Recht. Im Gegenzug kannst du oder dein Anwalt das auch einsetzen.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 2. Juli 2009 10:21
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anwalt und sonstige kosten reinbauen...verzugszinsen usw.


anonym
beantwortet von zuzuki am 2. Juli 2009 12:37
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Hallo,

und wenn Dein Vermieter behauptet, er hätte das Schreiben Deines RA gar nicht erhalten ? Ist mir auch passiert und soll nun die gesamten Anwaltskosten tragen. Obwohl ich im Recht war.

Berichte doch mal, wie es bei Dir weitergeht !!

Kommentar von Padri am 3. Juli 2009 13:56

Anwaltskosten trägt immer der, der den Anwalt beauftragt hat. Nur bei verlorenen Prozessen vor Gericht trägt der Verlierer auch die Kosten des Gegenanwalts.


anonym
beantwortet von Padri am 3. Juli 2009 13:55
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Fristen die ein Anwalt bestimmt, sind rechtlich nicht bindend. Nur wenn Fristen vom Gericht kommen, müssen diese eingehalten werden ohne das ein Rechtsnachteil bestehen könnte. Der Vermieter muss darüber hinaus keine Belege der Nebenkostenabrechnungen vorlegen. Dazu ist er nicht verpflichtet. Du hast nur das Recht nach Voranmeldung die Belege einzusehen. Mehr nicht.


anonym
beantwortet von ImmoBurg am 16. August 2009 21:44
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Hoffentlich hat sich dein Thema schon erledigt, aber falls nicht: hast du das über den Mieterbund gemacht? Können die dir nicht weiterhelfen? Und wie hast du deine Kaution bezahlt, dass du keine Quittung bekommen hast? Ansonsten muss er dir, wenn du Zweifel an der Richtigkeit seiner Neben bzw. Betriebskostenabrechnung hast, Einsicht in die Belege gewähren (nach Aufforderung). Du bist also natürlich im Recht - zumindest nach deinen Angaben und meiner Interpretation dieser.


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