Verlustvortrag bei bereits abgegebenen Steuererklärungen; Wie wird verrechnet?

2 Antworten

Handelt es sich bei den Studienkosten überhaupt um Werbungskosten? Also ist das Studium kein Erststudium? Bei einem Erststudium können die Kosten nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden, das löst allerdings keinen Verlustvortrag aus.

Sollten es tats. Werbungskosten sein, so werden Verluste als erstes im Veranlagungsjahr mit positiven Einkünften verrechnet. Bleibt danach ein Verlust übrig, wird der ins Folgejahr vorgetragen und dort mit positiven Einkünften verrechnet. Usw. usf.

Hast du die Erklärungen bisher nur eingereicht oder hast du auch schon Steuerbescheide erhalten? Sind diese bereits bestandskräftig?

Hast Du die Kosten des Studiums bisher irgendwo geltend gemacht und wurden sie nicht anerkannt?

Dann hast Du schlechte Karten, denn ich denke, die Einkommensteuerbescheide sind nicht mehr anfechtbar.

Selbst wenn es Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wären, müsste sie mit den positiven Einkünften bis auf 0,00 € verrechnet werden.

Also:

  • 2008 sind die Studienkosten niedriger als die übrigen Einkünfte- keine Auswirkung.

  • 2009 blieben 2.000,00 € Verlustvortrag.

  • Davon würden 1.000,00 € in 2010 und die zweiten 1.000,00 € in 2011 angerechnet.

Das würde aber nur gehen, wenn ein Bescheid über den vortragsfähigen Verlust vorliegt.

Und in der Anlage EÜR haben diese Vorluste nichts zu suchen.