Wenn in einem Mietvertrag zwei Personen als Vermieter eingetragen sind, ist es zulässig, wenn dann noch zusätzlich ein Bevollmächtigter bestimmt wird?
Wenn ja, muss ich jede beliebige Person als Bevollmächtigten akzeptieren, oder kann ich eine bestimmte Person auch ablehnen?
Im konkreten Fall ernennen die Vermieter eine Person aus der eigenen Familie, welche mich und meine Familie schon seit Jahren telefonisch, schriftlich und persönlich belästigt.
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Du hast einen Mietvertrag was da drinsteht ist für Dich maßgeblich. Wenn Dir irgentwas nicht zusagt lehne einfach die Unterschrift ab. Wenn Dein Vermieter in Urlaub fährt nennt der Dir einen Ansprechpartner. Entweder Du nimst den oder wartest bis er aus dem Urlaub zurück kommt. Wenn er einen Hausverwalter bestimmt kannst Du dagegen sein und ausziehen. Ansonsten hat der Mieter auf Personalentscheidungen keinen Einfluß. Wenn er dich belästigt kannst Du gerichtlich dagegen vorgehen.(Unterlassungsklage)
Zu was bevollmächtigt?
Also zwei Eigentümer/Vermieter - einen III, einen Bevollmächtigten/Vermieter, muss Du nicht akzeptieren und d. Gesetz katapultiert ihn in den Himmel!
Nein - mach Dir keine Sorgen - aber die können ihn als Hausverwalter einsetzen - dagegen kannst Du Dich nicht wehren, das können nur die Mieteigentümern, wenn es welche gibt und sie genau so eine Antipathie haben, wie Du!