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Verkehrszeichen 308, Vorrang vor dem Gegenverkehr!

gefragt von hayati91 am 15.05.2009 um 20:58 Uhr

Hallo Leute, heute bin ich in so eine Brücke reingefahren. Die Richtung, in dem ich fuhr hatte Vorfahrt, also durfte ich fahren. Ich habe gesehen, dass der andere mich gesehen hat, aber trotzdem ist er losgefahren. Als ich in die Brücke reinfuhr war er schon 3/4 auf der Brücke und ich war grad mal 1/4. Der Mann schrie mich an, ja du hast doch gesehen, dass ich komme und so. Ich habe dann gesagt, ich habe doch Vorfahrt. Die Frage ist jetzt, ich hatte Vorfahrt oder nicht?? Hat das was zu sagen, dass er schon 3/4 auf der Brücke war und das ich nur 1/4 auf der Brücke war? Der Mann ist fast in mich reingefahren!! Wer wäre denn Schuldig?? Ich oder er?? Ich habe mein Führerschein noch neu bekommen und die Frage liegt ganz jetzt am Herzen? Bitte um Hilfe:)

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verkehr x 1.864 verkehrszeichen x 25

Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 15. Mai 2009 21:00
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wenn er schon 3/4 auf der Brücke war hättest Du warten müssen.Vorfahrt kann man nicht erzwingen.


Tremor
beantwortet von Tremor am 15. Mai 2009 21:00
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Vorfahrt bedeutet nich Vorfahrt um jeden Preis.. Zumindest hättest Du Teilschuld bekommen


Liberator
beantwortet von Liberator am 15. Mai 2009 21:05
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ich verstehe nicht, wieso meine Antworten hier gelöscht werden. Support, manchmal geht IHR GARNICHT KLAR!!!!!!


glasheuler
beantwortet von glasheuler am 15. Mai 2009 21:03
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Frage ist ob es in diesem Fall für Dich beweisbar ist dass er Dich gesehen hat! Wenn Du das nicht beweisen kannst ist es meiner Ansicht nach nicht zumutbar für ihn den Rückwärtsgang einzulegen.

Kommentar von hayati91 am 15. Mai 2009 21:25

Ja klar konnte ich es beweisen, weil 2 Collegen von mir waren. Und ich verstehe es nicht. Warum sollte ich denn Schuld haben? Der Mann war am stehen, er hat gesehen, dass ich kam und trotzdessen ist er losgefahren. Er hat mich ganz genau gesehen, weil ich aus der Kurve rauskam. Die Kurve ist super zu sehen. Also er hat mich 100% gesehen und ist trotzdem losgefahren!! Ich verstehe es nicht, warum ich jetzt Teilschuld und so bekommen würde?


Anell
beantwortet von Anell am 15. Mai 2009 21:01
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Wenn er schon auf der Brücke war, als du noch nicht zu sehen warst, hat er vermutlich Recht, da er ja nicht rückwärts fahren kann / muss. Wenn ihr gleichzeitig an der Brücke ward, hast du Recht, da du Vorfahrt hattest. Anell


Larchik
beantwortet von Larchik am 15. Mai 2009 21:00
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Vorfahrt hast du, aber du musst trotzdem warten, wenn die Engstelle bereits besetzt ist


blackpanic
beantwortet von blackpanic am 15. Mai 2009 21:00
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Wenn du Vorfahrt hattest dann wäre er Schuld gewesen.


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