Verlust aus Immobilienverkauf in Steuererklärung angeben

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Den Verlust genau ermittel! Alle Ausgaben einschließlich der Grundbuchkosten usw. zusammzählen und auch alle Einnahmen aus dem Verkauf auflisten. Diese Aufstellung der Steuererklärung mit einer Anlage V*V der Einkommensteuererklärung beifügen. Das Finanzamt stellt dann den Verlust fest. Dieser Verlust ist jedoch später nur mit Veräußerungsgewinnen aus Immobilienverkauf zu verrechnen.

Es gibt den Begriff des "Steuerberater seines Vertrauens". Dem würde ich die Frage stellen. Sie werden hier allenfalls pauschale Auskünfte erhalten. Wi eauch sonst,d a ja keiner Ihre gesamte finanzielle Situation kennt. Also, auf zum Steurberater, bevor das Finanzamt auch noch Spekulationssteuer in Ansatz bringt, die sowohl aus positiven wie nagativem Geschäft erfolgen kann.

Nur wenn umgekehrt auch der erhebliche (mögliche) Gewinn steuerpflichtig wäre, könnte ein solcher Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Das ist eben das Risiko des Spekulanten.

So lange Sie nicht gewerbsmäßig, also als Firma Immobilien kaufen und wieder verkaufen, bleiben Sie auch steuerrechtlich auf Ihrem Verlust sitzen.

Denn warum soll sich die Allgemeinheit an Ihren Spekulationen durch Steuersubventionen beteiligen? Sie sind schließlich keine Bank (Sorry war polemisch).