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verklagt werden wegen wortbruch?

gefragt von rapidpete am 18.06.2009 um 6:24 Uhr

auf der suche nach einer neuen wohnung habe ich mündlich den aktuellen mietern auf ihren wunsch zugesagt dass ich die schönheitsreperaturen nach ihrem auszug übernehmen werde. daraufhin wurde ich an den vermieter vermittelt. bei unterzeichnung des mietvertrages stellte sich aber heraus, dass der vermieter damit nicht einverstanden ist und die wohnung von den jetzigen mietern gestrichen haben will. dieses wurde ihnen danach von ihm persönlich mitgeteilt. jetzt fordern die ex mieter von mir die kostenübernahme des malers der die wohnung mitlerweile gestrichen hat und drohen mit anwalt + erfunden zeugen die angeblich beim ersten treffen dabei gewesen sein sollen. der vermieter sagt nur wir sollen das unter uns klären und hält sich raus aber bin ich diesen leuten überhaupt irgendwas schuldig?

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recht x 35.056 wohnen x 7.285 mietrecht x 3.873

anonym
beantwortet von Obelhicks am 18. Juni 2009 22:17
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du hast dem vormieter gegenüber deine bereitschaft bekundet, die schönheitsreparaturen zu übernehmen. hierdurch ist aber kein vertrag zustandegekommen.

Bloße Abstandszahlungen für das reine Freimachen einer Wohnung ohne andere Gegenleistungen sind nach § 4 a Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) unwirksam.

die pflicht zur renovierung lag beim vormieter. der wollte diese abwälzen und daraus einen geldwerten vorteil bei der vermittlung der wohnung ziehen. ein solcher vorteil ist aber ausdrücklich nicht gestattet. im übrigen siehe albatros: durch die änderung der rechtsprechung ist der vormieter möglicherweise nicht verpflichtet, zu renovieren.

deinen gültigen mietvertrag mit dem vermieter berührt das nicht.


albatros
beantwortet von albatros am 18. Juni 2009 19:14
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bevor hier weiter wild hin und herspekuliert wird, wäre doch zunächst abzuklären, ob anhand des mietvertrages des vormieters dieser überhaupt verpflichtet war, schön-heitsreparaturen incl. schlussrenovierung durchzuführen. in der regel sind die in for-mularmietverträgen enthaltenen klauseln, besonders zur schlussrenovierung, unwirk-sam. war der vormieter auf dieser grundlage nicht verpflichtet, kann er vom vermie-ter sämtliche kosten einfordern. auch ansonsten sähe ich hier keine verpflichtung für dich, da diesbezüglich nichts schriftlich vereinbart wurde. schließlich wären dem vor-mieter die kosten so und so enstanden.


anonym
beantwortet von Padri am 19. Juni 2009 11:18
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So wie ich aus dem Beitrag entnehme bist Du der Nachmieter und wolltest streichen und die Vormieter haben Dir nun eine Rechnung geschickt. Das ist natürlich vollkommener Unsinn, denn die Vormieter haben mit Dir überhaupt keinen Vertrag und Du nicht mit Ihnen. Du bist ihnen gegenüber zu nichts verpflichtet. Die erste Antwort von MikeFFM ist natürlich auch falsch, da der Vermieter hier wohl übergangen wurde und zunächst überhaupt nicht gefragt wurde. Du hast nur einen Mietvertrag mit dem Vermieter an den Du Dich halten musst. Wahrscheinlich waren die Schönheitsreparaturen per Vertrag auf die Vormieter übertragen worden. Der Vermieter fordert dann zu Recht die Renovierung wenn deren Klausel gültig ist. Bezahlen aber müssen die Vormieter!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 18. Juni 2009 06:27
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Einziger Quertreiber war wohl der Vermieter, wobei ich nicht verstehe, was es ihn überhaupt angeht, von wem die Wohnung renoviert wird. Und jetzt hält sich der Vogel aus allem raus, typisch! Ich an Deiner Stelle würde nur die Kosten übernehmen, die Dir auch selbst entstanden wären, bei Eigenarbeit also lediglich das Material...

