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verkehrswert bei wohnungen was nun ?

gefragt von ErdemHsari am 26.07.2009 um 17:03 Uhr

hallo,

letzte frage , ich schaue gerade bei diversen anbietern nach zwangsversteigerungen und sehe oft den begriff z.b. verkehrswert 70.000 € , frage wenn man vor gericht zur versteigerung geht ist das der startpreis oder wird dies anders verechnet ??? und bei anderen lese ich wieder 5/10 grenze ist weggefallen was ist jetzt der unterschied was ist der startpreis ???

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wohnungen x 102

Abigail
beantwortet von Abigail am 26. Juli 2009 17:08
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Der Verkehrswert ist der von einem Gutachter festgestellte Wert des Objekts.

Wenn die 5/10 Grenze weggefallen ist gibt es kein Mindestgebot (wie z.B. beim ersten Versteigerungstermin) mehr. Du kannst also deutlich unter Verkehrswert bieten.


erweh
beantwortet von erweh am 26. Juli 2009 17:07
1x
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Der Startpreis richtet sich zwar danach, hat aber nur mittelbar damit zu tun. 5/10tel Grenze heißt, das er jetzt auch unter der Hälfte des Verkehrswertes liegen darf/kann. Kommt immer dann wenn bei der/den vorherigen Versteigerungen das Ding nicht verkauft wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Marktwert_(Immobilie)


DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 26. Juli 2009 17:04
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Das ist der geschätzte Veerkaufswert der Wohnung


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