tradaix am 14.03.2008 um 0:40 Uhr
Aktuell im Rahmen von Sturmschäden lese ich, dass Kommunen einerseits (Verkehrsschilder usw.) und Private anderseits (Bauschilder usw.) ab einer bestimmten (welche?) Windstärke in Regress genommen werden können. Rechtsgrundlagen erwünscht.

Ab Windstärke 8 haften die Kommunen, die meisten Versicherungen auch, manche allerdings erst ab 10.
Urteile findest Du hier: http://www.wdr.de/radio/wdr2/_m/upload/westzeit/gerichtsurteile021028.pdf
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen.
Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind von der Rechtsprechung entwickelt worden.
Verkehrssicherungspflichtig ist, ...
http://www.rechtslexikon-online.de/Verkehrssicherungspflicht.html
Da konnte ich unter Verkehrssorgfaltspflicht natürlich nichts finden. Danke & DH