Frage von wims9 15.02.2012

Verkehrsunfall Rechtsfrage Vorfahrt

  • Antwort von Eichbaum1963 15.02.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Vorfahrt gilt an für sich auf der ganzen Fahrbahnbreite. D. h. selbst wer aus einer untergeordneten Seitenstraße käme, wäre wartepflichtig.

    Dem anderen dürfte nur dann eine Mitschuld angelastet werden, wenn dieser mit zu großem Abstand am Hindernis vorbeigefahren wäre, er grundlos zu weit links fährt.

    Und du kamst sogar noch aus einer Einfahrt! Da dürfte es gar keine Mitschuld geben. Da kommt § 10 StVO voll zum Tragen.

    Eigentlich logisch, denn sonst könntest du in der Stadt keinen Radfahrer mehr überholen bzw. an keinem geparkten Auto vorbeifahren, da ja aus jeder Einfahrt einer rausschießen könnte. ;)

    http://www.verkehrslexikon.de/Module/VorfahrtRechtsfahrgebot.php

  • Antwort von skyfly71 15.02.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Leider ist § 10 StVO da absolut eindeutig:

    Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

    Du hast eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen - es kam zum Unfall. Dabei ist es unerheblich, wo und wie sich die übrigen Fahrzeuge auf der Fahrbahn fortbewegt haben. Es hätte durch Dich einfach nicht zum Unfall kommen dürfen. Damit ist die Schuldfrage leider genau so eindeutig: Das warst Du, niemand anderes sonst.

  • Antwort von 011100 15.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Vorfahrt gilt für gesamte Straßenbreite

  • Antwort von Michel76 15.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Dich trifft leider eine 100%ige Schuld.

  • Antwort von Januarfeuer 15.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    So viel ich weiß gibt es bei Vorfahrtsunfällen keine Teilschuld, oder irre ich mich. Lasse mich gern belehren.

  • Antwort von altermann58 15.02.2012

    Generell darfst du nur dann in eine bevorrechtigte Straße einfahren, wenn du auch freie Fahrt hast. Danach wärst du schuld. Nur wenn der auf deine Spur ausweichende Fahrzeughalter Regeln missachtet hätte (durchgezogene Linie...) oder besonders weit (unnötig) ausgeschert wäre, wäre er dran...

    Also hilft nur eine genaue Skizze der Unfallstelle und ein Ausmessen aller Abstände. War die Polizei da? Hast du Fotos gemacht? Handy! Nur damit könntest du vielleicht eine Mitschuld des anderen Fahrers feststellen lassen. Augenzeugen?

  • Antwort von paalme 15.02.2012

    glaub kaum, dass ihn auch noch die schuld trifft, du musst damit "rechnen", dass ein auto zb auf die andere fahrbahn kommt, eben weil es irgendeinem parkenden auto ausweicht ect ;) von daher trifft dich die schuld wohl alleine....

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