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Vermieter fordert Mehrwertsteuer bei Vermietung an Gewerbe,ist aber nicht Vorsteuerabzugsberechtigt

gefragt von bubup3 am 01.08.2009 um 0:02 Uhr

Hallo, ich bin neu hier und habe eine,zumindestens für mich wichtige,Frage.

Wir hatten von einem privaten Vermieter Räume für eine gewerbliche Nutzung angemietet. Die ersten Monate haben wir die Miete ohne MWST gezahlt. Dann musste leider der Eigentümer Insolvenz anmelden und wir bekamen einen Zwangsverwalter. Dieser stellte die Mehrwertsteuer in Rechnung und wir konnten nachweisen das diese noch vor dem Eintritt der Zwangsverwaltung,schriftlich mit dem damaligen Eigentümer vereinbart,in der Ausgangsmiete enthalten ist. So weit ,so gut. Das gesamte Wohn-und Geschäftshaus wurde versteigert und der neue Eigentümer erhielt die vereinbarte Miete. Dieser ist Eigentümer mehrerer Immobilien,die er auf Versteigerungen erworben hat. Ich gehe davon aus das diese Immobilien ausschliesslich nur Wohnzwecken dienen. Jetzt haben wir eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem neuen Eigentümer und erfahren das er nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Geht das überhaupt ? Mehrwertsteuer berechnen und trotzdem nicht zu einem Vorsteuerabzug berechtigt zu sein ? Der neue Eigentümer betreibt angeblich eine Firma für Immobilienentwicklung,ist aber als Privatmann der Eigentümer dieser Immobilien. Vielen Dank für eine Antwort und allen ein schönes Wochenende


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anonym
beantwortet von possel am 1. August 2009 00:24
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Strange. Also: wenn Dein neuer Vermieter Rechnungen mit USt schreibt, muss er ein Gewerbe angemeldet haben, und damit wäre er auch implizit selber Vorsteuerabzugsberechtigt. Ich würde mal genau schauen, wie Dein neuer Mieter firmiert (Einzelunternehmer, e.K. etc) und ob auf Rechnung resp. Mietvertrag auch die Steuernummer / USt-Id ordentlich angegeben ist... Dir kanns's ja eigentlich wurst sein, wenn Du das selber als Vorsteuer abziehen kannst, aber halt nur, wenn die Rechnungen korrekt sind. Ansonsten könnte eine treudoofe Nachfrage beim örtlichen Finanzamt bestimmt einiges ins Rollen bringen...


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anonym
beantwortet von verman27 am 1. August 2009 00:06
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er darf keine mehrwertsteuern verlangen da er die imobilie nur privat vermietet. wenn er die imobilie auf seine firma überträgt darf er es natürlich machen.

Kommentar von chicaBlue am 1. August 2009 00:10

So ist es


anonym
beantwortet von bubup3 am 1. August 2009 00:25
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Vielen Dank für eure schnellen Antworten.Kann ich das irgendwo nachlesen ? Wie gesagt, es ist ein Wohn-und Geschäftshaus - vermietet von einem privaten Eigentümer.Ach ja, das Objekt wird von einem gewerblichen Verwalter verwaltet.Was macht der Eigentümer dann mit dessen Rechnung ?


anonym
beantwortet von bubup3 am 1. August 2009 00:38
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Super.Ich danke schon einmal für eure Antworten.Der Eigentümer lässt das Objekt von einem gewerblichen Anbieter verwalten.Also bekommt er doch auch Rechnungen mit ausgewiesener MWST ? Er selber ist Privatmann und hat wahrscheinlich nur den ursprünglichen Mietvertrag ohne MWST vorliegen. Würde es nicht ausreichen wenn er die MWST an das FA abführt ? Eine Betriebsprüfung bei uns könnte doch schon unangenehm für ihn werden ?


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