Verkehrzeichen - wie lange gilt es
Hallo! Ich fahre desöfteren eine Strecke, bei der ein Gefahrenzeichen (scharfe Rechtskurve) mit einem Höchstgeschwindigkeitszeichen (40 km/h) verbunden ist. ein paar Hundert Meter danach steht dieselbe Geschwindigkeitsbezeichnung noch einmal, dieses mal ohne das Gefahrenzeichen, da dort keine Kurve ist. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Gilt das erste Mal 40 nur bei der Kurve, weil es mit dem Gefahrenzeichen verbunden ist, oder ist es so, dass wenn die beiden Arten von Verkehrszeichen miteinander verbunden sind, die Geschwindigkeitsbeschränkung auch nachdem die Gefahr überwunden ist noch?
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Streckenverbote, dazu gehört u. a. ein durch Schild angeordnetesTempolimit, gelten solange bis sie aufgehoben werden oder die Strecke verlassen wird.
Aber: in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen gelten sie nur bis hinter die Gefahrenstelle. ;)
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Ein Schild gilt immer solange bis es durch ein Aufhebungsschild aufgehoben ist , in dem Falle 40km/h auf weißem Schild durchgestrichen.
Führt eine Seitenstr. auf deine Str, hebt diese Str automatisch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf, außer sie wird wieder durch das Rote 40km/ erneut angezeigt. Die Seitenstr. muß nicht zwingend auf deiner Seite einmünden.
Gruß Wolf
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 04.02.2012Führt eine Seitenstr. auf deine Str, hebt diese Str automatisch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf...
Schön wärs, aber dem ist leider nicht so: Kreuzungen und Einmüdnungen heben Streckenverbote nicht auf.
Kommentar von mikewolfmikewolf 04.02.2012@ Eich ok vielleicht ist bei mir zuviel Routine eingekehrt, naja über 20 J Führerschein ist sowas möglich. Das würde ja bedeuten, wenn ich aus der Einmündung komme, dürfte ich 100 km/h fahren, und der Fahrer der schon auf der Landstr. war , müßte sich an das Limit 60km/h halten. Das kann doch nicht sein.
Ok in Zone 30 ist das was anderes, da ein ganzes Gebiet davon betroffen ist, somit hebt eine Kreuzung oder Einmündung die 30er Zone nicht auf. Aber auf normalen Str sicher doch.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 04.02.2012Das würde ja bedeuten, wenn ich aus der Einmündung komme, dürfte ich 100 km/h fahren, und der Fahrer der schon auf der Landstr. war , müßte sich an das Limit 60km/h halten.
Nee, beide müssen sich an das Limit halten. Von Ortskundigen wird das Wissen verlangt. Ortsfremde kommen glimpflich davon. Normalerweise sollte das Schild nach jeder Einmündung wiederholt werden - sollte...
Ist unter diesem Link weiter unten ganz gut beschrieben: http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
Aber mach dir nix draus, denn noch vor ein paar Jahren dachte ich genauso wie du. ;)
Kommentar von mikewolfmikewolf 04.02.2012@ Eichi und da ist es schon wieder. Man ist in Deutschland der Willkür der Beamten ausgesetzt. Ortskundig ist doch auch wieder extrem relativ. Bin ich Ortskundig wenn ich 2km außerhalb meiner Ortschaft aus einer solchen Einmündung komme, und sage ich hätte von dem Tempolimit nichts gewußt ? Ab wann ist man Ortskundig und wer will einem das nachweisen ? Klar wenn ich tägl diese Strecke zur Arbeit fahre ist das was anderes. Fährt aber meine Frau die Strecke, woher will jemand das wissen ob sie hier schon einmal fuhr. Die spinnen die....Römer...
Soll keine Kritik an dein Wissen sein, sondern ein Vorwurf an unsere Kasper die sich solche Gesetze ausdenken. :-)
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 04.02.2012Genau so ähnlich wie du argumentierte ich damals im Verkehrsportal. ;)
Und ich verstehen dich auch. Denn diese Art Rechtsprechung ist auch m. E. sehr grenzwertig.
Allerdings muss ich dazu auch sagen, dass sie bei uns an solchen Stellen noch nicht kontrolliert haben, bzw. wenn, dann erst über der dort vermuteten üblichen Geschwindigkeit von 50 km/h kassierten (innerorts weit vorne steht ein 30er Schild, viele Einmündungen, sogar eine andere Hauptstraße).
