hat das irgendwelche konsequenzen für den führerschein?
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ja
Maximus40 am 8. Dezember 2008 20:41 nein
fnmama am 8. Dezember 2008 20:43 warum denn nicht?
Maximus40 am 8. Dezember 2008 20:50 1,60 bedeutet mit dem Fahrrad absolute Fahruntüchtigkeit. Im Gegensatz zum Auto o.ä. verliert man beim Fahrrad jedoch nicht automatisch den Führerschein.
fnmama am 8. Dezember 2008 20:55 aha...naja wieder was gelernt...trotzdem eine unfähre regelung....
Maximus40 am 8. Dezember 2008 20:56 Hier noch ein Urteil Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, weil die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurde (LG Mainz, Az. 1 Qs 241/85).

Die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahrrad liegt bei 1,60 Promille. Und der Führerschein ist nicht automatisch weg.

Ja das ist möglich
Maximus40 am 8. Dezember 2008 20:43 Endlich mal ein wenig mehr als "ja" :-) DH!

ja als teilnehmer am straßenverkehr mußt du dich auch an die straßenverkehrsordnung halten ;)

Du kannst Punkte in Flensburg bekommen und ggf. auch Fahrverbot.

Ja!
Maximus40 am 8. Dezember 2008 20:41 nein
Ja
Maximus40 am 8. Dezember 2008 20:41 nein
ja
Maximus40 am 8. Dezember 2008 20:41 nein
absolut. das ist genau das gleiche. du nimmst am strassenverkehr teil. wie ein autofahrer

HOHOHOHOOOOOOO !!!! Und wie ... ! Da gugst du nur ...

wenn er demjenigen z.b. aus der tasche fällt: ja
folglich, falls derjenige ihn nicht wieder findet als verloren melden und neuausstellung beantragen

ja.
Maximus40 am 8. Dezember 2008 20:42 nein

ja
Maximus40 am 8. Dezember 2008 20:53 nein
DH
Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, weil die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurde (LG Mainz, Az. 1 Qs 241/85).