Vermieter hat den Strom vom Keller auf eine andere Wohnung angemeldet! Was sollen wir tun?

4 Antworten

Für Ihre Ordnung gim Keller könen Sie den Vermeiter nicht verwantwortlich machen.

Der hat aber für eine angemessenen elektrische Beleutung der allegmein nutzubaren Bereiche des Hauses, dazu gehören in jedem Falle das Treppenhaus und der zu Ihrer Wohnung mitvermietete Keller zu sorgen.

Dass der andere Mieter sich geweigert hat, die entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB)  durch den Vermeiter auch noch durch eine unberechtigte Zahlungsforderung zu belgeichen, versteht sich von selber; da hat der Vermieter sich bereits strafbar gemacht, falls diese Entziehung von Mieterstrom für den Allgemeinbereich, der einen eigenen Stromzähler erfordert, nicht vorher einvernehmlich abgestimmt hatte.

Das kostet ja Geld, stattdessen hat er uns eine Taschenlampe
hingestellt, wir sollen uns damit behelfen. Weil wir eine Nachzahlung
der Nebenkosten, die viel zu hoch ist noch nicht bezahlt haben, werden
wir wie Dreck behandelt.

Der Vermieter hat Euch in die Kategorie "Problemmieter" eingereiht.

Der Streit wegen der Nachzahlung ist wohl noch nicht ausgetragen und er ist der Meinung, solange ihr nicht bereit seid, das zu bezahlen, was ihr auch an Kosten verursacht habt, wird er wegen Euch keine weiteren Kosten hervor rufen. Um den Strom wieder frei zu bekommen, müßte er wohl die Stromkosten des Vormieters erst noch bezahlen. Dass er dazu keine Lust hat, kann ich gut verstehen.

Warum allerdings Euer Kellerstrom auf den anderen Zähler läuft, verschließt sich mir. Jedoch würde auch dieses Umklemmen erneut Kosten verursachen.

Ihr zahlt nicht den Strom, den ihr im Keller verbraucht. Dort verbraucht ihr nämlich derzeit gar keinen. Ihr zahlt den Strom für Eure Wohnung und habt dazu wohl auch einen eigenen Vertrag mit dem Versorger. Der Allgemeinstrom, der in den Betriebskosten enthalten ist, reicht als Licht aber offenbar im Kellerabteil nicht aus.

Das Angebot mit der Taschenlampe ist da schon recht großzügig.

Da würde ich doch mal vorschlagen, dass ihr als erstes das Thema mit der Nebenkostennachzahlung klärt. Wenn ihr der Meinung seid, dass diese viel zu hoch ist, dann könnt ihr ganz konkret beanstanden, was Euch daran nicht passt. Wenn ihr dazu noch die Belege braucht, könnt ihr diese beim Vermieter einsehen oder sie Euch gegen Bezahlung des Aufwands (ca. 50 Cent je Kopie zzgl. Porto) zuschicken lassen. Dann klärt man das und wenn es geklärt ist, weiß jeder, wo er evtl. falsch lag, bzw. einen Fehler gemacht hat.

Um wieder eine andere Behandlung durch den Vermieter zu erreichen, könntet ihr zunächst einmal den geforderten Betrag zahlen und wenn sich dann heraus stellt, dass der Vermieter tatsächlich einen Fehler in der Abrechnung gemacht hat, könnt ihr den zuviel bezahlten Betrag sofort wieder zurück fordern, bzw. von der nächsten Überweisung Miete/Nebenkosten einbehalten. Wo ist das Problem?

Meine Erfahrung als Vermieter: Leider gibt es Mieter, die in jedem Jahr was an der Betriebskostenabrechnung auszusetzen haben. Eine Erhöhung der Vorauszahlung akzeptieren sie nicht und die dann anfallende Nachzahlung ist immer zu hoch, bis es dann ggf. sogar vor Gericht ausgestritten ist. Glaubst Du, dass ein solcher Mieter auch nur einen Handgriff, eine Gefälligkeit oder auch nur eine problemlose Zustimmung zu irgendwas von uns bekommt?

müßte er wohl die Stromkosten des Vormieters erst noch bezahlen. Dass er dazu keine Lust hat, kann ich gut verstehen.

Wer sagt Ihnen, dass die Entziehung elektrischer Energie, die der Schilderung nach zweifelsfrei existiert,  mit dem anderen Mieter abgestimmt war, und es sich insoweit um eine berechtigte Weigerung des Mieters handelt den Stromverbrauch bis zu einer Klärung des Sachverhaltes in einem Strafprozess zurückzustellen, weil sich der Vermieter mit seiner Handlungsweise  strafbar gemacht haben könnte!?!

Meine Erfahrung als Vermieter: Leider gibt es Mieter, die in jedem Jahr was an der Betriebskostenabrechnung auszusetzen haben.

