Bei mir wurde das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Ein Termin mit dem Treuhänder ist bereits vereinbart. Verliere ich nun die Verfügungsgewalt über mein Girokonto? Und wenn ja wie lange? Kann ich uneingeschränkt über meinen pfändungsfreien Betrag verfügen?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Die Privatinsolvenz dauert nach letzter Festlegung (schon seit 2002) 6 Jahre. Die Banken verhalten sich unterschiedlich. Ich spreche aus Erfahrung, meine Bank hatte mir sofort das Konto gekündigt, nach einer erfolglosen Betteltour bei anderen Banken hat mir jemand aus der Verwandtschaft ein Konto auf seinen Namen eröffnet, damit ich erst einmal meinen Lohn wieder aufs Konto bekam. Nun bin ich schon 5 Jahre bei der Fördesparkasse (Kiel) und bin sehr zufrieden. Ich habe ein sogenanntes "Guthabenkonto", also kein Dispo möglich. Alle Überweisungen werden online erledigt,meine Kontoauszüge drucke ich mir selbst aus und ich habe eine EC-Karte. Der Ins.-Verwalten möchte ab und zu Unterlagen, aber es gibt keinerlei Einschränkungen.

im Rahmen der Privatinsolvenz wird die EC-Karte eingezogen und ich erhalte vom konoführenden Kreditinstitut eine Bank-Card, die es mir ermöglich über die Geldbeträge, die das Konto aufweisst zu verfügen..was dann eben ist der pfändungsfreie Betrag
Ich habe ein sogenanntes Guthabenkonto. Mir geht es darum ob der Treuhänder mein Konto sperrt und ich um meinen pfändungsfreien Betrag betteln muss.
andreas48 am 12. August 2007 11:22 Das habe ich bisher noch nicht gehört, das der treuhände rdas Konto sperrt, von Leuten, die in der sleben miss lcien Lage sind wie Du..bei meiner Bekannten haben die es so gemacht, wie oben beschrieben..

Nachtrag: natürlich so lange, wie die Privatinsolvenz läuft, was in der Regel 7 Jahre sind

Nein, Du hast die volle Verfügungsgewalt über das Geld , was auf deinem Konto ist.
Bei Eröffnung der Privatinsolvenz muss die Bank entsprechende Konten sperren bis der Treuhänder diese(s)wieder frei gibt. In dieser Zeit ist das Konto eingefroren, es geht nichts. Nur der Treuhänder kann die Bank anweisen, entsprechende Auszahlungen/ Überweisungen zu tätigen. Davon betroffen ist auch der pfändungsfreie Teil des Einkommens bzw. sozialer Leistungen. Diese sind nur nach FREIGABE des Treuhänders verfügbar. In der Regel dauert dieses ca 7 -10 Tage. Erst dann kann nach Freigabe wieder über das Kto. verfügt werden. Noch ein TIPP: Sollte die Hausbank Probleme machen und das Konto kündigen, fragt mal bei der Deutschen Bank an. Diese stellt in der Regel ein Konto auf Guthabenbasis aus.