Hallo,
in meinem Steuerbescheid für 2006 wurde ein Verlustvortrag ausgewiesen. In 2007 habe ich nur in Teilzeit gearbeitet, so dass die üblichen Abzugsmöglichkeiten 2007 ziemlich genau die gezahlte Steuer für 2007 abdeckten. Zu zahlende ESt war also auch ohne Abzug des Verlustvortrags 0. Davon wurde dann trotzdem der Verlustvortrag aus 2006 abgezogen, wirkte sich aber natürlich nicht aus. Für 2008 wurde jedoch kein neuer Verlustvortrag (für 2008) angegeben.
Ist es jetzt nicht so, dass entweder der Verlustvortrag für 2007 um ein weiteres Jahr (also auf 2008) vorgetragen werden kann, bzw. alternativ diejenigen Abzugsmöglichkeiten von 2007, die sich (nach Abzug des Vortrags von 2006) nicht mehr mindernd auswirken, nun für 2008 vorgetragen werden können?
Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt... M.E. müßte einfach noch ein Verlustvortrag für 2008 übrig sein, oder??
Bin für jeden Tipp dankbar!
Naomi

Sollte möglich sein, aber selbst mein Steuerberater sagt, es kommen wöchentlich neue "Regeln". Besser Du fragst einen Steuerfachmann.