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Verklagen möglich?

gefragt von Silvana33 am 29.03.2008 um 19:33 Uhr

Weiss jemand wie es rechtlich aussieht, wenn ich mir in einer Tierklinik (schnupperwoche) durch einen Unfall, an dem eigentlich der Tierarzt schuld war mir ein Halswirbelbruch und ein Schleudertraume zuziehe? Schmerzen im Nackenbereich sind immer noch sporadisch da. Besteht da eine Möglichkeit auf Schmerzensgeld oder sonst irgendwas? Danke für die Hilfe!


Reply


Kaiser von China
beantwortet von Kaiser von China am 29. März 2008 19:38
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Du schreibst, an dem 'eigentlich' der Tierarzt schuld war. Was bedeutet dieses eigentlich? Schuld oder nicht schuld. So wie Du es geschildert hast, wird es nicht auf den Fall massgeschneidert zu beantworten sein.

Prinzipiell bist Du natürlich unfallversichert - auch im Praktikum. Für den speziellen Fall würde ich dann aber auf jeden Fall den Rat eines Rechtsanwalts heranziehen oder den Fall der zuständigen Berufsgenossenschaft vortragen.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 29. März 2008 19:36
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wenn der tierarzt schuld war, hat er doch sicher eine berufshaftpflichtversicherung.

dieser sollte er das melden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 29. März 2008 19:46
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Ich gehe mal davon aus, dass der Tiearzt dir nicht vorsätzlich Schaden zufügen wollte. http://tinyurl.com/2semk9

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 29. März 2008 20:11

Mein erster Gedanke beim Lesen der Frage! DH


steinchen78
beantwortet von steinchen78 am 29. März 2008 19:34
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Autounfall während eines Paktikums beim Tierarzt? Ist doch dann ein Arbeitsunfall


Sender
beantwortet von Sender am 29. März 2008 19:36
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Wenn Du den Privatklageweg beschreiten willst, solltest Du Dir erst darüber klar werden, ob der Tierarzt eigentlich oder tatsächlich ursächlich für den Unfall war.

Und dann solltest Du Dir einen Rechtsanwalt nehmen.

dies keine Rechtsberatung





nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 29. März 2008 19:41
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Das klingt nach einem Arbeitsunfall und du solltest schon lange über die Berufsgenossenschaft behandelt werden.

Wurde dieser Unfall nicht gemeldet?

Wenn nein, hole das bitte schnellstens nach.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. März 2008 20:02

Hoffentlich hat Silvana es beim behandelnden Arzt angegeben. Durch den würde die BG dann ''automatisch'' davon erfahren, wenn es der Tierazt nicht gemeldet hat.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 29. März 2008 19:35
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Deine Beschreibung läßt leider noch viele Fragen offen. Wenn, dann kann dir da nur der Anwalt einen Rat geben


anonym
beantwortet von Silvana33 am 29. März 2008 19:38
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Also es handelte sich wie folgt ab:

An der Wand war eine ca. 5m hohe Leiter angelehnt, welche durch eine Schwenklappe gestütt war. Der Tierarzt hat diese Schwenklampe dann weggenommen und die Leiter kipte dadurch um und viel mir auf den Kopf/Nacken.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 29. März 2008 19:41

Dann ist es ein Fall für die Berufsgenossenschaft, da Arbeitsunfall




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