Der Partner einer Freundin hat über einen Chat-Room eine Nachricht erhalten, dass seine Freundin ihm fremdginge. Seine Freundin ist dann zur Polizei gegangen und hat gegen diesen Chat-Room-Nutzer eine Anzeige wegen Verleumdung gemacht. Nun hat sie sich doch entschieden, dass sie die Anzeige zurückziehen will, weil es ihr doch etwas lächerlich erscheint. Laut einer anderen Freundin kann sie aber die Anzeige nicht einfach so zurückziehen, weil angeblich trotzdem weiter ermittelt wird. Stimmt das, dass man solch eine Anzeige nicht einfach so zurückziehen kann? Wenn ja, wie lange wird weiter ermittelt bis von dem Fall abgelassen wird? Kann man irgendwas dagegen machen, dass die Anzeige doch zurück genommen werden kann, ohne dass weiter ermittelt wird? Danke für eure Antworten!

Strafanzeigen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Das verbietet das legalitätsprinzip.
Bei der verleumdung handelt es es sich jedoch um ein Antragsdelikt. Das hißt, die tat wird nur auf Antrag verfolgt. Diesen antrag kann man zurücknehmen und wenn die staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse nicht feststellt, dann stellt sie es ein und verweist auf den Privatklageweg.

eine anzeige kann man zurückziehen in diesem fall.
bist du dir da sicher? weil sich diese freundin angeblich erkundigt hat bei der polizei.
Das ist schon mehr als lächerlich. Aber, warum soll die Anzeige nicht zurückgezogen werden können? Begründung fehlt
die Anzeige soll angeblich erst zurückgenommen werden können, wenn die Polizei erst den "Täter" ermittelt hat. dann kann immer noch gesagt werden, dass der oder diejenige nicht angezeigt werden soll. stimmt das?
Meinst du, dass "öffentliches Interesse" festgestellt wird?
Ich bin nicht der ermittelnde Staatsanwalt.
besser gesagt, was versteht man unter "öffentlichen Intresse"?