maxmuster1 am 22.10.2009 um 19:44 Uhr
und nur ich habe es gemerkt. meine abrechnung hat er auch korrigiert, die der anderen mieter des hauses aber nicht, obwohl ich ihn darum gebeten habe. darf ich die anderen mieter schriftlich (anders gehts leider nicht) darauf hinweisen, dass die abrechnungen fehlerhaft sind? macht das überhaupt einen sinn oder verjährt so eine abrechnung ohne widerspruch irgendwann?

Weise die Nachbarn ruhig darauf hin. Ohne widerspruch gilt sie als anerkannt.

Einspruchsfrist ist 12 Monate. Worauf gründet sich deine Behauptung? Lass mal hören, bzw. schreibe es, dann werd ich weiter antworten. Falls du im Recht sein solltest, kannst du die anderen Mieter informieren. Es kann aber passieren, dass dir der Vermieter wegen Störung des Hausfriedens, übler Nachrede oder Verunglimpfung fristlos kündigt, da ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses deshalb nicht zuzumuten sei. Hier wäre es taktisch klug, den örtlichen Mieterverein hinter dir zu haben, Mitgliedschaft natürlich vorausgesetzt.
Wenn er nachweislich falsch abrechnete, muss er rückwirkend erstatten. Bevor das allerdings nicht definitv abgeklärt ist, würde ich die anderen Mieter nicht anschreiben.
und wie lange kann man widersprechen? gilt diese widerspruchsfrist auch bei ganz offensichtlichen falschabrechnungen (dadurch bereicherung des vermieteres)
Ein Jahr ist mE die Widerpruchsfrist - bitte nochmal abklären in google!!
12 monate - danke!