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Vermeindlicher Ladendiebstahl

gefragt von maisuma am 13.09.2008 um 20:55 Uhr

Hallo zusammen! Dienstag wurde ich in meiner Mittagspause nach Verlassen des Kaufhofes ca. 100 m davon entfernt von einem Haus-Detektiv aufgefordert, ihm in sein Büro zu folgen (Peinlich! Ich arbeite in einer sehr gr. Firma und kann nur hoffen, dass das keiner gesehen hat). Das "Büro" war unten in den Katakomben und ich hatte zwischendurch richtig Angst in den langen, leeren Gängen. In dem Büro befanden sich 3 Männer, die mich nicht gerade freundlich behandelt haben. Und beim GENAUEREN Betrachten des Videos haben sie festgestellt, dass sie sich geirrt hatten. Ich wurde also wieder auf die Straße hinausgeleitet. Muß ich mir das "einfach so&


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anonym
beantwortet von hochglanz am 13. September 2008 20:59
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ich würde bei der Geschäftsleitung eine schriftliche Entschuldigung verlangen - denn, falls dich doch ein/e Kollege/in anspricht, hast du etwas, um deine "Unschuld" zu erklären

Kommentar von 71bf417732d16a3340b7084f3ad794f4smallsunnytime07 am 13. September 2008 21:02

Sehr guter Rat! DH :o)...

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 13. September 2008 21:15

Guter Rat!


TheSchalker1980
beantwortet von TheSchalker1980 am 13. September 2008 20:58
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gab es eine entschuldigung?wenn nicht würde ich mir das nicht gefallen lassen.obwohl das zu beweisen wird sehr schwer

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 13. September 2008 21:08

Da hast du wohl recht, die sind zu dritt und können sich ne gute Geschichte ausdenken!


pegolina
beantwortet von pegolina am 13. September 2008 21:01
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Du solltest dich, wenn sie sich nicht endschuldigt haben, bei der Geschäftsleitung schriftlich beschweren.

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 13. September 2008 21:06

DAS AUF JEDENFALL!!


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. September 2008 21:03
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Ich würde von der Geschäftsleitung eine Entschuldigung fordern.


GummiFlo
beantwortet von GummiFlo am 13. September 2008 20:56
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das nenne ich dann mal auf frischer Tat ertappt


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 13. September 2008 20:56
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Das ist deren Job. Auch Detektive machen mal Fehler.

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 13. September 2008 21:11

Wofür die Daumen, Daumen runter, aber 8mal! Falschen Job erwischt die Vögel, die haben nur nach nem Erfolgserlebnis gesucht um ihr Ego aufzubessern!

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 13. September 2008 21:14

Es sind nur 2 Daumen, aber egal. Was bist du so aggressiv??? Gaaaaaaaanz ruhig, es wird alles besser!

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 13. September 2008 21:27

Ach ja...!


Botox
beantwortet von Botox am 13. September 2008 21:02
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Nein muß du nicht, das ist falsche Verdächtigung! Die Hornies dürfen dich nur festhalten wenn deine Tat beweiskräftig ist! Wenn sie erst später feststellen das sie einen Fehler gemacht haben machen sie ihren Job falsch! Soetwas darf nur die Polizei! Hab das 5 Jahre gemacht und mir ist sowas nicht passiert! Das ist Freiheitsberaubung und Nötigung! Der Tatbestand muß beweisfähig sein zu dem Zeitpunkt wenn sie dich festhalten!


anonym
beantwortet von schulli1304 am 13. September 2008 21:54
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Hey, saubere Geschichte, 100 Meter vom Ladenlokal entfernt auf offener Straße angesprochen... Was hätten die eigentlich gemacht, wenn du nicht freiwillig mitgekommen wärst? Die GSG 9 gerufen??? Aber mal im Ernst, wenn ein Ladendedektiv eine Person außerhalb des Verkaufsraumes anspricht und einen Diebstahl vorwirft, dann muss sich diese Person schon sehr sicher sein. Um so peinlicher für diesen, das er einen unschuldigen vorgeführt hat. Das diese Sache für dich unangenehm ist, kann ich zu gut verstehen. Ich würde an die Geschäftsleitung des Hauses gehen und denen die Sachlage schildern und denen mitteilen, das du dir sowas nicht bieten lässt, auf eine Entschuldigung bestehst!!!... und eine Wiedergutmachung verlangst (Mittagspause, verlorene Arbeitszeit usw.) Gegen den Dedektiv würde ich Beschwerde bei seinem Auftraggeber / Arbeitgeber einreichen und ihn wegen falscher Verdächtigung und gegebenfalls Bedrohung!?!, (du wolltest ja sicher nicht freiwillig dahin) anzeigen. So weit gehen die Rechte eines Kaufhausdedektives nun auch nicht, gegebenfalls kommt sogar noch Amts-Anmaßung dazu, falls er dich gezwungen hat, dich auszuweisen.


