Dringend Dringend HILFE!
Ich ziehe zum 15.07. aus meinem Laden aus. Bin grad am ausräumen. Jetzt hat mein Vermieter an die scheiben Plakate geklebt ZU MIETEN was ich net schlimm finde nur auf den Zetteln steht auch noch meine Privatadresse drauf. Darf er die einfach so draufschreiben?? Wurde nicht gefragt oder so. Steht " Bisherige Mieterin Frau ....... und meine komplette Adresse von zuhause.
Danke schon mal wärre ganz wichtig das zu wissen.
Bist du Maklerin?
Mach doch den Zettel ab. Wenn du fristgerecht gekündigt hast, dann muss dein Noch-Vermieter seinen Namen, usw. angeben, wenn er neu vermieten will.

was hat der an dem laden zu suchen, wenn du noch bis zum 15. miete zahlst...?!
ich würd die dinger wieder abreißen und ihn zur rede stellen!

er hätte dich fragen sollen,denn nicht du vermietest dieses objekt sondern der vermieter ergo muss seine adresse dahin
Reiß es ab, da hat er mindestens zu fragen! KontaktTelefonnummer reicht völlig aus.

nein das darf er nicht.mach die Plakate einfach ab und bitte den Vermieter das zu unterlassen

Dein Vermieter vermietet doch den Laden, nicht Du! Und überhaupt darf er Deine Adresse da nicht angeben. Reiß die Zettel runter und rede mit dem Vermieter.
Bundesdatenschutzgesetz besagt keine 3 personengebundenen Daten ohne vorherige Einwilligung. Name Vorname Adresse Wohnort PLz Hausnummer sind deutlich mehr als 3! In dem Fall würde ich eine Unterlassungserklärung (wie sich das gehört natürlich mit Kostennote) zustellen. Man kann es ihm aber auch einfach untersagen.

Er darf es, wenn Du es ihm nicht verbietest. So etwas ist nicht gesetzlich geregelt. Das klärt man unter sich, oder Du machst den Zettel ab.
Hier wird das Pferd juristisch von hinten her aufgezäumt.
Er darf es nicht, wenn es ihm nicht verboten ist, sondern er darf es erst, wenn es ihm ausdrücklich erlaubt ist!
Darf er nicht, verstehe auch Deine Erwähnung bei der Neuvermietung nicht? Kannst Dich mit dieser Sache auch direkt an den Datenschutzbeauftragten (googlen) in Deiner Region wenden. Das ist so nicht rechtens.
Warum denn nicht? Schön wäre ja eine Begründung.
Weil das ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Allgemeinen ist und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RIS) im Besonderen.