Vermieter hat Stromvertrag vom Leerstand zu spät abgemeldet und will das Geld nun von mir

9 Antworten

Die Frage ist , wer hat nach deinem Auszug den Strom verbraucht ? Es ist doch üblich , beim Auszug aus einer Wohnung den Zählerstand abzulesen und ihn dem Energieversorger zu melden. Der Energieversorger stellt doch auch die Rechnung an den Verbraucher und nicht an den Vermieter aus,

Tut mir leid , aber beim Leerstand ist doch jemand für den Stromverbrauch in dieser Wohnung zuständig.

Falls du dich nicht beim Versorger abgemeldet hast , unterstellt der Versorger dir den Stromverbrauch , ist doch klar.

Du bist verpflichtet bei Einzug einen Energielieferanten auszuwählen und einen Stromvertrag mit diesem zu schließen. Wurde auf dem Übergabeprotokoll der Zählerstand vermerkt? Dann lässt sich ganz einfach ausrechnen, wieviel Strom du verbraucht hast. Wann hast du dich angemeldet? Solltest du vorher Strom Benutzt haben, der vor deiner Anmedlung verbraucht wurde, lässt sich der Gesamtverbrauch ab Einzug durch die Monate teilen und notfalls zahlst du die Differenz nach.

Es ist etwas ungewöhnlich, dass Dein Vermieter Vertragspartner des Energieversorgers sein soll. Der individuelle Energieverbrauch in der Wohnung ist im Regelfall NICHT Bestandteil der Mietnebenkosten. Er ist nur Vertragspartner des Energieversorgers für gemeinschaftlich genutzte Anlagen (Treppenlicht; Kellerbeleuchtung; Aussenbeleuchtung, usw.). Mit Deiner Wohnung hat er nichts zu tun. Für Deine Wohnung musst Du im Normalfall selbst einen Vertrag mit dem Energieversorger abschließen. Damit hat der Vermieter nichts zu tun. Er muss Dich weder an- noch abmelden. Das war und ist Deine Aufgabe. Der Energieversorger rechnet dann Deine Wohnung direkt mit Dir ab, denn jede Wohnung hat im Normalfall einen eigenen Zähler. Deshalb musst Du beim Einzug und beim Auszug den Zählerstand an den Energieversorger melden. Wenn Du keinen Vertrag mit dem Energieversorger hast, dann wird für Deinen Verbrauch erst einmal der Vermieter zur Kasse gebeten. Wenn er erst nach Deinem Auszug auf diese Tatsache aufmerksam wird, kann er diese Zahlungen selbstverständlich von Dir zurückfordern. Wenn Du also einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger hattest und Deinen Verbrauch selbst direkt mit dem Energieversorger abgerechnet hast, kann er nur noch Forderungen im Rahmen der Energiekosten für die gemeinschaftlich genutzten Anlegen stellen. Hast Du aber keinen eigenen Vertrag und der Vermieter hat über längere Zeit für Deinen individuellen Verbrauch in der Wohnung gezahlt, dass darf er das sehr wohl rückwirkend bis zur Verjährungsfrist (in diesem Fall vermutlich 4 Jahre) von Dir einfordern. Wenn er über längere Zeit für Dich gezahlt hat, kann das richtig teuer werden.

Vielen Dank, hätte mir ne andere Antwort gewünscht aber nützt ja nüscht. Muss ich wohl zahlen.

Sie zahlen nur den Zählerstand, den Sie im Übergabeprotokoll festgehalten haben. Sofern Sie alledings Vertragspartner des Stromanbieters waren, dann sind Sie Sie dem gegnüber zunächst einmal in der Zahlungsverpflichtung und können versuchen, sich die Verbrauchskosten, die den gemeinsam dokumentierten Zahlerstand bei Auszug überschreiten, vom Vermieter erstatten zu lassen; notfall müssen Sie darauf Klage erheben, wenn Sie den Anspruch beweisen können!

Kurz...Stromkosten, die du nicht verursacht hast, musst du auch nicht bezahlen. Schau in deinen Mietvertrag, ab dem Datum des Mietbeginns musst du auch erst den Strom bezahlen. Dein Vermieter kann dir nicht einfach eine Rechnung schicken...er muss dafür grade stehen. Ich frag mich nur grade, wie bei einem Leerstand der Wohnung soviel Strom verbraucht werden kann?! Wenn die Wohnung nicht leer stand bis zu deinem Einzug, muss natürlich der Vormieter bezahlen....

Die Wohnung stand vorher leer und ich hab mich halt einfach nicht angemeldet und gehofft es merkt keiner! Dumm gelaufen!

@kosmonaut23

Dann hast du die Kosten also selber verursacht und musst sie natürlich auch bezahlen....