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Verlust des Versicherungsschutzes wenn Wohnungstür nur einmal abgeschlossen ist?

gefragt von NordwikingerNordwikinger am 01.01.2008 um 17:47 Uhr

Ich habe gelesen, dass der Versicherungsschutz bei einem Einbruch verloren geht, wenn die Haustüre nur einmal abgeschlossen wurde (nur einmal der Schlüssel rumgedreht wurde). Ich habe ein Zylinderschloss, das sich aber nur einmal absperren lässt, sollte ich es austauschen lassen?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Januar 2008 17:56
5x
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das ist FALSCH:

Einbruch bedeutet immer gewaltsamer Zutritt zu etwas Verschlossenenm, dabei ist es völig uerheblich, ob einmal oder zweimal der Schlüssel gedreht wurde...manche Schlösser können nämlich nur einmal gedreht werden..

Kommentar von Rizzo am 1. Januar 2008 18:33

Korrekt. Der Schließzylinder sollte nur bündig sein, also nicht aus der Türe ragen.


anonym
beantwortet von Franzjaeger39 am 12. Februar 2008 22:37
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Nein, es genügt voll und ganz das die Tür ABGESCHLOSSEN ist, wie oft ist vollkommen egal. Die Versicherungen werden immer versuchen NICHT zahlen zu müssen, aber diese ganzen Argumente die sie auch immer als Begründung anbringen werden, sind selten gesetzlich gestützt



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