Na da bleibt doch wohl allen Lesern die berechtigte Hoffnung, dass Sie ein "guter" Vermieter sind und für das Treppenhaus Ihrer jeweiligen Mietsache, die Keller uns ggfs. noch sonstige Gemneinscxhaftbereiche Ihrer Mieter einen Allgemeinstromzähler zur Verfügung stellen!?!

Wenn Sie es nun noch schaffen, eine für die Mieter nachvollziehbare Abrechnung zu erstellen, dann klappt es auch mit dem gegenseitigen beseren Verständis unter gleichberechtigten Vertragspartnern aus einem jeweiligen Mietverhältnis!

@schelm1

Hallo schelm1,

ich bleibe beim Du, wie es hier meist üblich ist. (Keine Abwertung)

Wer mir das sagt? Niemand. Kann gut sein, aber dadurch dass solche evtl. wesentlichen Informationen vorenthalten werden, denke ich mir eben meinen Teil. Letztlich ist es Sache des Fragestellers für sich heraus zu finden, ob das, was Antworter schreiben, auf sie bzw. ihr Haus zutrifft.

Wenn es dem Vermieter schon unmöglich ist, den Zähler der Dachwohnung wieder "frei" zu bekommen, könnte er wenigstens den Kellerraum umklemmen lassen. Aber offenbar hat er Grund, das nicht zu veranlassen.

Na da bleibt doch wohl allen Lesern die berechtigte Hoffnung, dass Sie ein "guter" Vermieter sind

Na, da kannst Du aber Gift drauf nehmen.

Wenn Sie es nun noch schaffen, eine für die Mieter nachvollziehbare Abrechnung zu erstellen,

Unsere Nebenkostenabrechnungen sehen
praktisch alle gleich aus und wurden schon mehrfach über die Jahre "gerichtlich geprüft" und noch nie beanstandet. 90 % der Mieter haben auch nichts zu beanstanden, aber da gibt es eben welche, die es ganz genau wissen wollen und sich das dann vom Gericht fragen lassen müssen, was sie eigentlich wollen.

Dass sie vor Gericht gehen, liegt meistens an übereifrigen Rechtsanwälten, die offenbar über jedes Mandat froh sind und wissen, dass sie auf jeden Fall gewinnen, auch wenn ihre Mandanten verlieren.

Leider haben wir ein paar wenige "Problemmieter", die dann auch dann und wann die Konsequenzen zu spüren bekommen. Mit allen anderen kommen wir sehr gut klar. Gut ausgewählt, die Beziehung gut gepflegt und vor allem Vertrauen aufgebaut, dass wir auch nie missbrauchen werden.

@bwhoch2

Gift nehme ich keins!


Ach, ob 10 % Problemmieter für eine sorgfältige Auswahl

"Gut ausgewählt,"

sprechen, sei mal dahingestellt!

Da kann ich ja heilfroh sein, dass Sie nicht mein Mietverwalter sind!

Ärger mit jedem 10. Mieter wäre für mich persönlich eine grauenhafte Vorstellung!


Unsere Abrechnungen sehen praktisch alle gleich aus und wurden schon mehrfach über die Jahre "gerichtlich geprüft" und noch nie beanstandet. 90 % der Mieter haben auch nichts zu beanstanden, aber da gibt es eben welche, die es ganz genau wissen wollen und sich das dann vom Gericht fragen lassen müssen, was sie eigentlich wollen.

Eigenartig! Weshalb werden dann nicht die Klagen von vorne herin als unbegründet abgewiesen!?!


So ganz klar scheine Ihre Verfahren ebenso wie die zugrundeliegenden Abrechnungen nun wohl doch nicht zu sein.

Leider haben wir ein paar wenige "Problemmieter", die dann auch dann und wann die Konsequenzen zu spüren bekommen.

Meinen Sie da vor Gericht oder haben Sie so etwas wie eine eigene Mietergerichts- und Abstrafbarkeit erfunden?

"Respekt!" Als Mietverwalter scheinen Sie zu der ganz harten Gattung zu gehören, die sich versteht, durchzusetzen!?!










@schelm1

-kommt noch






@bwhoch2

Ach, ob 10 % Problemmieter für eine sorgfältige Auswahl

"Gut ausgewählt,"

sprechen, sei mal dahingestellt!



Kommt doch auf die Gesamtzahl der Mieter an. Bei 10 Mietern sind 9 gute nun mal nicht mehr als 90 %.

Ärger mit jedem 10. Mieter wäre für mich persönlich eine grauenhafte Vorstellung!

Wenn einer von 10 nicht i . O. ist, kommt man damit klar. Und das wird sich auch noch ändern. Irgendwann werden wir 100% gute Mieter haben.

