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Verlagsrecht/Urheberrechtearchiv

gefragt von fiebaerfiebaer am 28.09.2009 um 22:26 Uhr

Noch eine Frage zum Verlagsrecht: Gibt es eine Art Archiv, wo Rechte an Büchern/Printprodukten eingesehen werden können, evtl im Web? Bitte mal einen Tipp oder Link, find grad nix.DankeVerlag

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MissMaas
beantwortet von MissMaas am 28. September 2009 22:41
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hmm, da kenn ich leider auch nix :(

wende dich doch mal per mail an das deutsche institut für urheberrecht:

http://www.urheberrecht.org/mail/

vielleicht wissen die ja mehr oder haben noch hilfreiche tipps.

evtl. kann dir auch jemand vom P.E.N.-Club weiterhelfen (link findest du im kommentar).

wenn der autor schon mal publiziert wurde, würde ich evtl. auch beim jeweiligen verlag nachfragen

wenn du mir per pn mehr infos zukommen lässt, fällt mir vielleicht noch was ein ...

Kommentar von A852ac9d958bbe7b54d7c5d83e0278f7smallMissMaas am 28. September 2009 22:41

Weitere gute Antworten


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. September 2009 22:37
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Wozu? Das Urheberrecht verbleibt immer beim Urheber. Bis 70 Jahre nach seinem Tod hat der Urheber und seine Erben Anspruch auf Nutzungsvergütung. Das Recht muß nirgends eingetragen werden. Es reicht der Beweis, daß man es als erstes geschrieben hat. Also wenn jemand etwas mit 30 schreibt und 80 Jahre lebt, hat er 120 Jahre Ansprüche auf Abgeltung

Kommentar von A852ac9d958bbe7b54d7c5d83e0278f7smallMissMaas am 28. September 2009 22:45

das stimmt natürlich - ich glaube aber es geht tatsächlich um (nutzungs)rechte die evtl. bei einem verlag o.ä. liegen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. September 2009 22:50

da ist es ähnlich! Die Nutzungsrechte bleiben mindestens 70 Jahre beim Verlag nach Erscheinen... Also die Goethebücher sind inzwischen frei ;-)

Kommentar von A852ac9d958bbe7b54d7c5d83e0278f7smallMissMaas am 28. September 2009 23:02

ja, aber da wäre eben noch die frage welcher verlag die evtl. gerade besitzt (die nutzungsrechte) - so habe ich die frage zumindest interpretiert ...

ahja, schiller ist auch schon "frei" ;)


DrDralle
beantwortet von DrDralle am 28. September 2009 22:30
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Das Urheberrecht ist ein Recht des Urhebers. Im Streitfall zählen Beweise (Skripten, Veröffentlichungen


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