Stimmt das wirklich?

Als Fahrradfahrer bist du Verkehrsteilnehmer und als solcher fällst du unter die Verkehrsregeln. Verstöße gegen diese Verkehrsregeln (wie z.B. Fahren im nicht nüchternen Zustand) werden entsprechend geahndet. Wieviel Promille du haben musst um dann aber den Führerschein zu verlieren kann ich dir nicht sagen...
bitmap am 4. September 2007 00:23 "Wieviel Promille du haben musst um dann aber den Führerschein zu verlieren kann ich dir nicht sagen..."
Ab einer BAK von 1,6 Promille oder einer AAK von 0,8 Promille.

Der Führerschein befähigt Dich zur Teilnahme am Straßenverkehr, wenn Du betrunken Fahrrad fährst, zeigst Du, daß Du das nicht bist, also nimmt man Dir den Führerschein ab.

Hier ein Auszug aus einer Info der Polizei in NRW
Eine Straftat liegt vor: 1.) Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut, (bei Radfahrern ab 1,6 Promille ) und zwar auch dann, wenn keine Auffälligkeit, kein Fahrfehler festzustellen ist.
2.) Ab 0,3 Promille Alkohol oder bei Einfluss von Rauschgift oder Medikamenten und gleichzeitigen Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien oder Unfall).
Das bedeutet Führerscheinentzug und eventuell sogar eine MPU.
Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss den Entzug der Fahrerlaubnis eines Karlsruhers bestätigt, der mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.
Die Stadt Karlsruhe hatte ihn zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens des TÜV aufgefordert. Als der Mann der mehrmaligen Aufforderung nicht nachkam, entzog die Stadt ihm den Führerschein. Im Eilverfahren wies das Verwaltungsgericht die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern, auch dann, wenn es sich um einen Ersttäter handle. Weigere sich der Betroffene, dann dürfe die Behörde auf seine Nichteignung für den Straßenverkehr schließen.

Kann passieren. Du bist als Fehrradfahrer Teilnehmer des Straßenverkehrs.
Du verlierst Deinen Führerschein, wenn Du mit dem Auto oder einem führerscheinpflichtigen Fahrzeug betrunken fährst.
Ich verliere ja auch nicht meinen Führerschein, wenn ich mehr als betüdelt vom Rommè-Abend nach Hause komme. (zu Fuß)
doch da kannst ihn auch verlieren wennst den verkehr irgendwie störst oder so!!! mein vater ist bei der polizei deswegen weis ich das ;)
krauthexe am 3. September 2007 23:58 chrisi7290 hat Recht.
Naja, nur wenn Polizei und Gericht beschließen, dass du ein dauerhaftes Alkoholproblem hast und du auch nicht fähig bist Auto zu fahren. Das könnte dir auch als Fußgänger passieren...Wenn du einmalig was "falsch" machst um Rausch, kannst du erstmal nur für das Delikt bestraft werden.
bitmap am 4. September 2007 00:36 "Naja, nur wenn Polizei und Gericht beschließen, dass du ein dauerhaftes Alkoholproblem hast und du auch nicht fähig bist Auto zu fahren."
Die Fahrerlaubnisbehörde macht das.

Wenn es der Richter drauf anlegt, dann JA. Allerdings ist die Begründung, dass man die nötige psychische Reife zum führen eines <kraftwagens vermissen läßt.

Das geht ganz schnell. Selbst als Fußgänger kann Dir das passieren. Folgende Story:
Der Zeuge eines Unfalls wartet auf die Polizei, um eine Aussage zu machen. Die Polizei trifft ein, läßt den Zeugen aber noch warten. Dieser wird kurz aggressiv und wird direkt zur Alkoholkontrolle gebeten. Ergebnis: 3,1 Promille und keinerlei Ausfallerscheinungen... Daraufhin wird festgestellt, dass dieser Mann ein starkes Alkoholproblem hat. Der FS ist weg...
Betrunken Radfahren ist gefährlich drum Trinkst nie Alkohol Alkohol ist Nur wer zuhause bleibt erlaubt.
Ich habe gehört, dass Jugendliche Fußgänger in Bayern auf der Strasse auf Alkohol und Drogen kontrolliert worden sind - ohne vorherige Tat- und dementsprechend MPU-Auflagen bekommen haben. Gottseidank gibt es die Möglichkeit des Erwerb des <a href="http://www.mpu-frei.de" target="_blank">EU Führerscheibn</a> 25 von 27 Ländern in der EU kennen keine MPU. Nur Deutschland und eine kleine MPU in Österreich. Der Erwerb ist aber nur noch bis Januar 2009 möglich.
Man kann den EU-Führerschein aber im nahen Ausland wieder erwerben. Weitere Info´s http://www.mpu-frei.de
Wo ist das geschrieben?
STVO
FeV
Richtig.FeV,§ 3.
bzw. § 13