Ein Freund hat eine Lebensversicherung, in der seine Noch-Ehefrau als Bezugsberechtigte eingetragen ist. Nach Problemen in der Ehe will er sich jetzt aber scheiden lassen, und möchte nicht, dass sie begünstigt bleibt. Würde die Police im Falle einer Scheidung automatisch ihre Bezugsberechtigung verlieren, oder muss man das der Versicherung extra mitteilen?
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Er muss das der Versicherung mitteilen. Sonst ist sie Begünstigte.
Für die Versicherung ist eine bezugsberechtigte Person zu nennen. Solange er sie nicht ändert bleibt Sie bezugsberechtigt. Du kannst auch schon in der Ehe die Freundin einsetzen :-)
ändere das mal schleinigst, prüfe aber, was in der Police steht, denn das gilt bis ein Widerruf eingeht
so isses....DH

Wenn in der Police die "gesetzlichen Erben" eingesetzt sind, muss man nichts ändern. Dann treten in diesem Fall die Kinder oder die Eltern ein, eben die nächsten Verwandten. Hat man als Begünstigten jemanden namentlich benannt, muss dies ggf. geändert werden.
Das muß man der Versicherung mitteilen, wenn sie explizit namentlich eingetragen ist.

er muß sofort bei der versicherung seine frau als bezugsberechtigte ändern lassen! wenn er niemand anderen hat, soll er sich selbst als bezieher eintragen lassen! dann geht das geld im erlebensfall an ihn oder im todesfall an die gesetzlichen erben.
Gegenfrage: Verliert ein Mensch automatisch seine Menschlichkeit?