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Vermieter akzeptiert Kündigungstermin nicht - Poststempel fehlte

gefragt von lisa46 am 01.04.2008 um 23:31 Uhr

Guten Tag, am 3.3.08 (3. Werktag = 4.3.08) habe ich die Kündigung über meine Wohnung abgesandt. Der VM behautptet er habe sie erst am 7.3. erhalten. Auf dem Umschlag war kein Poststempel drauf (kann passieren lt. Post), hab sie als Normalbrief abgeschickt, da ich von Einschreiben nichts wusste. Er muss sie aber am 4.3. schon gehabt haben, da am 5.3.08 in einem Lokalblatt bereits die Anzeige über die Wohnung drin war. Jetzt akzeptiert er den 31.5. nicht sondern verlangt die Miete bis zum 30.6. von mir. Kann ich im Ernstfall als Beweis anführen, daß er bereits am 4.3. (Anzeigenschluss) die Anzeige geschaltet hat und die Kündigung also doch rechtzeitig erhalten hat? Danke.


Reply


M. P.
beantwortet von M. P. am 1. April 2008 23:36
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Ein Freund von mir hatte eine ähnliche nummer... er hatte mit sofortiger Wirkung die Mietzahlung eingestellt und hat auf Nomade gemacht... Nach etlichem Juristengezether hatte er seine Mietschulden bezahlt, ist jedoch zeitgetrecht rausgekommen und der Vermieter macht das bestimmt nicht nochmal... Gut ist auch der Tipp meines Freundes, der hier sitzt... Mach doch für nen paar Wochen ne Hundezucht auf... Leih Dir 20 Hunde aus dem Tierheim und ab dafür !( naja... ist vielleicht nicht wirklich ratsam... ) Lass Dich nicht unterkriegen..

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 1. April 2008 23:42

...seid Ihr am Bechern..??...:-))


anonym
beantwortet von Prinzessin10011 am 1. April 2008 23:34
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Der Typ hat keine Ahnung sondern probierts einfach. Wichtig ist der Zeitpunkt der Absenung. Heb dir die Anzeige von der Zeitung gut auf. Sprich ihn darauf an. Keine Sorge!

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 2. April 2008 13:22

Nein, nicht der Zeitpunkt des Absendens sonder der Tag des Kündigungseingangs ist der entscheidende!


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 1. April 2008 23:34
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einen besseren beweis kannst du doch gar nicht bekommen.

es sei denn dein vermieter ist hellseher und konnte ohne deinen brief in die zukunft schauen :o))

Kommentar von brajo am 2. April 2008 00:13

Hellseher haben vor Gericht aber Schwierigkeiten!


anonym
beantwortet von johnson007 am 1. April 2008 23:54
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die wohnungsanzeige beweist, dass er von der kündigung in kenntnis gesetzt worden ist - allerdings ist in der tat eine schriftliche kündigung notwendig... also insgesamt irgendwie alles schwammig - was dafür spricht, dass du frech sein solltest... sag ihm genau das, dass die anzeige das beweist... hast du kaution hinterlegt??? wenn nein - dann zahl die letzte miete erstmal nicht, sondern lass es darauf ankommen...


carlotte
beantwortet von carlotte am 2. April 2008 09:15
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Heb die Zeitungsannonce auf und pass auf, dass du nicht zum Schluss noch die Kaution verlierst. Der Vermieter scheint versuchen zu wollen, dich über den Tisch zu ziehen. Ich würde mir überlegen, ob ich die letzte Mietzahlung (nur noch Mai, wenn ich es richtig verstanden habe) nicht mal vorsichtshalber einbehalten und mit der Kaution verrechnen würde. Du kannst dich beim Mieterbund erkundigen, ob das wirklich rechtens ist, aber ich meine, das geht.





