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Vermieter hat angekündigt, wegen neuem Anstrichs der Fassade die Miete zu erhöhen, zulässig?

gefragt von annika am 19.12.2007 um 10:29 Uhr

Unser Vermieter will im Frühjahr die Hausfassade neu streichen lassen, mit einer speziellen abperlenden Farbe oder so etwas. Er hat angekündigt, dann die Miete wegen dieser Modernisierungsmaßnahme zu erhöhen, will sich aber vorher noch erkundigen. Darf er das denn, wir wollten doch den neuen Anstrich gar nicht, der alte Anstrich war völlig ok, deshalb kann doch jetzt keine Mieterhöhung gerechtfertigt sein, oder?


Reply


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 19. Dezember 2007 10:35
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NEIN, eindeutig, dies ist keine Modernisierungsmaßnahme und aus diesem Grund ist eine Mieterhöhung nicht gerechtfertigt!


manni1937
beantwortet von manni1937 am 19. Dezember 2007 10:37
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Nein , der Vermieter (ich bin auch Vermieter) ist nicht berechtigt wegen einer Schönheitsreparatur die Miete zu erhöhen.Nur wenn diese den Wohnwert erhöht, wie z.B. "totale Außenisolierung" oder Thermopane Verglasung kann , ich meine 10% auf die Miete umgerechnet werden.

Kommentar von Regenmacher am 19. Dezember 2007 10:50

Es sind 11% der Kosten, die auf die Miete umgelegt werden können.


anjanni
beantwortet von anjanni am 19. Dezember 2007 10:34
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Der Vermieter kann generell bei Modernisierungen, die den Wohnwert verbessern, die Miete anheben, und zwar um 11% der Kosten der Modernisierung auf die Jahresmiete.

Du kannst geplanten Modernisierungen unter bestimmten Umständen widersprechen. Einer Modernisierung zur Energieeinsparung kannst Du nicht widersprechen (z.B. Fassadendämmung).

Der Anstrich der Fassade dürfte jedoch noch nicht mal unter diese Modernisierungsklausel fallen.

Im Zweifelsfall solltest Du Dir selber einen Rat bei einem Anwalt holen. Eine Rechtsberatung ist auch ohne Mitgliedschaft im Mieterverein und ohne Rechtsschutzversicherung nicht so schrecklich teuer.


medicangel
beantwortet von medicangel am 19. Dezember 2007 10:45
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Nein,darf er nicht,Anstriche zählen nicht zur Modernisierung sondern zur Erhaltung des Bauwerks.


anonym
beantwortet von kunni am 20. Dezember 2007 09:31
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Aus diesem Grunde eindeutig nein , handelt sich hier um einen reinen Erhaltungsaufwand (keine Modernisierung, nicht umlegbar).





Volker Kistenmacher
beantwortet von Volker Kistenmacher am 20. Dezember 2007 12:00
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Fassadenanstriche mögen vielleicht steuerrechtlich einen Erhaltungsaufwand darstellen, wenngleich ich dies nach wie vor in Frage stellen möchte.

Mietrechtlich kann ein Fassadenanstrich nicht als Modernisierung angesehen werden, da weder der Wohnwert gesteigert, noch Energie eingespart wird.


baerchen8069
beantwortet von baerchen8069 am 19. Dezember 2007 10:33
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Er ist durchaus dazu berechtigt die Miete zu erhöhen. Ein neuer Hausanstrich kommt ja in gewisser Hinsicht auch den Mietern zu gute. Er darf das nicht jedes Jahr machen, aber alle paar Jahre ist schon ok.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 19. Dezember 2007 10:41

Nein, ich denke, das ist Erhaltungsaufwand, keine Modernisierung.

Kommentar von Regenmacher am 19. Dezember 2007 10:55

@baerchen8069

Was habe ich als Mieter davon, dass das Haus den dringenden Anstrich bekommt? Erhöht sich dadurch mein Wohnwert? NEIN!!

Erst wenn z.B. das Haus von außen mit Styropor gedämmt wird und ich geringere Heizkosten habe, darf der Vermieter die Miete erhöhen.


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 19. Dezember 2007 10:33
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Leider ja. Das ist eine optische verschönerung des Miethauses. Ich glaub, das fällt unter Modernisierung... bin aber keine Expertin... ;oD

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 19. Dezember 2007 10:42

Ich denke nein.

Kommentar von Regenmacher am 19. Dezember 2007 10:52

anjanni hat Recht. Ein Außenanstrich erhöht nicht den Wohnwert. Auch die Renovierung des Treppenhauses ist Instandhaltung und kann nicht auf die Miete umgelegt werden.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 20. Dezember 2007 14:36

Nein, das ist keine Modernisierung.


Volker Kistenmacher
beantwortet von Volker Kistenmacher am 19. Dezember 2007 20:45
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Da hier keine Rechtsberatung statthaft sein dürfte, kann man zum Thema generell sagen, dass der Fassadenanstrich weder eine Wohnwertverbesserung noch die Einsparung von Energiekosten beinhaltet. Mithin kann demnach eine Mieterhöhung wegen Modernisierung nicht erfolgen.


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