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Vermieter der Ferienwohnung verlangt auf einmal mehr Geld

gefragt von NeBekloppteElfeNeBekloppteElfe am 08.10.2008 um 21:40 Uhr

Wir haben letztens in der Ferienwohnung von dem Vater eines Freundes Urlaub gemacht. Den Mietvertrag haben wir einen Abend vor Abreise in unseren Briefkasten geschmissen bekommen (nur den Durchschlag!). Morgens bekam ich dann eine SMS von dem Sohn des Vermieters (der auch mit mir und meinem Freund mit in die Wohnung gefahren ist.), dass der Vertrag doch noch unterschrieben wieder zurückgegeben werden muss. Da ich schon auf dem Weg zur Arbeit war, hat mein Freund diesen unterschrieben. Folgendes ist jetzt das Problem: im Mietvertrag stand nur die Personenanzahl (also 3), der Zeitraum (5 Tage), sowie der Tagespreis (45€)...Ausserdem wurde zwischen dem Sohn des Vermieters und uns ausgemacht, dass die Miete im Nachhinein gezahlt wird. Heute kam dann ein Anruf vom Sohn, wir (mein Freund und ich) sollten doch bitte 200€ Miete zahlen. Laut unseren Rechnungen müssten wir allerdings nur 150€ zahlen, da: 45/3 = 15€ pro Person -> 30*5= 150€ (für meinen Freund und mich gerechnet) mein Freund hat natürlich gleich nach dem Grund der 200€efragt.Und unser Bekannter sagte, dass der Preis berechnet wurde, als die Cousine meines Freundes noch mitkommen wollte. (Hat aber kein Urlaub bekommen...Und der Sohn des Vermieters wusste das auch! Ist meiner Meinung nach aber nicht relevant,. da im Mietvertrag nur 3 Personen drinne stehen. Müssen wir alles zahlen? Oder ist die 3. Person auch verpf


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Dummy60
beantwortet von Dummy60 am 8. Oktober 2008 22:10
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Wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, hat er Rechtskraft. Was im Vertrag steht, gilt. Mündliche Absprachen sind im Ernstfall wenig wert.


NeBekloppteElfe
beantwortet von NeBekloppteElfe am 8. Oktober 2008 22:59
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...Das Problem ist ja, das nur mein Freund unterschrieben hat...Und kein anderer...


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