Hinni am 27.05.2008 um 14:18 Uhr
hallöchen erstmal
ich habe ein problem mit meinem vermieter,ich möchte ihm eins auswischen,folgendes,ich habe ihm geholfen ein haus zu bauen,weil er mich gefragt hat ob ich ihm hin und wieder helfen könnte,aus dem hin und wieder wurde jeden tag 8-10 stunden oft sogar mehr,ich war aber zu dem zeitpunkt arbeitslos und habe arbeitslosengeld bekommen,meine frage ist kann ich ihn jetzt noch anzeigen und krieg ich auch eins drüber wenn ich ihn anzeige
Findest Du solche Racheakte nicht selbst ein bisschen kindisch? Scheinbar nicht! Du bist ja für die Arbeit bezahlt worden, also ist es Schwarzarbeit und somit kommt es seitens der Arge auch zu einer Anzeige gegen Dich! Halt mal lieber die Füsse still und lass solch ausgesprochen dummen Racheaktionen...das ist niveaulos!
du kannst dann gleich eine selbstanzeige mit machen und dich schon mal auf die konsequenzen einstellen.
und die werden teuer, denn schwarzarbeit ist ein strafdelikt.
es folgt rückzahlung des erhaltenen arbeitslosengeldes, plus ein ziemlich gepfeffertes strafgeld.
Taraa am 27. Mai 2008 14:31 bei einer Selbstanzeige fällt die Strafe meistens weg oder sehr gering aus....
aber doch nicht bei kleinen lichtchen, da musst schon was größeres sein...
und wenn schon weniger strafe, die rückzahlung der zu unrecht erhaltenen leistungen bleibt in jedem falle.

Bist Du denn bezahlt worden? Wenn ja, stundenweise? Was war vereinbart? Hat er Dir Versprechungen gemacht die nicht eingehalten wurden?
Wenn ich das alles wüßte, könnte ich Dir einen Rat geben.
GvG
was willst den anzeigen, das du ihm geholfen hast oder hat er am bau geschlampt?

Die Anzeige wäre wohl ein klassisches Eigentor. Die hätte ziehmlich deftige, finanzielle Konsequenzen - für dich wie für ihn. Wenn es dir das wert ist, hau rein!

Vermutlich hast Du schwarz gearbeitet, oder weshalb willst Du ihn anzeigen. Vorsicht: Der Schuss geht nach hinten los!

ich würde es tunlichst sein lassen,. die daraus folgenden Kosequenzen kannst du gar nicht alleine abschätzen...

Du könntest aus der Sache nur noch rauskommen, wenn du auf geistige unzurechnungsfähigkeit plädieren würdest. Wer sich in dieser Konstellation selber ohne Not aufreiben möchte, nur um jemand anders eins auszuwischen, ist wohl nicht bei Sinnen!
Er bekommt weniger Strafe als der Auftraggeber. Trotzdem würde ich mir den Schritt wirklich gut überlegen.Klingt irgendwie nach billiger Rache.
Der Auftraggeber kann aber auch sicher die Geldstrafe leichter begleichen, als ER die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes...ob es dann weniger Strafe bedeutet, sei dahingestellt.