hallo,
letzte frage , ich schaue gerade bei diversen anbietern nach zwangsversteigerungen und sehe oft den begriff z.b. verkehrswert 70.000 € , frage wenn man vor gericht zur versteigerung geht ist das der startpreis oder wird dies anders verechnet ??? und bei anderen lese ich wieder 5/10 grenze ist weggefallen was ist jetzt der unterschied was ist der startpreis ???
Der Verkehrswert ist der von einem Gutachter festgestellte Wert des Objekts.
Wenn die 5/10 Grenze weggefallen ist gibt es kein Mindestgebot (wie z.B. beim ersten Versteigerungstermin) mehr. Du kannst also deutlich unter Verkehrswert bieten.

Der Startpreis richtet sich zwar danach, hat aber nur mittelbar damit zu tun. 5/10tel Grenze heißt, das er jetzt auch unter der Hälfte des Verkehrswertes liegen darf/kann. Kommt immer dann wenn bei der/den vorherigen Versteigerungen das Ding nicht verkauft wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Marktwert_(Immobilie)