darf vermieter einen ohne mahnung kúndigen? und bei 600 euro mietschulden mir verbieten etwas aus der laden einrichtung zu nehmen zwecks pfândung was bei dem betrag lâ cherlich ist? oder darf das nur der anwalt,etc ?
Antworten (8)
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4Antwort von
jetztgehtslosjetztgehtslos
Wenn Du Mietschulden hast, auch bei gewerblicher Vermietung, hat der Vermieter ein Vermieterpfandrecht an den im Laden befindlichen Dingen. Eine Mahnung muss er nicht schreiben. Er kann bei Mietrückstand fristlos kündigen.
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2Antwort von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Und wie wär es einfach mit zahlen? Das wäre doch der einfachste Weg!
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2Antwort von
casileincasilein
Na, Du hast ja die K* am dampfen....
Ja, er darf direkt kündigen, aber nur fristgemäß. Und er hat ein Pfandrecht an allem, was in die Wohnung eingebracht wurde.
Aber nochmal die Frage: Ist es Wohnraum? Alles andere ist nicht so mieterfreundlich im BGB geregelt. Du solltest Dich an einen Anwalt wenden. -
1Antwort von
hell11hell11
ein Mietrückstand von 2 Monatsmieten berechtigt zur Kündigung. Eingebrachte Sachen können dem Vermieterpfandrecht unterliegen.
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0Antwort von
guterwolfguterwolf
Wieviel Monatsmieten entsprechen denn die 600 €? 1, 2 oder 3? Soo einfach ist eine fristlose Kündigung auch nicht.
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