Hi mein Vermieter hat mir eine Wohnung laut Mietvertrag mit 52qm vermietet, nun sind es aber nach meiner Messung nur 42qm also mal schön 20% weniger. Als ich meinen Vermieter gefragt habe warum das so ist meinte er das läge daran das ich den Hausflur mitbenutzen kann für ne Kommode, Schuhschrank oder eine Gaderobe. In meinem Vertrag Staht aber nix davon drin, also rechtens ist das doch nicht oder?

Deine Wohnungsdiele/Flur gehört zur Wohnung, aber nicht der Hausflur/Treppenhaus.

Das ist natürlich nicht rechtens. Das Treppenhaus soll schon mal gar nicht mit Möbeln oder so was zugestellt werden (Fluchtweg).
Deine Mietwohnung befindet sich hinter Deiner Wohnungseingangstür. Ab dort zählen die qm, und nur diese musst Du auch bezahlen.
Teile das dem Vermieter schriftlich mit und kürze entsprechend die Miete.
Manche Vermieter spinnen schon ganz schön rum.

Du bist beim Mietvertrag klar betrogen worden. Dies rechtfertigt eine Rückforderung von 20 %der zuviel gezahlten Miete für die Vergangenheit, zur Kürzung der künftigen Miete und sogar zur fristlosen Kündigung der Wohnung mit Kostenanspruch für den Umzug und Schadenersatzforderung für eine künftig erhöhte Miete bei der gleichen zugesicherten Wohnungsgröße Deinerseits! - Ein mieses Spiel des Vermieters! Sprich den Vermieter auf eine freiwillige großzügige Entschädigung und die Senkung der Kaltmiete an; ansonsten ab zum Anwalt! Die Kosten bleiben absolut sicher beim Vermieter hängen.
Woher weißt du das mit der Kündigung, Umzug, Schadensersatz etc. wäre gut wenn du mir davon was mailen könntest damit ich was in der Hand habe und ihm vorlegen kann.
DH
Wenn Du einen Mietvertrag mit 52 m² unterzeichnet hast, ist der schon mal nichtig. Mitgenutztes Wohneigentum muss getrennt aufgeführt sein. Hast Du eine Nutzungsberechtigung, muss diese prozentual aufgeführt sein (also: der Größe Deiner Wohnung entsprechend beträgt der Nutzungsanteil x %). Bsp.: Wäre der gesamte Wohnraum des Hauses 100 m² hättest Du 42 % Nutzungsanteil am Hausflur. Die Miete würde demnach sein: (42 x Miete pro m² Wohnfläche) + (prozentualer Anteil der Flurbenutzung x Miete pro m². Bsp.: Miete pro m²: 5 €; Flurbenutzung: 42%; Fläche des Flures: 10 m². Dein Anteil am Flur wäre dann: 4,2 m² x 5 € = 21 €. Kurz: Dein prozentualer Anteil am Flur dürfte berechnet werden, WENN das im Vertrag festgehalten ist! Ansonsten wäre es nur der Zugang zu Deiner Wohnung, den Dir der Vermieter ohnehin verschaffen muss, und damit nicht als Wohnraum zu berechnen. Info auch beim Mieterbund! Gruß Didi1970

Wohnräume, Bad, Küche,Flur, Balkon, Wintergarten>> Ja!
Treppenhaus >>Nein!
http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-/1356200/1356200/1360862/1360865/
Siam1 am 8. Mai 2009 15:52 http://www.lindau-portal.de/bzarchiv/2006/bzarchiv=id4146.php
>>hier genauer erklärt, was dazu und nicht dazkugehört.
Siam1 am 8. Mai 2009 15:53 http://www.lindau-portal.de/bzarchiv/2006/bzarchiv=id4146.php
>>hier genauer erklärt, was dazu und nicht dazkugehört.
anhand der falschen Berechnung, kannst Du Mietminderung verlangen, über 10 Prozent nicht akzeptabel.
Siam1 am 8. Mai 2009 16:12 http://tinyurl.com/qcl6o7 (lindau-portal)
Sofern allerdings die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter verlangen, dass seine Miete nach dem tatsächlichen Quadratmeterpreis berechnet wird (BGH, Az. VIII ZR 133/03
Auch haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Betriebskosten nach der tatsächlichen Fläche Ihrer Wohnung berechnet werden.
http://tinyurl.com/pr49eh( rechtsanwalt.friedrichshain)
Mit Urteil vom 24. März 2004 (VIII ZR 133/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Mieter rückwirkend für fast vier Jahre die Miete zurückfordern kann, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße der gemieteten Wohnung mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen "Circa"-Fläche liegt.

kann mir nicht vorstellen, das das so in ordnung ist, nur was im mietvertrag steht ist auch gemietet.
Hab ich dem auch gesagt das meine wohnung da anfängt wo ich die Türe abschlissen kann, also bei der Wohnungstür. Meinte er drauf der Architekt hätte das so auch gesagt.
firstguardian am 8. Mai 2009 15:31 Völlig richtig! - und der Architekt es en Pief, bei der offenbar nur die Vorsilbe zutrifft!
wieso hast Du nicht vor Vertrgasbeginn nachgemessen? Hat der Vermieter vor die qm Zahl ein ca. gesetzt oder nicht. Was willst Du damit bezwecken, wenn Du im nachhinein etwas beanstandest, wo dir die Wohnung doch anscheinend bei der Besichtigung groß genug war und die qm Zahl für Dich doch anscheinend keine Rolle zu spielen scheinte.
Weil vielleicht Möbel in der Wohnung standen. Ausserdem habe ich den nochmal bei der Besichtigung gefragt wie gross die Wohnung ist und er meinte Definitiv 52qm und nach der Messung meinte er der Hausflur gehört mit dazu, deswegen beanstande ich und hab auch Fristlos gekündig weil das betrug ist. Wenn du an der Tanke liest 1L 1,29€ und es kommen 0,9L raus beanstandest du das doch auch wenn du es bemerkst, im übrigen hab ich die Wohnung ja erst zum 01.05.09 gemietet und komm nicht nach 3 Jahren damit das die Wohnung zu klein ist.
Danke für eure schnelle Hilfe, habe die Wohnung mit sofortiger Wirkung gekündigt, der Vermieter müste die Kündigung gleich per Einschreiben erhalten. und ich werde noich weitersehen ob ich ansprüche geltent machen kann wegen der Küche die ich mit übernommen habe.
Welcher Hausflur?
Ist der vor Deiner Wohnungstür oder danach?
Und man sollte erst was neues Haben bevor man kündigt. Sonst steht man evtl. auf der Straße.