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 18. Juni 2009 07:05

ich als Vermieter würde mich nicht darauf einlassen, dass die Wohnung von einem anderen renoviert wird; wenn ich vermiete, habe ich auch Ansprüche nur gegenüber meinen Mietern und nicht gegenüber irgend welchen Dritten, da ja nur mit den Mietern ein Vertragsverhältnis besteht;

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 18. Juni 2009 07:29

So weit richtig. Aber als Vermieter kann ich dem Mieter nicht verbieten oder vorschreiben, sich für die Renovierung auch Erfüllungsgehilfen nach seinen Wünschen hinzuzuziehen. Vertragspartner dieser Erfüllungsgehilfen wäre dann natürlich der Mieter...

Kommentar von Ruedi am 18. Juni 2009 09:39

Wenn es ginge, würde ich jetzt 2x den Daumen hoch machen!

Kommentar von Obelhicks am 18. Juni 2009 22:08

du hast eine laxe einstellung zu eigentum und keine ahnung von vertragsrecht und mietrecht

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 19. Juni 2009 10:51

Wer, ich? Wenn Du Dich da mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnst... Woher hast Du denn Deine "Ahnung"?

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 19. Juni 2009 12:17

leg dich nicht mit obelhicks an... lohnt sich nicht, hab ich schon hinter mir. er sitzt auf hohem ross... ignorier ihn einfach am besten.

Kommentar von schleudermaxe am 19. Juni 2009 16:15

Möchte ich nicht ignorieren. Solche Tippgeber gehören schlichtweg gesperrt.

Der Mieter schuldet, wenn es denn vertraglich vereinbart wurde, die Schönheitsreparaturen. Nirgends steht, daß er diese persönlich zu erbingen hat. Er kann sich einen Hiwi, einen Meister, einen Nachbarn oder den neuen Mieter leisten. Eigentlich ganz einfach.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 19. Juni 2009 16:11
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Ich würde den Altmietern empfehlen zu prüfen, ob die Schönheitsreparaturen beim Auszug überhaupt geschuldet werden und den Vermieter auffordern, die Kosten dafür zu erstatten. Er ist bereichert, so der BGH und hat deshalb die Kosten zu erstatten, wenn denn in Unkenntnis der Sachlage die Schönheitsreparaturen durch geführt wurden.

Ihr selbst habt damit gar nichts zu tun und bleibe bitte ganz cool.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 18. Juni 2009 07:10
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nach meinem Dafürhalten können die alten Mieter von Dir nur die Kosten erstattet verlangen, die auch Dir entstanden wären; was anderes wäre es, wenn Du den alten Mietern versprochen hättest, die Kosten der Schönheitsreparaturen zu übernehmen; so einfach geht es nun auch nicht, dass die Mieter die Kosten auf Dich einfach so abwälzen können, sonst könnten sie ja Kosten ohne Ende zui Deinen Lasten produzieren.


anonym
beantwortet von mig112 am 18. Juni 2009 07:04
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Es war mehr als fahrlässig von dir, pauschal die Kosten übernehmen zu wollen und das auch vor Zeugen (erfunden oder nicht) kund zu tun.

Damit hast du einen Vertrag geschlossen, auf den man dich gerichtlich festnageln kann.

Wenn du dich verklagen läßt, wird es am Ende, also nach 1 bis 3 Jahren auf einen Vergleich hinauslaufen, der dich mit Anwalts- und Gerichtskosten teurer kommt, als die Malerarbeiten jetzt gleich zu übernehmen...

Freu dich = Haushaltsnahe (Maler-)Arbeiten kann man steuerlich geltend machen!


kiralee
beantwortet von kiralee am 18. Juni 2009 06:49
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Letztendlich kann dir nicht allzu viel passieren, außer dem Ärger, den du gerade hast. Ich würde erst zum Mieterschutzbund oder einem Anwalt gehen (denn damit sind für dich Kosten verbunden) bis tatsächlich die Gegenpartei bei einem Anwalt war und du offiziell "angeklagt" wirst. Wenn im Mietvertrag steht, dass sie die Schönheitsreparaturen beim Auszug zu tragen haben und das demzufolge auch unterschrieben wurde, ist das gesprochene Wort weniger Wert als das geschriebene.


