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vermieter erlaubt katze nicht - muss er gründe angeben?

gefragt von camicatze am 19.07.2009 um 20:07 Uhr

meine mutter muss aus gesundheitlichen gründen für kurze zeit ihre katze abgeben. ich würde sie natürlich aufnehmen für diese zeit. in unserem mietvertrag steht, dass tierhaltung mit zustimmung des vermieters erlaubt ist (ausser gefährliche tiere wie z.B. Kamphunde). um alles korrekt zu machen habe ich den ausnahmefall meiner vermieterin geschildert. ich würde die katze quasi nur in pflege nehmen (maximal ein halbes jahr), und wir hätte auch nicht vor sonstige tiere anzuschaffen. wir haben auch angeboten, die erlaubnis unserer nachbarn einzuholen. aber nein: sie weigert sich, auch wenn wir alle fragen würden. sie sagt, nur weil meine mutter das problem hat, könne es nicht zu ihren lasten gehen. ich verstehe diese art der begründung nicht! wir wohnen im vierten stock, die katze geht nicht nach draußen und würde auch niemanden stören. sie sehr schüchtern und würde bei fremden nicht zurecht kommen. meine mutter und ich hängen sehr an der katze (besonders meine mutter aufgrund diverser krankheiten bedeutet sie sehr viel). wir können das tier doch nicht einfach ins tierheim abschieben! vielen dank, c. kann man in so einem sonderfall eine ausnahmegenehmigung erzwingen? und gibt es einen genehmigungsfreien zeitraum in dem man tiere in pflege nehmen kann (habe von einer frau aus dem tierheim gehört dass 6 wochen rechtlich erlaubt sind - egal was im mietvertrag steht).


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anonym
beantwortet von HelmsHelmo am 19. Juli 2009 20:09
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Er brauch es nicht begründen, sofern im Mietvertrag verankert. Besitzen jedoch andere Bewohner des Hauses ein ähnliches Tier (Katze), so könnte man es evtl. anfechten. Hierfür zum Mieterschutzbund gehen.

Kommentar von Chinadoll am 10. August 2009 09:25

ich habe gehört, dass diese Tierverbotsklausel unwirksam ist! Du darfst das Tier halten solange es die Wohnung nicht beschädigt oder die Nachbarn belästigt. Ich würde an deiner Stelle die Katze einfach holen.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 19. Juli 2009 20:08
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ist mir jetzt zuviel zum lesen aber zur Überschirift, Nein. Der Vermieter braucht das nicht begründen. Wenn er keine Tiere in seinem Haus will, dann ist das seine Sache


Kacha161
beantwortet von Kacha161 am 19. Juli 2009 20:12
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Das mit den 6 Wochen ist richtig. Du kannst es ja natürlich so machen, dass die Katze 6 Wochen bei dir ist, eine Woche bei Bekannten und dann wieder sechs Wochen bei dir, usw. Aber wenn du garantierst das du die enstehenden Schäden ( abgekratzte Tapeten, etc.) übernimmst, sollte das eigentlich keine Probleme geben. Die Begründung ist echt zu blöde, von der Vermieterin.Ansonsten geh zur Verbraucherzentrale und informiere dich da mal.

Kommentar von camicatze am 19. Juli 2009 20:16

wir wollen sie auf jeden fall ins haus holen (viell. merkt die vermieterin es erst gar nicht und wenn doch, dann sag ich halt, dass ich sie grad erst in pflege genommen hab). und ich wollte morgen mal beim mieterschutzbund anrufen. mir brennt das jedoch total unter den nägeln. das problem lässt mich auch nachts nich mehr schlafen, da mir meine mutter und die katze so leid tun...


tabeah
beantwortet von tabeah am 19. Juli 2009 20:15
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Kommentar von camicatze am 19. Juli 2009 20:18

danke für den link. das problem bei diesen urteilen ist jedoch nur: sie sind meistens nur auf den einzelfall anzuwenden. ich habe mich schon dumm und dusslig im internet gesucht, überall steht leider was anderes. der eine sagt ja, der andere wieder nein.

Kommentar von 7990a611c8bc8984765afc6bc49b5408smalltabeah am 20. Juli 2009 21:20

Urteil kommt aus KARLSRUHE !!


anonym
beantwortet von Sunshine1981 am 20. Juli 2009 14:00
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Hallo!! Diesen gleichen Fall hatte ich vor zwei Jahren auch! Dieser § ist unwirksam. Ich habe mir damals von meiner Rechtschutzversicherung das auch oben angeführte Urteil geben lassen. Demnach gehört eine Katze zur "kleinen" Tierrasse und muss vom Vermieter geduldet werden. Da es sich auch nur um eine Katze handelt -unabhängig von der Dauer- mußt Du deinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen. Wir haben nach Vorlage des Urteils keinen Piep mehr gehört. Also viel Glück und viel Spaß mit der Mietze!!

