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vermieter frage

gefragt von sonjaalexandra am 10.04.2009 um 17:23 Uhr

darf vermieter einen ohne mahnung kúndigen? und bei 600 euro mietschulden mir verbieten etwas aus der laden einrichtung zu nehmen zwecks pfândung was bei dem betrag lâ cherlich ist? oder darf das nur der anwalt,etc ?

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Finanzen x 23.759 miete x 3.314

jetztgehtslos
beantwortet von jetztgehtslos am 10. April 2009 17:27
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Wenn Du Mietschulden hast, auch bei gewerblicher Vermietung, hat der Vermieter ein Vermieterpfandrecht an den im Laden befindlichen Dingen. Eine Mahnung muss er nicht schreiben. Er kann bei Mietrückstand fristlos kündigen.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 10. April 2009 17:24
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Lächerlicher Betrag?
Warum bezahlst Du dann nicht einfach?


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 10. April 2009 17:26
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Und wie wär es einfach mit zahlen? Das wäre doch der einfachste Weg!


casilein
beantwortet von casilein am 10. April 2009 17:26
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Na, Du hast ja die K* am dampfen....
Ja, er darf direkt kündigen, aber nur fristgemäß. Und er hat ein Pfandrecht an allem, was in die Wohnung eingebracht wurde.
Aber nochmal die Frage: Ist es Wohnraum? Alles andere ist nicht so mieterfreundlich im BGB geregelt. Du solltest Dich an einen Anwalt wenden.


anonym
beantwortet von dalia4499 am 10. April 2009 17:25
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ich finde das auch ne menge geld,hätte dir auch gekündigt


hell11
beantwortet von hell11 am 10. April 2009 17:28
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ein Mietrückstand von 2 Monatsmieten berechtigt zur Kündigung. Eingebrachte Sachen können dem Vermieterpfandrecht unterliegen.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 10. April 2009 17:27
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Gewerbemietvertrag...Vermieterpfandrecht - VERTRAG LESEN!


anonym
beantwortet von guterwolf am 10. April 2009 18:50
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Wieviel Monatsmieten entsprechen denn die 600 €? 1, 2 oder 3? Soo einfach ist eine fristlose Kündigung auch nicht.


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