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vermieter anzeigen

Frage von Hinni Hinni

hallöchen erstmal

ich habe ein problem mit meinem vermieter,ich möchte ihm eins auswischen,folgendes,ich habe ihm geholfen ein haus zu bauen,weil er mich gefragt hat ob ich ihm hin und wieder helfen könnte,aus dem hin und wieder wurde jeden tag 8-10 stunden oft sogar mehr,ich war aber zu dem zeitpunkt arbeitslos und habe arbeitslosengeld bekommen,meine frage ist kann ich ihn jetzt noch anzeigen und krieg ich auch eins drüber wenn ich ihn anzeige

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von Silberkiesel Silberkiesel

    Findest Du solche Racheakte nicht selbst ein bisschen kindisch? Scheinbar nicht! Du bist ja für die Arbeit bezahlt worden, also ist es Schwarzarbeit und somit kommt es seitens der Arge auch zu einer Anzeige gegen Dich! Halt mal lieber die Füsse still und lass solch ausgesprochen dummen Racheaktionen...das ist niveaulos!

    Kommentar von Ostrichfan OstrichfanOstrichfan

    Er bekommt weniger Strafe als der Auftraggeber. Trotzdem würde ich mir den Schritt wirklich gut überlegen.Klingt irgendwie nach billiger Rache.

    Kommentar von Silberkiesel SilberkieselSilberkiesel

    Der Auftraggeber kann aber auch sicher die Geldstrafe leichter begleichen, als ER die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes...ob es dann weniger Strafe bedeutet, sei dahingestellt.

  • 2
    Antwort von gruenbaer gruenbaer

    Bist Du denn bezahlt worden? Wenn ja, stundenweise? Was war vereinbart? Hat er Dir Versprechungen gemacht die nicht eingehalten wurden?

    Wenn ich das alles wüßte, könnte ich Dir einen Rat geben.

    GvG

  • 2
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    du kannst dann gleich eine selbstanzeige mit machen und dich schon mal auf die konsequenzen einstellen.

    und die werden teuer, denn schwarzarbeit ist ein strafdelikt.

    es folgt rückzahlung des erhaltenen arbeitslosengeldes, plus ein ziemlich gepfeffertes strafgeld.

    Kommentar von Taraa TaraaTaraa

    bei einer Selbstanzeige fällt die Strafe meistens weg oder sehr gering aus....

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    aber doch nicht bei kleinen lichtchen, da musst schon was größeres sein...

    und wenn schon weniger strafe, die rückzahlung der zu unrecht erhaltenen leistungen bleibt in jedem falle.

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Du könntest aus der Sache nur noch rauskommen, wenn du auf geistige unzurechnungsfähigkeit plädieren würdest. Wer sich in dieser Konstellation selber ohne Not aufreiben möchte, nur um jemand anders eins auszuwischen, ist wohl nicht bei Sinnen!

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    ich würde es tunlichst sein lassen,. die daraus folgenden Kosequenzen kannst du gar nicht alleine abschätzen...

  • 1
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Vermutlich hast Du schwarz gearbeitet, oder weshalb willst Du ihn anzeigen. Vorsicht: Der Schuss geht nach hinten los!

  • 1
    Antwort von breitfuesse breitfuesse

    Die Anzeige wäre wohl ein klassisches Eigentor. Die hätte ziehmlich deftige, finanzielle Konsequenzen - für dich wie für ihn. Wenn es dir das wert ist, hau rein!

  • 1
    Antwort von KinderKinder KinderKinder

    was willst den anzeigen, das du ihm geholfen hast oder hat er am bau geschlampt?

  • 1
    Antwort von wj2000 wj2000

    Lass es , das wird für Dich ein teures Vergnügen.

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