anonym
beantwortet von lisa46 am 1. April 2008 23:43
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ich muss noch dazusagen (hat leider vorher nicht mehr reingepasst) dass ich am 01.03. ihn angerufen habe und auf AB gesprochen hab und am 02.03. nochmal angerufen habe und mit seiner Frau gesprochen habe. Die sagte mir, ich müsse schriftlich kündigen. Okay. Am 03.03. habe ich dann die Kündigung abgeschickt. Er behauptet, er habe die Anzeige aufgrund meines Anrufes in meinem Interesse geschaltet. LG Lisa


anonym
beantwortet von tommib am 1. April 2008 23:48
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Hallo, da hast Du wohl leider Pech gehabt. Bei der Kündigungsfrist für private Mietverhältnisse gilt nicht der Poststempel, sondern der Zugang des Schreibens beim Vermieter. Viele lassen sich in die Irre führen durch Preisausschreiben, etc. wo auf den Poststempel hingewiesen wird. In DE gilt bei Fristen immer (ausser bei besonderer Vereinbarung) der Eingang des Schreibens.

Kommentar von lisa46 am 2. April 2008 22:26

aber wo steht das im GEsetz? darüber habe ich nichts gefunden. Es steht nur drin, daß die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats für den letzten Tag des übernächsten Monats zulässig ist.


anonym
beantwortet von brajo am 2. April 2008 00:21
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Falls der Vermieter nicht doch noch Vernunft annimmt und auf eine weiter Zahlung besteht, kann man ja auch daran denken, ihn wegen des Verdachts der arglistigen Täuschung anzuzeigen.
Falls er aber nach Auszug vor Ende der Kündigungszeit neu vermietet, darf er natürlich keine weitere Miete verlangen. Er darf also nicht 2x Miete für einen Monat verlangen. Zahlen muß, wer die Wohnung nutzt, auch wer sie renoviert (lässt)!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. April 2008 00:51
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Heb die Zeitungsanzeige auf. De Vermieter macht einfach auf doof. Du hast deine Kündigung rechtzeitig abgesandt. Darauf kommt es an, nicht auf den Zeitpunkt des Zugangs

Kommentar von PinkyMcBrain am 16. April 2008 14:51

Das ganze hier grenzt schon an eine Rechtsberatung. Dann beratet aber bitte auch richtig! Es kommt auf den Zugang der Kündigung an, nicht auf die Absendung! Wenn die Post es verschlammt, hat der Mieter Pech - dazu gibt es Einschreiben (Die Post ist hier der sog. Erfüllungsgehilfe des Mieters).

Auch ist wichtig, dass die Kündigung richtig zugeht, und der Vermieter nach bei normalem Verhalten in den Besitz der Kündigung kommt. Klebt man es unter das Auto des Vermieters, kann er behaupten, dass er die Kündigung nicht bekommen hat - unter seinem Auto muss er nämlich nicht suchen.

Wenn der Vermieter aber nur einmal im Monat seinen Briefkasten leert und die Kündigung deshalb zu spät bekommt ist das sein Pech - er muss nämlich einmal täglich "so am Nachmittag", wenn die Postfrau üblicherweise da war, nachsehen.


anonym
beantwortet von lisa46 am 2. April 2008 22:24
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Danke für eure Antworten. Ich will so argumentieren, daß ich erst angerufen habe, dann die Kündigung am 03.03.08 abgeschickt habe. Dass der Poststempel nicht drauf war, dafür kann ich nichts. Er hat aber am 04.03. die Anzeige geschaltet und am 05.03. stand sie in der Zeitung. Ich habe aber auch im BGB nichts gefunden (§573 in der Richtung) über Eingangsdatum und bei wem die Beweislast liegt. Gibt es dazu Urteile, weiss das jemand?


anonym
beantwortet von PinkyMcBrain am 16. April 2008 14:54
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Wie schon erwähnt, wäre das Fehlen des Poststempels DEIN Problem. Allerdings ist es ja egal, weil es auf den zugang der Kündigung ankommt. hast du den Brief am 04.03. in die Post gegeben? Dann kann er erst am 05.03. angekommen sein - also einen Tag zu spät.

Das mit den Hunden aus dem Tierheim solltest du dir sparen. Die Verrechnung der Miete oder die Nichtzahlung ebenfalls. REDE mit deinem Vermieter - ich bin mir sicher er kommt dir entgegen.

Das mit dem Mieterverein solltest du dir auch sparen, solange du keine Rechtsschutzversicherung hast. Ansonsten zahlst du nämlich, weil du den Prozess verlierst...


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