Kommentar von mikewolfmikewolf 04.02.2012@ Eich ich glaube wir machen Finni, denn wir beide könnten unendliche Pro und Contra Beispiele bringen. Bei uns gibt es auch Str. wo die Polizei sich weigert zu blitzen, da sie der Meinung ist das dies oder jenes Schild in der oder in anderen Str. nichts zu suchen hat. Ich gib dir mal ein Beispiel, kannst richtig lachen
Kempten ( Allgäu ) Brücke hatte ein Schild 3,90m Durchfahrtshöhe. Ich mußte eine Fa. beliefern und sah erst an der Brücke das Schild, denn vorher war keines. Da alle unsere LKW zwar original waren, doch Kabinenstoßdämpfer umgerüstet wurden, dazu noch Dachscheinwerfer hatten, kam ich ins grübeln. Chef angerufen, der wußte nur das wir nicht über 4m Höhe hatten. Ich nahm Zollstock und nahm Maß. ca 3,97m . Lieferadresse angerufen, wurde durch den dortigen Disponenten über Feldwege geleitet, Zieladresse abgeladen, wo mich der Staplerfahrer aufklärte. Brücke ist knapp 4.10 m hoch, doch weil Holländer immer wieder mit Überhöhe kamen und hängengeblieben sind, hat die Stadt das 3,90 Schild angebracht. Und ich Depp fuhr Feldwege.
Laut Gesetz müssen solche Schilder ein Limit von 10cm nach oben haben, doch viele Städte halten sich nicht daran. Aber das ist ein anderes Thema. Danke dir Eichbaum. Sorry bin vom Thema abgekommen.
Gruß Wolfi
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 04.02.2012ja, darüber könnten wir ewig schreiben. :D
Und bezüglich der Höhenschilder kann man es auch "Schilda" nennen. :D
Aber Hut ab! Du hast vor dem Unterfahren der Brücke nachgedacht, Klasse! Machen viele nicht und fahren sich fest. Bei uns sogar mit nem Lkw obwohl da 2,10 m steht und DAS aber weit vorher. :P
Da war doch auch mal die Geschichte, mit einem unter ner Brücke klemmenden Laster: die haben gegrübelt wie die den rausbekommen, bis einer gesagt hat: "Last doch die Luft aus den Reifen". Und der das gesagt hat war ein 12-jähriger (!) Junge... :P
Kommentar von tintinitintini 05.02.2012Doch das tun sie. Wie wills Du denn wissen, wenn Du in eine Straße abbiegst, welche Verbote dort gelten? Sie müssen nach jeder Kreuzung wiederholt werden, wenn sie weiterhin gelten sollen.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 05.02.2012Tja, @tintini, das Wissen wird von Ortskundigen eben verlangt. Streckenverbote enden nun mal nicht an der nächsten Kreuzung/Einmündung.
Hättest mal den Link hier lesen sollen:
Kommentar von tintinitintini 05.02.2012Da musste wahrscheinlich der Familienrichter den Verkehrsrichter vertreten.....
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 05.02.2012Quark^^, denn dann wäre das Urteil ja anfechtbar gewesen. ;)
Noch mehr dazu:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php
Verstehen kann ich deine Meinung ja absolut, aber die Wirklichkeit sieht leider anders aus...
Kommentar von tintinitintini 05.02.2012Ja, ich habs mittlerweile gelesen. Man lernt nie aus. :-) Gerecht finde ich das nicht. In der Verwaltungsvorschrift steht ganz klar, dass das Schild wiederholt werden muss. Und weil die Stadt oder wer auch immer das vergisst, muss ich im Kopf wissen, wie schnell ich da fahren darf? Warum soll ich mich an 60km/h halten, während drei Ortsunkundige an mir vorbeibrettern und mir den Vogel zeigen? Was macht das für einen Sinn? Ich glaube, das ist unter Umständen viel gefährlicher, als wenn ich mit den Ortsunkundigen in einer Reihe, aber eben schneller, fahre. Vielleicht hat da nur jemand zu schnell aufgegeben und das Urteil nicht angefochten. Ohne dem Richter zu nahe treten zu wollen, ich finde, das Urteil geht ziemlich an der Realität vorbei. Und das ist jetzt sehr respektvoll ausgedrückt. Wie alt ist denn das Urteil? Ich hab im Kopf, dass ich es anders gelernt habe.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 05.02.2012Tja, so richtig nachvollziehbar ist das alles nicht, da hast du recht - aber was will man machen, außer bis zum BGH gehen?^^
Kommentar von mikewolfmikewolf 05.02.2012@ tintini du bist auf den falschen Dampfer. Ortsansässige müssen sich an die nicht vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung halten wenn sie aus einer Seitenstr kommen und kein Schild zu sehen ist. Du als Ortsfremder ohne Schild jedoch nicht. Somit zeigst du den anderen den Vogel.
