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Verluste aus Wertpapierverkauf - Steuerberater schuld?

gefragt von LieschenMeier am 01.01.2008 um 18:06 Uhr

Bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften haftet dann der Steuerberater, wenn das zu seinen bezahlten Aufgaben gehört und er mich falsch beraten hat?



Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Januar 2008 18:09
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m.E. kann der Steuerberater nicht haftbar gemacht werden, denn er betrachtet alles steuerrechtlicher Relevanz und hat und darf mit Wertpapierhandel (außer seinem eigenen ) nichts zu tu haben...


vampire
beantwortet von vampire am 1. Januar 2008 18:10
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dann müsstest du die falsche Beratung zumindest festmachen können, ansonsten Wertpapier=Risiko, auf die Schnauze fallen=Pech.


regideur
beantwortet von regideur am 1. Januar 2008 18:13
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Ein Steuerberater handelt nicht mit Wertpapieren und darf darüber auch nicht beraten. Einem Finanzberater muss eine Schuldhafte Falschberatung nachgewiesen werden um ihn in Regress zu nehmen. In dem meisten Fällen ist das aber unmöglich!


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 1. Januar 2008 18:14
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Dann würde es keine Berater mehr geben! Also nein. :)


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 1. Januar 2008 18:17
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Zunächst habe ich Zweifel daran, ob es zum Auftag eines Steuerberaters gehört, bestimmte Wertpapiere zu empfehlen einschließlich des Zeitpunktes von Ankauf und Verkauf. Sollte der Steuerberater diesen Auftrag aber tatsächlich übernommen haben, ohne hiervon wirklich eine Ahnung zu haben, könnte bereits in der Übernahme des Auftrages ein sogenanntes Übernahmeverschulden liegen, das ihn schadenserstzpflichtig machen könnte. Es kommt aber auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise ob er sich als kompetent ausgegeben und die Anlage als risikolos angepriesen hat, oder ob er auf ein nahezu allen Wertpapiergeschäften anhaftendes Spekulationsrisiko hingewiesen hat. Nicht für jede Fehlspekulation ist irgend jemand schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch für gute und gewissenhafte Anlageprofis, die mit Ihrer Einschätzung zur Entwicklung daneben liegen können. Wird auf das Risiko ausreichend hingewiesen, trägt man den Verlust selbst. Steuerlich kann man den Verlust vielleicht als Werbungskosten anderen Spekulationsgewinnen gegenüberstellen. Dies kann Dir Dein Steuerberater sicher sagen :-)





Brigitta
beantwortet von Brigitta am 1. Januar 2008 19:06
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Der Treuhänder haftet nicht für den Verlust.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 2. Januar 2008 17:28
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Hat die der Steuerberater gesagt, welche Aktien du kaufen sollst und warum. Wenn nicht, was ich für wahrscheinlich halte, dann gibt es keinen Grund, warum er haften sollte.


anonym
beantwortet von andromeda56 am 10. Januar 2008 01:50
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wenn steuerberater zu steuern beraten, können zitronenfalter zitronen falten. steuerberater sind steuereformularausfüller im sinne des finanzamtes und dürfen garnicht in dieser eigenschaft beratend zum thema wertpapier tätig werden, ein steuerberater ist kein finanzberater!!!!


nordi
beantwortet von nordi am 15. Januar 2008 13:50
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Selbst, wenn der Steuerberater Dir eine Empfehlung zur Geldanlage gegeben hat, spätestens bei der Bank hätte man Dich über mögliche Risiken aufklären müssen. Es gibt einen Bogen bei der Bank, den jeder mit seinem Berater ausfüllen muß (gesetzl.Vorschrift), wenn er ein Wertpapierdepot eröffnet.Da liegt der Ansatz zur Prüfung. Darin wird festgehalten welche Geldanlagen man tätigen möchte ( mit oder ohne Risiko usw.), es dient zur Absicherung beider Seiten - Kunde und Bank, damit es nicht zu Falschberatungen kommt und evtl. bei Verlusten auch eine Beratungshaftung besteht. Ich habe es mal als Info geschrieben,da es aus Deiner Fragen nicht hervorgeht, ob Du die Anlage bei einer Bank getätigt hast. Kannst ja mal noch eine Zusatz-Info geben. L.G.nordi


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