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Verlängerung der studentischen Krankenversicherung nach Überschreitung der Semestergrenze?

gefragt von wunschel80 am 13.08.2009 um 19:49 Uhr

Wer kennt sich damit aus und hat schon Erfahrungen gesammelt? Ich habe bald die zulässige Semestergrenze überschritten und soll mich dann selber versichern und kann nicht mehr den studentischen Beitrag bezahlen. Wie und mit welcher Begründung kann man die studentische Versicherung verlängern? Wer kennt sich aus?

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Versicherung x 5.662 Krankenversicherung x 1.059 Student x 372 Semester x 35 studentische Versicherung x 1 Semestergrenze x 1

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bitmap
beantwortet von bitmap am 13. August 2009 19:54
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Hilfreichste Antwort

Kommt auf die persönlichen Umstände an.

''Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,''

http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35604.htm


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Maryline
beantwortet von Maryline am 13. August 2009 19:54
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Meine Tochter hatte ebenfalls die vorgeschriebene Anzahl der Semester überschritten, weil sie ihren Lebensunterhalt allein bestreiten musste. Ihr wurde eine Verlängerung des Studiums und damit eine Fortsetzung der Krankenversicherung als Studentin nur deshalb bewilligt, weil sie im Szudentenausschuss tätig war. Wenn du dich nicht ehrenamtlich an der Uni engagierst, zählt allenfalls ein ärztliches Attest, weswegen auch immer.


TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 13. August 2009 19:51
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Da ist nichts mit Verlängerung. Such Dir einen Job knapp über 400 Euro, das ist die günstigste Art als Langzeitstudent, an eine Versicherung zu kommen.


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