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Verliert man seinen Führerschein, wenn man betrunken Fahrrad fährt?

gefragt von KlausK am 03.09.2007 um 23:46 Uhr

Stimmt das wirklich?


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Reply


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 3. September 2007 23:48
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Ja!!!

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 3. September 2007 23:49

Wo ist das geschrieben?

Kommentar von 14c6ad7117d2f508bb59b7ef5bae18fdsmallwaldgeist am 3. September 2007 23:51

STVO

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. September 2007 00:06

FeV

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 4. September 2007 00:10

Richtig.FeV,§ 3.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. September 2007 00:11

bzw. § 13


Reussi
beantwortet von Reussi am 3. September 2007 23:49
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Als Fahrradfahrer bist du Verkehrsteilnehmer und als solcher fällst du unter die Verkehrsregeln. Verstöße gegen diese Verkehrsregeln (wie z.B. Fahren im nicht nüchternen Zustand) werden entsprechend geahndet. Wieviel Promille du haben musst um dann aber den Führerschein zu verlieren kann ich dir nicht sagen...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. September 2007 00:23

"Wieviel Promille du haben musst um dann aber den Führerschein zu verlieren kann ich dir nicht sagen..."

Ab einer BAK von 1,6 Promille oder einer AAK von 0,8 Promille.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 4. September 2007 00:30

Bitte Abkürzungen BAK/AAK beim ersten Mal ausschreiben. Nicht jeder ist in der Szene.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. September 2007 00:33

BAK = Blutalkoholkonzentration

AAK = Atemalkoholkonzentration


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 3. September 2007 23:50
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Der Führerschein befähigt Dich zur Teilnahme am Straßenverkehr, wenn Du betrunken Fahrrad fährst, zeigst Du, daß Du das nicht bist, also nimmt man Dir den Führerschein ab.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 4. September 2007 00:19
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Hier ein Auszug aus einer Info der Polizei in NRW

Eine Straftat liegt vor: 1.) Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut, (bei Radfahrern ab 1,6 Promille ) und zwar auch dann, wenn keine Auffälligkeit, kein Fahrfehler festzustellen ist.

2.) Ab 0,3 Promille Alkohol oder bei Einfluss von Rauschgift oder Medikamenten und gleichzeitigen Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien oder Unfall).

Das bedeutet Führerscheinentzug und eventuell sogar eine MPU.


waldgeist
beantwortet von waldgeist am 3. September 2007 23:48
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Ja, das stmmt.





nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 3. September 2007 23:53
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Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss den Entzug der Fahrerlaubnis eines Karlsruhers bestätigt, der mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Die Stadt Karlsruhe hatte ihn zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens des TÜV aufgefordert. Als der Mann der mehrmaligen Aufforderung nicht nachkam, entzog die Stadt ihm den Führerschein. Im Eilverfahren wies das Verwaltungsgericht die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern, auch dann, wenn es sich um einen Ersttäter handle. Weigere sich der Betroffene, dann dürfe die Behörde auf seine Nichteignung für den Straßenverkehr schließen.

http://www.fahrtipps.de/urteile/radfahrer-betrunken.php


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 3. September 2007 23:49
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Kann passieren. Du bist als Fehrradfahrer Teilnehmer des Straßenverkehrs.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 3. September 2007 23:48
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Du verlierst Deinen Führerschein, wenn Du mit dem Auto oder einem führerscheinpflichtigen Fahrzeug betrunken fährst.

Ich verliere ja auch nicht meinen Führerschein, wenn ich mehr als betüdelt vom Rommè-Abend nach Hause komme. (zu Fuß)

Kommentar von chrisi7290 am 3. September 2007 23:53

doch da kannst ihn auch verlieren wennst den verkehr irgendwie störst oder so!!! mein vater ist bei der polizei deswegen weis ich das ;)

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 3. September 2007 23:58

chrisi7290 hat Recht.


anonym
beantwortet von Pauli am 3. September 2007 23:52
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Naja, nur wenn Polizei und Gericht beschließen, dass du ein dauerhaftes Alkoholproblem hast und du auch nicht fähig bist Auto zu fahren. Das könnte dir auch als Fußgänger passieren...Wenn du einmalig was "falsch" machst um Rausch, kannst du erstmal nur für das Delikt bestraft werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. September 2007 00:36

"Naja, nur wenn Polizei und Gericht beschließen, dass du ein dauerhaftes Alkoholproblem hast und du auch nicht fähig bist Auto zu fahren."

Die Fahrerlaubnisbehörde macht das.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. September 2007 23:52
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Wenn es der Richter drauf anlegt, dann JA. Allerdings ist die Begründung, dass man die nötige psychische Reife zum führen eines <kraftwagens vermissen läßt.


Benjy
beantwortet von Benjy am 4. September 2007 09:38
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Das geht ganz schnell. Selbst als Fußgänger kann Dir das passieren. Folgende Story:

Der Zeuge eines Unfalls wartet auf die Polizei, um eine Aussage zu machen. Die Polizei trifft ein, läßt den Zeugen aber noch warten. Dieser wird kurz aggressiv und wird direkt zur Alkoholkontrolle gebeten. Ergebnis: 3,1 Promille und keinerlei Ausfallerscheinungen... Daraufhin wird festgestellt, dass dieser Mann ein starkes Alkoholproblem hat. Der FS ist weg...


anonym
beantwortet von michi22 am 4. September 2007 13:38
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Betrunken Radfahren ist gefährlich drum Trinkst nie Alkohol Alkohol ist Nur wer zuhause bleibt erlaubt.


anonym
beantwortet von Linus111 am 14. Januar 2008 12:58
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Ich habe gehört, dass Jugendliche Fußgänger in Bayern auf der Strasse auf Alkohol und Drogen kontrolliert worden sind - ohne vorherige Tat- und dementsprechend MPU-Auflagen bekommen haben. Gottseidank gibt es die Möglichkeit des Erwerb des <a href="http://www.mpu-frei.de" target="_blank">EU Führerscheibn</a> 25 von 27 Ländern in der EU kennen keine MPU. Nur Deutschland und eine kleine MPU in Österreich. Der Erwerb ist aber nur noch bis Januar 2009 möglich.


anonym
beantwortet von Linus111 am 14. Januar 2008 13:09
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Man kann den EU-Führerschein aber im nahen Ausland wieder erwerben. Weitere Info´s http://www.mpu-frei.de


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