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Verkehrsschild "Gemeinsamer Rad- und Fußweg"

gefragt von aaaha am 19.08.2008 um 17:15 Uhr

Darf man hier in beide Richtungen Radfahren? Oder gilt hier für Radfahrer das Rechtsfahrgebot? Wenn bspw. dieser gemeinsame Rad- und Fußweg sich in Fahrtrichtung links befindet, muss ich dann als Radfahrer auf der Straße rechts fahren? (Quasi ohne Radweg?)

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Lena101
beantwortet von Lena101 am 19. August 2008 17:19
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Du dafst den Radweg in beide Richtungen benutzen, mit Vorsicht, das ist aber immer Voraussetzung.


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 19. August 2008 17:18
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Jupp, sofern kein Schild sagt das Du auf einen Radweg in beide Richtungen fahren darfst, ist es auch nicht erlaubt.

Kommentar von F2486ef9af6e143b91b54e741e494a05smallLena101 am 19. August 2008 17:22

Es gibt keine Richtungsanzeige an Radwegen.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 19. August 2008 17:33

Dann les mal richtig die STVO

(1) Auszug aus der "Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung" (VwV-StVO):

"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt."

(2) §2(4) StVO: "Radweg­benutzungsp­flicht »in der jeweiligen Fahrtrichtung", -->also rechts, da in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt...

Letzterer Paragraph ist sowieso interessant, da er vieles klärt:

Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie Teil der Straße, zu der auch die Fahrbahn gehört, sind und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet sind. Die Fahrbahn darf dann nur in Ausnahmefällen benutzt werden. (§2(4) StVO)

So, und wenn Du einen Radweg verkehrt rein fahren tust und wirst erwischt, dann aknnste 15€ locker machen ;-)


anonym
beantwortet von balticus am 15. Oktober 2008 18:41
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Zitat: "Radfahrer (ab 10 Jahre) DÜRFEN NICHT"

stimmt auch nicht; bis 8 müssen, bis 10 Jahre DÜRFEN Kinder, und nur diese OHNE Ältere Begleiter, auf dem Gehweg fahren


anonym
beantwortet von Olaf68 am 21. August 2008 14:47
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Also ich finde die Sache eigentlich nicht soo schwer:

Der Standardfall ist, daß Radfahrer wie alle Fahrzeuge auf der rechten Straßenseite fahren müssen. Das hat sich innerorts auch als am sichersten, schnellsten und komfortabelsten herausgestellt. (ab 8 Jahre)

Radfahrer (ab 10 Jahre) DÜRFEN NICHT (und sollten auch nicht) auf Bürgersteigen fahren - das ist saugefährlich! *)

Ist ein Straßenteil (Spur) oder ein Radweg längs der Straße mit einem blauen runden Schild (jou, Bild wäre nett), mit einem weißen Fahrradsymbol (und evtl. zusätzlich einem weißen Fußgängersymbol) drauf, ausgeschildert; MUß er benutzt werden und man darf nicht mehr auf der Straße fahren.

Nur, wenn das Schild an einem Radweg auf der linken Seite, MUß man darauf gegen die Fahrtrichtung fahren.

Ohne blaues Schild links dürfen (und sollten) keine linksseitigen Radwege gegen die normale Fahrtrichtung benutzt werden - es ist verboten.

Was zählt ist nur das blaue Schild - alle anderen Markierungen auf der Fahrbahn (Pflaster, Piktogramme usw.) können allein keine Benutzungspflicht anzeigen.

Als Sonderfall gibt es die sogenannten "Anderen Radwege" - die haben kein blaues Schild und sind nicht benutzungspflichtig; oft, weil sie den gesetzlichen Anforderungen für Radwege nicht erfüllen. Meine Empfehlung: Man kann sie meistens besser ignorieren und auf der Fahrbahn fahren.

