emjay am 12.05.2008 um 11:09 Uhr
Ich habe vor, einen Teich anzulegen. Mich würde interessieren, ob es ausreicht, den Teich zu sichern, wenn das Grundstück, in dem der Teich entstehen soll, mit einem 1m hohem Zaum eingezäunt ist. Ich habe schon im Internet recherchiert, konnte aber nichts konkretes finden. Weiß jemand genauer Bescheid.

Das genügt - sofern du selbst keine kleinen Kinder hast oder welche, die zu Besuch kommen. Es ist wichtig, dass du anhand einer Umzäunung deines Grundstückes klar machst, dass es nicht einfach zu betreten ist.

Gegenüber fremden hätte ein Zaun dieser Größe der Verkehrssicherungspflicht genüge getan.
emjay am 12. Mai 2008 11:15 Auch dir ein Dankeschön
Es gibt Urteile vom BGH etc.,die besagen,daß der Eigentümer der Sorgfaltspflicht und Verkehrsicherungspflicht in dem Maße nachzukommen hat,daß für Kinder keine lebensbedrohende Situation entstehen kann.So ein Zaum muß dann schon 1,80 bis 2,00 cm haben.Außerdem die Eltern der Nachbarskinder informieren,keine auffälligen Fische,die nur Reiher,Katzen und Kinder zum verbotenen Angeln einladen,einsetzen oder halt auf einen Teich verzichten und eine kleine Sumpfambiente mit Bottichen und kleinen Kübeln schaffen.
O.k. vielen Dank!