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Ganz einfach: So lange, bis eine orange gekleidete Person kommt, um es zu demontieren
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sie gilt bis sie aufgehoben wird, egal welches zusatzschild ...
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 04.02.2012Das stimmt nicht ganz. ;)
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Antwort von baccardi 24.02.2012
Sind diese beiden Verkehrszeichen miteinander kombiniert ( zusammen an einem Pfosten), ist die Beschränkung der Geschwindigkeit nach der Gefahrenstelle (Kurve) aufgehoben.
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Die aktuelle Geschwindigkeitsvorgabe ist erst dann aufgehoben wenn dies ein neues Verkehrszeichen aufhebt. Zum beispiel dann wenn erst eine 40Km/H begrenzung kommt und danach eine 60Km/H begrenzung. Oder ganz aufgehoben ist es wenn ein Aufhebungsschild kommt. Solang kein aufhebungs Schild kommt ist die Geschwindigkeit von 40Km/H geltend.
Bitte denke daran das auf Landstraßen auch ohne Geschwindigkeitsvorgabe eine maximal Geschwindigkeit von 100Km/H gilt.
Auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gilt die Richtgeschwindigkeit von 130Km/H. Auch wenn du hier schneller fahren darfst ist die Richtgeschwindigkeit empfohlen da es bei Unfällen dazu kommt das du Mitschuld hast auch wenn dir ein anderer ins Auto gefahren ist.
Kommentar von mikewolfmikewolf 04.02.2012Chris hier fehlt die Angabe der seitlichen Einmündungsstr. Fährt man eine Landstr wo sie auf 60km/h begrenzt ist, aber eine andere Str. führt und mündet in deine Landstr. wird das 60km/h Schild automatisch aufgehoben. Grund : Das einbiegende Fahrzeug muß ja auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen werden. Folg also kein Schild, ist die Begrenzung aufgehoben.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 04.02.2012Nein, @mikewolf, leider nicht.... :(
Kommentar von mikewolfmikewolf 04.02.2012Danke Eichi ich habe mir deine Links durchgelesen. Man sieht GF ist oft doch kein Kindergarten, denn sogar ich lerne gerne noch , dank User wie dir , viel dazu.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 04.02.2012Gerne doch.^^ Und jaa, GF ist kein Kindergarten, denn auch ich habe durch GF schon einiges dazugelernt. ;)
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gefahrenzeichen und geschwindigkeitsbeschränkung haben nichts miteinander zu tun. eine geschwindigkeitstafel gilt genau so lange, wie durch die zusatztafel angegeben ist (angabe in km), bis die beschränkung durch ein anderes schild aufgehoben bzw. verschärft wurde oder wenn es keine angaben oder aufhebungen gibt nach einem kilometer.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 04.02.2012Doch, Gefahrenzeichen haben sehr wohl mit Geschwindigkeitsbeschränkungen zu tun.
Bezieht sich ein Streckenverbot auf eine Gefahrenstelle (beide Schilder gemeinsam angebracht), dann endet dies nach der Gefahrenstelle.
Kommentar von schlugulschlugul 04.02.2012nur wenn eine entfernungsangabe dabei ist
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 04.02.2012Nein, auch ohne. ;)
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Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt unabhängig von der Kurve / dem Kurvenwarnschild.
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Es gilt so lange, bis die nächste zulässige Höchstgeschwindigkeit angezeigt wird / oder Ortseingang.
Vielen Dank für die Info!
Und ich danke für den Stern. ;)