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Vermieter beschwert sich...

gefragt von unfixedgirlunfixedgirl am 14.09.2008 um 21:11 Uhr

Wir sind am 1. Mai diesen Jahres zur Miete in dieses Haus hier eingezogen. Wir haben im Vorraus gefragt (also bevor der Mietvertrag unterschrieben war), ob es mit den Katzen in Ordnung ginge, und auch ob sie damit einverstanden wären, wenn wir uns wieder einen Hund zulegen würden. Die Vermieter meinten, das wäre überhaupt kein Problem, bla bla.... Jetzt beschwert sich der Vermieter wegen des Hundes. Noch dazu mit völlig unsinnigen Argumenten(!) Könnten wir uns wehren, sollte er von uns verlangen wollen, den Hund wieder abzugeben, oder wenn nicht, sogar auszuziehen!?


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CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 14. September 2008 21:26
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Solange der Hund sich benimmt und nicht in Eurer abwesenheit die Leute mit seinem gejaule auf dem Keks geht, kann er Euch garnichts. Denn man darf heute den Mietern das Halten von Haustieren nur verbieten wenn es für das oder die Tiere nicht artgerecht gehalten wird...


wolle59
beantwortet von wolle59 am 14. September 2008 21:13
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Wieder was Klassisches. Steht im Mietvertrag


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 14. September 2008 21:14
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mündliche Absprachen sind auch bindend, habt Ihr Zeugen? Was steht im Mietvertrag? Gibt es andere Hunde im Haus, dann dürft Ihr auch.

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 14. September 2008 21:18

wir mieten das ganze Haus... ist ein Einfamilienhaus. was im mietvertrag steht, weiß ich gerade nicht, den hat meine mutter irgendwo. ich befürchte allerdings leider, dass nichts davon drin steht.


Tremor
beantwortet von Tremor am 14. September 2008 21:14
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kommt auf den Mietvertrag an


koira1975
beantwortet von koira1975 am 14. September 2008 21:14
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Wenn in Eurem Mietvertrtag steht, dass Hundehaltung verboten ist oder abgesprochen werden muss ohne das dort dann schriftlich fixiert ist, dass Euer Hund erlaubt ist, habt ihr schlechte Karten.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 14. September 2008 21:14
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Ist Hundehaltung laut Mietsvertrag ausgeschlossen? Wenn nicht darfst Du ihn behalten. Das heißt, wenn Du nicht unbedingt einen Kampfhund hast oder einen Hund der ständig bellt und dadurch die Nachbarn stört!


horbach
beantwortet von horbach am 15. September 2008 12:30
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Welche Argumente führt der Vermieter denn an?


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