Kommentar von camicatze am 20. Juli 2009 16:18

das klingt super!!! in welcher stadt/bundesland wohnst du denn? denn das ist ja immer unterschiedlich. ich bin jetzt beim mieterschutz angemeldet, und ich werde sobald meine anmeldung da durch ist, mich sofort beraten lassen. viell. verfassen die ja auch einen entsprechenden brief für mich mit nem passendem urteil. das wär jedenfalls der hit!

Kommentar von Sunshine1981 am 21. Juli 2009 08:16

Ich komme aus NRW!! Dann weiterhin viel Glück!!

Kommentar von camicatze am 21. Juli 2009 09:14

oh super ich auch, dann bringts viell. was. hab gesehen dass das urteil von 2007 ist. aber der bgh ist doch das höchste bundesgericht oder? das kann doch nich mehr angefochten werden, oder?


kati30
beantwortet von kati30 am 19. Juli 2009 20:10
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begründen muß er das nicht wenn es im Mietvetrag steht. Ein halbes Jahr ist auch eine sehr lange Pflege, bis zu 6 Wochen glaube ich war das erlaubt aber nicht 6 Monate.

Kommentar von camicatze am 19. Juli 2009 20:12

naja aber 6 wochen wären ja schon mal etwas.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 19. Juli 2009 20:10
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Soweit ich weiß sind diese Klauseln, die Tierhaltung verbieten, nicht mehr wirksam. Meine Mutter hatte in ihren Mietwohnungen auch Tierhaltung verboten, konnte aber nichts dagegen machen, als die Mieter sich Katzen anschafften.

Kommentar von camicatze am 19. Juli 2009 20:14

soweit ich weiß sind nur klauseln unwirksam die tiere generell verbieten (also auch kleintiere) bei uns ist es ja so dass der vermieter entscheiden soll. ich denke jedoch nur, dass in unserem fall eben auch besonders geprüft werden muss, da die katze ja für meine mutter sehr wichtig ist. aber trotzdem danke für die antwort, das macht mut ;)

Kommentar von 7990a611c8bc8984765afc6bc49b5408smalltabeah am 19. Juli 2009 20:15

anonym
beantwortet von tergenna am 19. Juli 2009 20:10
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schau auch mal hier. glaube (leider) du hast schlechte Karten: http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-katzen-auch-ohne-genehmigung-des-vermiet...


anonym
beantwortet von bommmel am 19. Juli 2009 20:11
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Dann hol Dir doch die Katz einfach nach hause. Deine Vermieterin hat doch damit garnix zu tun. Und wenn die Katz keinen Lärm macht, kriegt das auch keiner mit.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 19. Juli 2009 20:12
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Du kannst die Katze auf jeden Fall 6 Wochen bei Dir haben. Am besten Du bringst die Katze in Deine Wohnung, wenn der Vermieter nicht da ist. Sollte er Dich danach fragen, kannst Du sagen, dass Du sie nur für die zulässigen 6 Wochen hast. Danach musst Du sehen, wo Du sie eine Zeitlang unterbringen kannst, bis Du sie wieder 6 Wochen bei Dir haben kannst.


mxyza
beantwortet von mxyza am 19. Juli 2009 20:13
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Erkundige dich beim Mieterschutz, ich glaub auch das diese regelung nicht mehr gilt.Ich würde meine Katze auch nicht zu Fremden geben


schwefelgruppe
beantwortet von schwefelgruppe am 19. Juli 2009 20:16
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nein, muss er nicht. würde wegen sowas keinen streit mit dem vermieter anfangen und irgendwas versuchen zu erzwingen. gib die katze in eine tierpension und fertig.

Kommentar von camicatze am 19. Juli 2009 20:19

tja, das ist nur leider schweineteuer. und da ist sie auch wieder bei fremden.


anonym
beantwortet von Padri am 20. Juli 2009 09:51
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Versuche bei Freunden und Verwandten nachzufragen, ob diese die Katze nicht für ein paar Monate nehmen können. Das wäre die beste Lösung.

Kommentar von camicatze am 20. Juli 2009 16:20

sorry aber wie oben erwähnt, ist genau das etwas, das wir vermeiden wollebn, da das tier sehr scheu ist, und nur zu mir und meiner mutter kontakt sucht.


anonym
beantwortet von camicatze am 22. Juli 2009 08:49
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also ich bin jetzt beim mieterschutz und habe mich informiert! so wie es in meinem mietvertrag steht, kann die vermieterin mir keine katze verbieten, da das tier niemand anderen belästigen würde. sie könnte es erst dann verbieten wenn eine geruchs- oder lärmbelästigung vorliegt. jetzt bin ich beruhigt! danke für eure tipps und hilfe!


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