Eigenartig! Weshalb werden dann nicht die Klagen von vorne herin als unbegründet abgewiesen!?!

Das haben wir uns auch jedesmal gefragt.

So ganz klar scheine Ihre Verfahren ebenso wie die zugrundeliegenden Abrechnungen nun wohl doch nicht zu sein.

Was da alles so beanstandet wird, wenn man nicht zahlen will. Da stehen einem die Haare zu Berge. Zum Beispiel der fehlende Verteilungsschlüssel bei der Anmietung eines ganzen Hauses.

Meinen Sie da vor Gericht oder haben Sie so etwas wie eine eigene Mietergerichts- und Abstrafbarkeit erfunden?

Ich nenne es Stil. Dieser Stil ist sicher nicht unser eigener Stil. Ich denke viele Vermieter machen das so, dass sie eben "Problemmietern" spüren lassen, dass man sie nicht mag.

So sind sie z. B. immer gleich am Anfang und maximal dabei, wenn es darum geht, ob irgendwo die Miete mal wieder an die Marktgegebenheiten angepasst werden müsste. Und sie sind garantiert nicht dabei, wenn es darum geht, welche Sanierungsbaustelle man anpacken sollte, solange die Wohnung ansonsten in Ordnung ist.

Als Mietverwalter scheinen Sie zu der ganz harten Gattung zu gehören, die sich versteht, durchzusetzen!?!

Das sehen die Normalmieter sicher anders. Man kann gut reden und verhandeln und es geht eher nach dem Stil "Leben und leben lassen". Wenn man mit vernünftigen Leuten normal spricht kann man in der Regel problemlos alles ausräumen, was so anfällt. Aber es gibt durchaus Situationen, wo man sich auch mal durchsetzen muss und es schadet gar nicht, wenn Mieter merken, dass man nicht alles mit uns machen kann, sondern dass es Grenzen gibt, deren Übertretung nicht hingenommen wird.

Verständnisfrage:

Das Angebot mit der Taschenlampe ist da schon recht großzügig.

Wiegt der vom Vermieter zu verantwortende Entzug elektrischer Enrgie als Straftatbestand da nicht weniger "großzügig"!?!

Der Mieter macht zurecht Bedenken hinsichtlich der Stromversorgung im Allgemeinbereich und damit auch seiner Nebenkostenabrechnung geltend; schließlich hat er einen Anspruch auf eine solche Versorgung!

Eine zur Verfügung gestellte Taschenlampe nimmt sich da eher als ein boshafter Scherz aus.

@schelm1

Ich glaube nicht, dass die Nichtversorgung eines Kellerraums einen Straftatbestand darstellt, der verfolgt würde, zumal die Zurverfügungstellung einer Taschenlampe immerhin den guten Willen zeigt. Der Keller ist so klein, da dürfte eine Taschenlampe schon ausreichen.

Wo macht der Mieter Bedenken hinsichtlich der Stromversorgung im Allgemeinbereich geltend. Davon lese ich nirgends was.

Warum allerdings Euer Kellerstrom auf den anderen Zähler läuft, verschließt sich mir

Weil man wohl einfach einen Keller bekommen hat, z.B. weil irgendwann ein Mieter gefragt hat ob er tauschen kann.

Nein, wir gehören nicht zu diesen Mietern die nur meckern, im Gegenteil. Wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis. Die Abrechnung macht der Vermieter schon Jahre auf einem Rechenblatt, sehr unübersichtlich und?

nicht nachvollziehbar. Für 2015 indem zweimaliger Mieterwechsel stattfand, hat er noch gar keine gemacht, wahrscheinlich blickt er nicht mehr durch.

Dass ich den Hundedreck vom Waldspaziergang  wegmache sagt ja wohl aus, dass ich kein Problemmieter bin. Auch ansonsten halten wir die Wohnung auf dem Laufenden und renovieren bei Bedarf. Aber gar nichts machen geht auch nicht für soviel Miete. Als die Kamintür kaputtging, wollte er dass wir eine neue kaufen. Können wir den  Kamin mitnehmen wenn wir ausziehen? Ist es unser Kamin? Der Toilettendeckel( Marke schwierig) kann nur ausgewechselt werden, wenn das gesamte Klo abmontiert wird.

Sollen wir das zahlen? Wie gesagt, irgendwo hört der Spaß auf.

Und klar Vermieter sind wohl immer im Recht wie man hier wieder sieht.

Ich werde mir auf jeden Fall notieren, seit wann wir kein Licht mehr im

Keller haben, und ich diesen n icht mehr nutzen kann. Für alle Fälle um bei

Auszug Mietminderung abzuziehen.

was ihr auf alle fälle erst einmal braucht ist beistand... also hin zum mieterschutzbund, einen jahresbeitrag im vorraus bezahlt, und dann könnt ihr euch helfen lassen.

lg, Anna