*) Fahren > 7 km/h auf dem Bürgersteig ist meiner Meinung nach lebensgefährlich, weil man als Fahrzeugführer nicht mit irgendwas rechnet, was sich auf dem Bürgersteig schneller als Schrittgeschwindigkeit bewegt. Das gilt übrigens auch für gemeinsame Rad- und Fußwege.


anonym
beantwortet von radfahrer am 20. August 2008 12:08
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Ich hoffe, ich verstoße nicht gegen die Nettiquette. Aber Leute, die keine Ahnung haben, sollten sich bitte nicht äußern! Siehe Antwort von Kimmo.

Das Thema Radwegebenutzungspflicht bzw. Recht ist so vielfältig und kompliziert, dass man es nicht in einer kurzen Antwort abhandeln kann. Insbesondre nicht in einer falschen!

Wenn es ums Thema Fahrrad geht, empfehle ich immer einen Besuch der Seite des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), z.B.

http://www.adfc-bayern.de/aworadeln.htm

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 21. August 2008 10:54

Das Problem ist wohl, dass es am einfachsten zu erklären ginge, wenn man hier zusätzlich die Beschilderungsmöglichkeiten einstellen könnte.

Kommentar von Olaf68 am 21. August 2008 15:06

Ich versuchs mal, es gibt 4 relevante Blauschilder:

Weißer Fußgänger: Keine Radfahrer erlaubt - man darf sein Fahrrad schieben

Weißes Fahrrad: Reiner Radweg, kein Fußgänger darf ihn benutzen.

Fußgänger oben, Fahrrad unten: Mischverkehr von Fußgängern und Radfahrern - Radfahrer müssen auf Fußgänger sehr aufpassen und ggfls. bremsen!

Fußgänger rechts, Fahrrad links: Getrennte Wege für Fußgänger und Radfahrer; müssen durch eine Markierung getrennt sein.

Sonderfall: Fußgängerweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei": Radfahrer dürfen (müssen aber nicht!) diesen Weg benutzen. Wenn sie es tun, haben Fußgänger immer vorrang und es gibt diverse Gerichtsurteile mit Mitschuld für Radfahrer, wenn sie schneller als Schrittgeschwindigkeit fuhren.

Kommentar von radfahrer am 28. September 2008 13:30

Bitte unterscheiden: Radler bis 10 Jahre sind auch Radler. Sie dürfen ausdrücklich auf Gehwegen bzw. auf dem Gehsteig mit dem Rad fahren!


anonym
beantwortet von DerKleineHunger am 20. August 2008 07:44
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Guten Morgen!

Gemeinsame Fuß- und Radwege dürfen nicht immer in beide Richtungen befahren werden. Hier muss schon das Zeichen 1000-33 oder aber für beide Richtungen das Zeichen 240 angebracht sein, damit dies erlaubt ist. Ansonsten gilt hier, dass der Radfahrer (auch Mofa das ohne Motorkraft durch Treten fortbewegt wird) auf Fußgänger Rücksicht nehmen muss. Wenn auf der "Fahrbahn" Markierungen angebracht sind, so sind diese natürlich einzuhalten.

AUGEN AUF IM STRASSENVERKEHR!


unsterblichkeit
beantwortet von unsterblichkeit am 19. August 2008 17:24
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Ist ein Radweg auf der rechten Seite nicht durch Verkehrszeichen ausgeschildert, darf der Radweg benutzt werden, muss aber nicht. Ein Radweg auf der linken Straßenseite darf nur befahren werden, wenn er auch in dieser Richtung durch eines der oben genannten Verkehrszeichen beschildert ist.

(http://www.paderborn.de/freizeit/radfahren/sp _auto _13042.php) (link ohne leerzeichen)


kimmo
beantwortet von kimmo am 19. August 2008 17:23
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Gemeinsamer Rad- und Fussweg darf man in beiden Richtungen fahren und immer auf der Rechten Seite.

Kommentar von vincent am 19. August 2008 18:49

Nein, das ist nich richtig.


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