america
beantwortet von america am 13. September 2008 21:08
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gehe sofort zur geschäftsleitung und beschwere dich massiv. mir schickte einmal die firma aldi - süd die kripo wegen mordverdacht. da war in stuttgart eine verkäuferin totgestochen worden und der täter hatte einen roten nissan. da dieser meinem opel vectra in der form glich und ich mich mit meinem wagen eine stunde vor dem geschäft zur feierabendzeit aufhielt (wartete auf einen arbeitkollegen und machte aldi als treffpunkt aus)meint nun ein verkäufer ich spioniere den laden aus. als sich der irrtum rauskam, wurde ich zum bezirksleite von aldi gebeten, der sich bei mir offiziel entschuldigte. mir war nur peinlich dass der kripobeamte einen geschäftskollegen mit dem ich schon in der lehre war kannte

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 13. September 2008 21:10

Du solltest die Filmrechte dazu verkaufen LG

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 13. September 2008 21:16

danach war mir nicht zu mute. erst dachte ich an einen schlechten scherz weil es ein rosenmontag war, als die kripo auf mein band sprach.


butterflyz
beantwortet von butterflyz am 13. September 2008 21:08
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Das ist eine Frechheit


anonym
beantwortet von Szintilator am 13. September 2008 21:08
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Du brauchst der Aufforderung des Detektives, der das 100 Meter von seinem Arbeitsbereich getan hat, nicht zu folgen. Er kann nur, wenn er gute Gründe hat, die Polizei hinzuziehen. Ein Supermarktkassierer wollte mal in meine mitgeführte Tasche schauen, dieses habe ich ihm verweigert, und er ließ mich dann meines Weges gehen. Man muß nicht alles hinnehmen, was Andere mit einem machen möchten!

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 13. September 2008 21:17

Völlig richtig! Beim Verlassen des Geschäfts oder im Geschäft kann ein Detektiv mich noch aufhalten - aber nicht mehr 100 Meter entfernt. Der hat nur versucht, die Quote aufzubessern. Und in meine Tasche muss ich niemanden schauen lassen.

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 13. September 2008 22:01

Solange er dich nicht aus den Augen verliert darf er auch warten bis du in Buxtehude bis!


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 13. September 2008 21:16
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Ich würde eine saftige Beschwerde an die Geschäftsleitung schicken. Auch wenn die Typen zu dritt waren, würde ich trotzdem schreiben. 100 m vom Laden entfernt, dürfen die Dich gar nicht mehr anhalten, nur unmittelbar, wenn Du den Laden verläßt.


anonym
beantwortet von Fritz64 am 13. September 2008 23:08
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der herr Ladendedektiv muss sich ausweisen. Du musst allerdings nur offizielle Ausweise anerkennen. Alleine schon das Anahlten und dir zu sagen das du eventuell etwas gestohlen hast und man es dir nicht beweisen kann ist reine Mutmassung und stellt eine Beleidigung dar. Wenn du nicht 100% freiwillig mitgegangen bist, dann ist das Freiheitsberaubung und Entführung. Erst recht wenn er dich dabei gehalten hat. Wenn er deine Tasche durchsucht hat ohne deine 100%ige Einwilligung, dann ist das Hausfriedensbruch!!


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Etwa jeder 200. Einkaufswagen passiert die Kasse unbezahlt
Im gesamten Einzelhandel summieren sich die Inventurdifferenzen auf jährlich 3,9 Milliarden Euro, wie das EHI Retail Institute in einer Untersuchung zum Thema Inventurdifferenzen feststellt. Davon würden unehrliche Kunden 53 Prozent sowie eigene Mitarbeiter 23 Prozent verursachen und entfalle der Rest auf Lieferanten, Servicekräfte und organisatorische Fehler. Beteiligt hätten sich 78 Unternehmen mit insgesamt fast 12500 Verkaufsstellen.

Statistisch gesehen stehle jeder deutsche Haushalt jährlich nach wie vor Waren im Wert von mehr als 50 Euro im Einzelhandel. Bildlich ausgedrückt bedeute dies, dass etwa jeder 200. Einkaufswagen die Kasse unbezahlt passiert.




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