Verkehrsunfall Rechtsfrage Vorfahrt
Hallo zusammen, leider ist mir heute ein kleiner Unfall passiert. Wollte aus einer Einfahrt raus auf die Straßenach rechts fahren. Bin dabei rechts abgebgen. Ich habe zuerst rechts geschaut, dann links. Da links die Fahrbahn frei war, bog ich in die Straße rechts ein. Dabei brallte ich aber mit einem von rechts kommenden Fahreug frontal/seitlich zusammen, da dieses einem parkendem Auto direkt gegenüber meiner Einfahrt auswich und mehr oder weniger auf der Mitte der Fahrbahn fuhr. Ich hatte dieses Auto vorher nicht bemerkt oder auch übersehen. DAdurch, dass dieses Fahrzeug am parkenden Wagen vorbeifuhr, hatten in diesem Moment keine zwei Fahrzeuge Platz und wir kollidierten zusammen.
Ich habe die Vorfahrt zwar missachtet (Vorfahrtsschild), da ich nicht nach rechts besser geschaut hab, doch würde mich interessieren, ob dem anderen Fahrer auch eine Schuld trifft, da dieser ja nicht auf seiner Fahrbahn fahren konnte, weil ein Auto da geparkt hat. Vielen Dank, MfG Christian Wimmer
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Die Vorfahrt gilt an für sich auf der ganzen Fahrbahnbreite. D. h. selbst wer aus einer untergeordneten Seitenstraße käme, wäre wartepflichtig.
Dem anderen dürfte nur dann eine Mitschuld angelastet werden, wenn dieser mit zu großem Abstand am Hindernis vorbeigefahren wäre, er grundlos zu weit links fährt.
Und du kamst sogar noch aus einer Einfahrt! Da dürfte es gar keine Mitschuld geben. Da kommt § 10 StVO voll zum Tragen.
Eigentlich logisch, denn sonst könntest du in der Stadt keinen Radfahrer mehr überholen bzw. an keinem geparkten Auto vorbeifahren, da ja aus jeder Einfahrt einer rausschießen könnte. ;)
http://www.verkehrslexikon.de/Module/VorfahrtRechtsfahrgebot.php
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Leider ist § 10 StVO da absolut eindeutig:
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Du hast eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen - es kam zum Unfall. Dabei ist es unerheblich, wo und wie sich die übrigen Fahrzeuge auf der Fahrbahn fortbewegt haben. Es hätte durch Dich einfach nicht zum Unfall kommen dürfen. Damit ist die Schuldfrage leider genau so eindeutig: Das warst Du, niemand anderes sonst.
Kommentar von Leon97531Leon97531 15.02.2012Leider ist § 10 StVO da absolut eindeutig:
Warum "leider" ?
Es ist doch gut das dies eindeutig geregelt ist ;-)Kommentar von skyfly71skyfly71 15.02.2012Ich bedauerte ja auch nur den Fragesteller ;-)
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Vorfahrt gilt für gesamte Straßenbreite
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Dich trifft leider eine 100%ige Schuld.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
So viel ich weiß gibt es bei Vorfahrtsunfällen keine Teilschuld, oder irre ich mich. Lasse mich gern belehren.
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Generell darfst du nur dann in eine bevorrechtigte Straße einfahren, wenn du auch freie Fahrt hast. Danach wärst du schuld. Nur wenn der auf deine Spur ausweichende Fahrzeughalter Regeln missachtet hätte (durchgezogene Linie...) oder besonders weit (unnötig) ausgeschert wäre, wäre er dran...
Also hilft nur eine genaue Skizze der Unfallstelle und ein Ausmessen aller Abstände. War die Polizei da? Hast du Fotos gemacht? Handy! Nur damit könntest du vielleicht eine Mitschuld des anderen Fahrers feststellen lassen. Augenzeugen?
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glaub kaum, dass ihn auch noch die schuld trifft, du musst damit "rechnen", dass ein auto zb auf die andere fahrbahn kommt, eben weil es irgendeinem parkenden auto ausweicht ect ;) von daher trifft dich die schuld wohl alleine....
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so ist es...
vielleicht könnte er noch eine Mitschuld bekommen wenn du nachweisen könntest das seine Geschwindigkeit unverhältnismäßig hoch gewesen wäre, aber ich denke das ist kaum real...