Verlustvortrag bei bereits abgegebenen Steuererklärungen; Wie wird verrechnet?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Einkommensteuer bzw. EÜR.
Zunächst beispielhaft die Situation:
2008: Einnahmen aus Gewerbebetrieb 5000 €, Kosten des Studiums 4000 €, ESt. und Gewinnermittlung bereits eingericht
2009: Einnahmen aus Gewerbebetrieb 2000 €, Kosten des Studiums 4000 €, ESt. und Gewinnermittlung bereits eingericht
2010: Einnahmen aus Gewerbebetrieb 5000 €, Kosten des Studiums 4000 €, ESt. und Gewinnermittlung bereits eingericht
2011: Einnahmen aus Gewerbebetrieb 12000 €, Kosten des Studiums 4000 €, ESt. und Gewinnermittlung bereits eingericht
2012: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit 100000 €, ESt. und EÜR ausstehend
Die Kosten des Studiums wurden bisher bei allen Steuererklärungen nicht berücksichtigt und sollen nun rückwirkend als Verlustvortrag geltend gemacht werden.
Frage: Müssen die Studienkosten im Jahr 2008 mit den Einnahmen 2008 verrechnet werden oder dürfen diese in die Folgejahre mitgenommen werden?
Frage: Welche Anlage ist notwendig um nachträglich einen Verlustvortrag einzureichen und welches Formularfeld ist vorgesehen?
Frage: Muss in der Steuererklärung, in der die Verluste angerechnet werden sollen, Bezug auf die Verluste der Vorjahre genommen werden (Welches Feld in der EÜR?) oder werden die Verlustvorträge vom Finanzamt automatisch angerechnet?
Danke!
2 Antworten
Handelt es sich bei den Studienkosten überhaupt um Werbungskosten? Also ist das Studium kein Erststudium? Bei einem Erststudium können die Kosten nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden, das löst allerdings keinen Verlustvortrag aus.
Sollten es tats. Werbungskosten sein, so werden Verluste als erstes im Veranlagungsjahr mit positiven Einkünften verrechnet. Bleibt danach ein Verlust übrig, wird der ins Folgejahr vorgetragen und dort mit positiven Einkünften verrechnet. Usw. usf.
Hast du die Erklärungen bisher nur eingereicht oder hast du auch schon Steuerbescheide erhalten? Sind diese bereits bestandskräftig?
Hast Du die Kosten des Studiums bisher irgendwo geltend gemacht und wurden sie nicht anerkannt?
Dann hast Du schlechte Karten, denn ich denke, die Einkommensteuerbescheide sind nicht mehr anfechtbar.
Selbst wenn es Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wären, müsste sie mit den positiven Einkünften bis auf 0,00 € verrechnet werden.
Also:
2008 sind die Studienkosten niedriger als die übrigen Einkünfte- keine Auswirkung.
2009 blieben 2.000,00 € Verlustvortrag.
Davon würden 1.000,00 € in 2010 und die zweiten 1.000,00 € in 2011 angerechnet.
Das würde aber nur gehen, wenn ein Bescheid über den vortragsfähigen Verlust vorliegt.
Und in der Anlage EÜR haben diese Vorluste nichts zu suchen.