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Vermieter darf er Privatadresse veröffentlichen?

gefragt von fruchthexe am 13.07.2009 um 11:49 Uhr

Dringend Dringend HILFE!

Ich ziehe zum 15.07. aus meinem Laden aus. Bin grad am ausräumen. Jetzt hat mein Vermieter an die scheiben Plakate geklebt ZU MIETEN was ich net schlimm finde nur auf den Zetteln steht auch noch meine Privatadresse drauf. Darf er die einfach so draufschreiben?? Wurde nicht gefragt oder so. Steht " Bisherige Mieterin Frau ....... und meine komplette Adresse von zuhause.

Danke schon mal wärre ganz wichtig das zu wissen.

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Recht x 35.007 Vermieter x 1.323

anonym
beantwortet von Saarland60 am 13. Juli 2009 11:50
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Darf er nicht ohne Deine Einwilligung.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 13. Juli 2009 11:56

Warum denn nicht? Schön wäre ja eine Begründung.

Kommentar von Saarland60 am 13. Juli 2009 12:01

Weil das ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Allgemeinen ist und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RIS) im Besonderen.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 13. Juli 2009 11:51
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Darf er nicht und welches Ziel verfolgt er damit?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. Juli 2009 11:52
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Bist du Maklerin?

Mach doch den Zettel ab. Wenn du fristgerecht gekündigt hast, dann muss dein Noch-Vermieter seinen Namen, usw. angeben, wenn er neu vermieten will.


asomy1
beantwortet von asomy1 am 13. Juli 2009 11:51
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was hat der an dem laden zu suchen, wenn du noch bis zum 15. miete zahlst...?!
ich würd die dinger wieder abreißen und ihn zur rede stellen!


Shaper4u
beantwortet von Shaper4u am 13. Juli 2009 11:51
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Nicht ohne deine Einwilligung !!!!!


sarrex
beantwortet von sarrex am 13. Juli 2009 11:50
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er hätte dich fragen sollen,denn nicht du vermietest dieses objekt sondern der vermieter ergo muss seine adresse dahin


anonym
beantwortet von bommmel am 13. Juli 2009 11:51
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Reiß es ab, da hat er mindestens zu fragen! KontaktTelefonnummer reicht völlig aus.


Inschy
beantwortet von Inschy am 13. Juli 2009 11:51
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nein das darf er nicht.mach die Plakate einfach ab und bitte den Vermieter das zu unterlassen


jenny74
beantwortet von jenny74 am 13. Juli 2009 11:53
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nein darf er nicht datenschutz


critter
beantwortet von critter am 13. Juli 2009 11:53
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Dein Vermieter vermietet doch den Laden, nicht Du! Und überhaupt darf er Deine Adresse da nicht angeben. Reiß die Zettel runter und rede mit dem Vermieter.


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 13. Juli 2009 11:51
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Nimm die Schilder ab und überkleb die Adressen!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 13. Juli 2009 12:02
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Bundesdatenschutzgesetz besagt keine 3 personengebundenen Daten ohne vorherige Einwilligung. Name Vorname Adresse Wohnort PLz Hausnummer sind deutlich mehr als 3! In dem Fall würde ich eine Unterlassungserklärung (wie sich das gehört natürlich mit Kostennote) zustellen. Man kann es ihm aber auch einfach untersagen.


Smash
beantwortet von Smash am 13. Juli 2009 11:55
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Er darf es, wenn Du es ihm nicht verbietest. So etwas ist nicht gesetzlich geregelt. Das klärt man unter sich, oder Du machst den Zettel ab.

Kommentar von Saarland60 am 13. Juli 2009 12:04

Hier wird das Pferd juristisch von hinten her aufgezäumt.

Er darf es nicht, wenn es ihm nicht verboten ist, sondern er darf es erst, wenn es ihm ausdrücklich erlaubt ist!


anonym
beantwortet von Christian1201 am 13. Juli 2009 11:54
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Darf er nicht, verstehe auch Deine Erwähnung bei der Neuvermietung nicht? Kannst Dich mit dieser Sache auch direkt an den Datenschutzbeauftragten (googlen) in Deiner Region wenden. Das ist so nicht rechtens.


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