Scholz2009
beantwortet von Scholz2009 am 18. Juni 2009 06:36
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geh zum meiterschutzverein, die haben für sowas rechtsanwälte. ich denke, du hast mit den vormietern einen vertrag geschlossen. die frage ist, worüber? 1. dass du die schönheitsreparaturen selbst machst? dann ist dir die vertragserfüllung unmöglich geworden durch die von den vormietern beauftragten maler. 2. dass du die schönheitsreparaturen übenimmst? dann könntest du kostenerstattungspflichtig sein. der vermieter selbst hat keinen anspruch darauf, dass die schönheitsreparaturen von einem maler gemacht werden, sondern lediglich, dass sie fachgerecht ausgeführt werden. und das kann man auch selbst machen.

Kommentar von Bdc98c4dce28dc93ddd63a068730142asmallUweles am 18. Juni 2009 07:08

Der Mieterschutzverein hat tatsächlich Anwälte, aber wenn es vor Gericht gehen sollte musst du schon mindestens 3 Monate Mitglied sein, sonst übernehmen die die Kosten nicht! Aber eine fundierte Beratung bekommst du auf jedenfall sofort!


Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 18. Juni 2009 06:30
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ich würde mich mal bei einem Anwalt erkundigen. Sonst kann es teuer werden für dich.

Kommentar von mig112 am 18. Juni 2009 07:06

Ein Anwalt boxt ALLES für dich durch und wenn du dann vor Gericht doch verlierst, dann konnte dich halt der Richter nicht leiden; eine Kostennote bekommst du natürlich trotzdem...

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 19. Juni 2009 08:45

ich schrieb ERKUNDIGEN, nicht vor Gericht ziehen. Die vielen Meinungen hier sind ja sehr schön, aber am Ende kann es eine Menge Geld kosten, wenn man sich auf sein Gefühl verlässt. Wie die eindeutige Gesetzeslage ist, konnte ich hier nicht erkennen. Das kann wohl eher ein Anwalt und das ist auch ein Beratungshonorar wert. Zudem gibt es ja auch juristische Onlineplattformen, die man zu rate ziehen kann.

Kommentar von Padri am 19. Juni 2009 11:20

'Die Anwaltskosten wären dabei das teuerste. Die Vormieter können nicht klagen. Diese Klage würde sofort abgewiesen. Dafür haben die Gerichte viel zu viel zu tun.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 18. Juni 2009 06:28
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moralisch gesehen - ja, finde ich. Man hätte den Vermieter ja auch vorher fragen können, ´wie das bei Wohnungsübergabe aussieht bzw. hättest du es ja auch für die Vormieter machen können statt eines Malers. Der Vermieter wird ja nicht daneben gestanden haben und geguckt haben, wer nun wirklich streicht. Aber nun die wahrscheinlich teure Malerrechnung von dir erstattet bekommen zu wollen, finde ich von den Vormietern auch nicht toll...kann man sich mit denen nicht in der Mitte einigen? Dass du in etwa ausrechnest, was dich das streichen gekostet hätte und denen dann diesen Betrag als Erstattung anbietest.

Am wenigsten versteh ich den Vermieter. Erst ist es ihm wichtig, wer das macht, obwohl ihr euch geeinigt habt, dann sollt ihr es unter euch ausmachen. Sehr nett, viel Spaß noch mit dem

Kommentar von rapidpete am 18. Juni 2009 07:18

das die sache nicht moralisch einwandfrei ist macht mir auch etwas zu schaffen. nur wurde ich in der zwischenzeit von den ex mietern über telefon und per mail beschimpft und vermute das der vermieter ihnen zum schluss nochmal eins auswischen wollte weil das verhältnis zwischen den parteien wohl nie wirklich gut war. deshalb sitze ich etwas zwischen den stühlen und wollte nur wissen wie das rechtlich aussieht.

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 18. Juni 2009 08:02

ich glaube nicht, dass die dir rechtlich was können. Ob die dich wirklich anzeigen wegen einer ja relativ kleinen Angelegenheit, keine Ahnung, soll ja solche Menschen geben. Daher würde ich denen wirklich anbieten,nen gewissen Betrag zu erstatten - wie gesagt, etwa in der Höhe dessen, was du selbst hättest ausgeben müssen


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