Hallo, was muss man machen, wenn Vermieter keine Zeit zur Wohnungsübergabe hat? Kommt dann allein zum Angucken. Telefonisch zeigt seine Unzufriedenheit. Nachdem wir alles verbessern haben, wieder Vermieter hat keine Zeit zur Wohnungsübergabe. Schreit per Telefon von der Wut, verpflichtet uns mit seinem Maler einen Vertrag abzuschließen, zwar das Appartement weiße Wände nach dem streichen hat. Und wenn wir nach einen Termin zum Gemeinsamenangucken fragen, schreit er, dass er keine Lust weiter diskutieren hat und will gegen uns jetz klagen.
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Kündige die Wohnung rechtskräftig und ziehe dementsprechend aus und zahle ab dann keine Miete mehr.
DANN wird er schon Zeit zur Übergabe haben. Denn ab diesem Punkt liegt es in seinem Interesse die Schlüssel wieder zu bekommen. Nicht mehr dein Problem, wenn er "keine Zeit" hat.
Lass dich nicht verunsichern. Klagen wird er nicht (will dich nur einschüchtern) - und selbst wenn: Hast du dir etwas zu schulden kommen lassen? Nein? Na Also!

Der Vermiter kann Dich nicht zwingen einen Maler zu beauftragen, es sei denn es steht so ausdrücklich im Mietvertrag, eher unwahrscheinlich. Ist alles ordentlich gestrichen und auch sonst nichts zu beanstanden, kann Euch der Vermiter gar nichts! Der spekuliert wahrscheinlich drauf , daß Ihr Euch nicht so gut auskennt und will Euch nur Angst machen, um noch mehr zu Kassieren.
Geh mal zum Mieterverein, oder ruf dort an. Findest Du über Google und mußt noch Deinen Wohnort angeben, dann hast Du es schon.
Laß Dich nicht einschüchtern, geh nochmal mit einem Zeugen (nicht Familie) und einem Fotoapperat in die Wohnung, dann kannst Du nachweisen das alles in Ordnung war. Wenn Du denn Schlüssel nicht mehr hast, mußt Du halt so einen Zeugen finden. Alles Gute!
Danke!
Es ist alles tip-top in der Wohnung geblieben. Keine weitere beschwerden vom Vermieter. Er ist nur wegen Absage des Malers wütend.
Vielen Dank!
erweh am 1. Juni 2009 13:53 Hier hast Du noch einen wunderbaren Link, den Du ihm unter die Nase halten kannst, wenn er weiter Ärger macht. http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/MietermuessenbeimAuszugnicht_renovieren.html
Danach mußt Du überhaupt nicht renovieren. BGH ist der Bundes-Gerichtshof, also quasi das höchste zuständige Gericht.
Nein, Schulden habe ich nicht. Vielen Dank!
Das hast Du falsch verstanden. Wenn Du Dir etwas zu schulden hast kommen lassen, hast Du etwas falsches gemacht, daß hat mit Geld nichts zu tun.
Wie erweh schon sagte: Das hat nichts mit Schulden zu tun.
Ist irgendwas in der Wohnung kaputt etc. ?
Es ist alles tip-top in der Wohnung geblieben. Keine weitere beschwerden vom Vermieter. Er ist nur wegen Absage des Malers wütend.
Vielen Dank!